BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen
Das ändert sich ab dem 1. September 2020
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.
Die „Infos für künftige Psychotherapeut*innen“ in der neuen Reihe „BPtK-Zukunft“ fassen die wesentlichen Neuerungen zusammen: Was ist das Neue am Studium und an der Weiterbildung? Was sind die Vorteile der neuen Aus- und Weiterbildung? Wann starten die neuen Studiengänge? Für wen gelten die Übergangsregelungen?
Download:
BPtK-Hintergrund "Corona-Pandemie und psychische Erkrankungen"
BPtK-Praxis-Info "Coronavirus" (aktualisierte Fassung: 05.01.2021)
BPtK-Wegweiser für psychisch kranke Menschen in der Coronakrise
Corona-Webseite für Kinder und Jugendliche
Psychotherapeutische Telefonberatung für Pflegeberufe
Updates
BPtK-Praxis-Info "Ergotherapie"
BPtK-Newsletter 4/2020
BPtK-Praxis-Info "Psychiatrische häusliche Krankenpflege"
BPtK-Praxis-Info "Elektronischer Psychotherapeutenausweis"
Für Patienten:
Wege zur Psychotherapie
BPtK-Broschüre "Paths to Psychotherapy" ist online
BPtK-Broschüre "Psikoterapiye giden yollar" ist online