Der Länderrat ist Organ der Bundespsychotherapeutenkammer und setzt sich zusammen aus den Präsidentinnen und Präsidenten der Psychotherapeutenkammern der Länder. An den Sitzungen nehmen neben dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer zwei Vertreter*innen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen teil.
Aufgaben des Länderrats
Nach § 16 der Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer hat der Länderat die Aufgabe,
- den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer in allen Angelegenheiten, die die Belange der Psychotherapeutenkammern der Länder betreffen, zu beraten,
- die Koordination zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und den Psychotherapeutenkammern der Länder zu fördern,
- gemeinsame Initiativen der Psychotherapeutenkammern der Länder zu koordinieren.
Der Länderrat tagt mindestens zweimal im Jahr, in der Regel jedoch viermal jährlich. Der Vorsitz im Länderrat wechselt jährlich unter den Mitgliedern, aktuell hat die Psychotherapeutenkammer Bayern den Vorsitz inne.
Kontakt
BPtK
Klosterstr. 64
10179 Berlin
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
09:00 - 16:00 Uhr
Tel.: 030 278785-0
Fax: 030 278785-44
E-Mail: info@bptk.de
Web: www.bptk.de