20. Dezember 2006

Bundesrat zur Gesundheitsreform

Die unionsregierten Länder haben am 15. Dezember 2006 im Bundesrat wieder ihre Chancen wahrgenommen, Einfluss auf die Gesundheitsreform (“GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz”) zu nehmen.

Hauptstreitpunkt sind die finanziellen Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs für die Bundesländer. Im Einzelnen fordert der Bundesrat zahlreiche Änderungen, die auch die Arbeit von Psychotherapeuten betreffen werden:

  • Vergütung: Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen soll auch weiterhin als Einzelleistung bei angemessener Vergütung pro Zeiteinheit erfolgen (§ 87 SGB V). Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 85 SGB V würden die regionalen Gebührenordnungen nicht mehr nach Maßgabe der Vorgaben des Bewer-tungsausschusses, sondern nur noch auf der Grundlage der Vorgaben abgeschlossen.
  • Neue Versorgungsstrukturen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Dienstleistungsgesellschaften der KVen nach § 77a SGB V sollen Vertragspartner bei allen neuen Versorgungsformen (§§ 3b und c sowie § 140b SGB V) werden.
  • PKV-Basistarif: Versorgungs- und Vergütungsverträge sollen KBV/KVen und private Krankenversicherungen miteinander schließen. Leistungserbringer können diesen Verträgen beitreten.
  • Palliativversorgung: Ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V) ist als inte-grative, multiprofessionelle Leistung zu verstehen und erfordert daher die Einbe-ziehung von Leistungsanbietern, insbesondere aus den Berufsfeldern Sozialarbeit, Seelsorge, Psychologie und Physiotherapie.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Hauptamtlichkeit der unparteiischen Vorsitzenden, Ehrenamtlichkeit der Bänke (Leistungserbringer und GKV), Zustimmung der Bundesländer zur Rechtsverordnung, die Aufgaben und Struktur des G-BA konkretisieren wird (§ 91 SGB V).
  • Fortbildungspflicht im stationären Bereich: Fortbildungspflicht soll künftig auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (§ 137 SGB V) bestehen.
  • Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Der G-BA legt Kriterien für Qualitätsberichte im stationären Sektor fest. Die BPtK soll ein Anhörungsrecht (§ 137 SGB V) erhalten.

Für einzelne Änderungsvorschläge des Bundesrates haben die Psychotherapeutenkammern der Länder mit abgestimmten Stellungnahmen zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geworben. In Gesprächen mit Vertretern der Landesgesundheitsministerien konnten die Psychotherapeutenkammern ihre Positionen der Psychotherapie erläutern. Die BPtK hat die Landeskammern bei diesem Vorgehen unterstützt.

Weitere Termine

  • 10. Januar 2007: Gespräch der Parteivorsitzenden
  • 15. – 17. Januar 2007: Gesundheitsauschuss des Deutschen Bundestages
  • 19. Januar 2007: 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag
  • 16. Februar 2007: voraussichtlich abschließendes Votum des Bundesrates einer Stellungnahme zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

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