"Gemeinsam entscheiden"

Musterberufsordnung beschreibt Patientenrechte in der Psychotherapie

Patientenrechte in der Psychotherapie

Indikation,

Art der Behandlung,

Therapieplan,

ggf. Behandlungsalternativen,

mögliche Behandlungsrisiken,

die Honorarregelungen,

die Dauer einer einzelnen Sitzung,

die Häufigkeit der Sitzungen und

die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung.

Veröffentlicht am 17. Januar 2006