Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung
Finanzierung der Weiterbildung
Ein weiteres Schwerpunktthema des 41. DPT war die Finanzierung und Umsetzung der psychotherapeutischen Weiterbildung. „Wir werden die Reform der Psychotherapeutenausbildung nur mit einer ausreichenden Finanzierung der Weiterbildung vollenden können“, mahnte BPtK-Präsident Munz. Seit diesem Herbst gebe es die ersten knapp 30 Absolvent*innen und neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Im kommenden Herbst seien es wahrscheinlich bereits rund 1.000. Daher müssten jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Psychotherapeut*innen in allen Phasen der Weiterbildung ein angemessenes Gehalt erhalten können. Dieses müsse sich an den Tarifgehältern der Krankenhäuser orientieren. Bei der Bestimmung des Finanzierungsbedarfs müsse die erst nach und nach wachsende Produktivität der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und die gesetzliche Anforderung berücksichtigt werden, dass Gebietsweiterbildungen in hauptberuflicher Tätigkeit stattfinden. Weil Theorie, Supervision und Selbsterfahrung in der Weiterbildung zur hautberuflichen Tätigkeit gehörten, dürften die Kosten dafür nicht den Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in Rechnung gestellt werden.
Munz wies darauf hin, dass die Profession zur Deckung des noch offenen Finanzierungsbedarfs Lösungsvorschläge entwickelt habe, die gemeinsam auf Grundlage von Rechtsexpertisen zwischen Kammern, Verbänden und Vertreter*innen des psychotherapeutischen Nachwuchses abgestimmt worden seien. Es gebe spezifische Regelungen für die Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen. Die Förderung von Weiterbildungsstellen im Krankenhaus sei über die Stellungnahme des Bundesrates zum Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. „Wir können nicht starten, wenn es die Sorge vor finanziellen Defiziten gibt“, erklärte der Delegierte Günter Ruggaber aus der Sicht künftiger Weiterbildungsstätten und -institute und begrüßte die Initiative des Vorstandes zu einer konzertierten Aktion, bei der die BPtK die Koordinierung übernehmen solle. „Wir dürfen uns bei der Finanzierung von der Politik nicht auseinanderdividieren lassen“, appellierte Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg, dabei an die Geschlossenheit der Delegierten.
Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in kürzester Zeit
BPtK-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck wies auf die hohe Dynamik bei der Umsetzung der neuen Weiterbildung hin. Mehr als die Hälfe der Landespsychotherapeutenkammern habe bereits eine entsprechende Weiterbildungsordnung verabschiedet. „Im Projekt Umsetzung der MWBO mussten in kurzer Zeit und mit großem Engagement des Haupt- und Ehrenamts in Landespsychotherapeutenkammern und BPtK Entwürfe zu Muster-Richtlinien und Gegenstandskatalogen entwickelt werden, die dem DPT zu Kenntnis vorliegen“, berichtete Schreck. „Vom Beschluss der Ausbildungsreform durch den Gesetzgeber 2019 bis heute waren es nur drei Jahre bis zu den ersten Neuapprobierten, die jetzt bereits eine Weitebildungsstelle suchen.“ Dabei sei die Gebietsweiterbildung für Psychotherapeut*innen und ihre Kammern Neuland. Auf der Grundlage der Muster-Richtlinien würden im nächsten Arbeitsschritt Antragsformulare und Verwaltungsprozeduren entwickelt. Gleichzeitig wurden die Informationen für Studierende und Neuapprobierte sowie über die Anforderungen an Träger potenzieller Weiterbildungsstätten und an einer Befugnis interessierte Weiterbildungsbefugte* erstellt. Schreck wies zugleich auf die Herausforderung hin, im nächsten Schritt die Weiterbildung im institutionellen Bereich weiter voranzubringen.
Muster-Richtlinien für ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln
Die Details der gemeinsamen Kriterien zur Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten stellte BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge den Delegierten vor. „Die Entwicklung stand unter der Maßgabe, für die kammerübergreifende Anerkennung von Weiterbildungsleistungen eine Pionierphase zu ermöglichen, in der unter Beachtung der notwendigen Qualität Erfahrungen mit der neuen Gebietsweiterbildung gesammelt werden können“, erläuterte Metge. Ein einheitliches Handeln der Verwaltungen der Landeskammern könne aber erst durch Muster-Richtlinien sichergestellt werden. Die Herausforderung sei, in der anstehenden Pionierphase Muster-Richtlinien zu schaffen, die verbindlich genug seien, um bundesweite Vergleichbarkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig flexibel genug, um die Weiterbildung nicht durch zu unflexible und enge Vorgaben zu erschweren oder gar zu verhindern. Eine gutes Umsetzungsmonitoring und eine Evaluation sollten im nächsten Schritt dazu beitragen, die Regelungen bei Bedarf in einem lernenden System weiter zu optimieren und anzupassen. Dabei werde der Änderungsbedarf von der BPtK in einem „Themenspeicher“ gesammelt.