Neu in der PKV: Versicherungsschutz auch für psychisch Kranke

Die Bundesregierung plant eine Versicherungspflicht für alle. Ab dem 1. Januar 2009 muss jeder krankenversichert sein. Private Krankenkassen müssen deshalb künftig auch psychisch kranke Menschen versichern. "Es ist ein erster Schritt, um die Diskriminierung psychisch Kranker in der privaten Krankenversicherung weitgehend zu beenden", stellte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest.Grundlage dafür ist der so genannte Basistarif, zu dem die Privatversicherer mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verpflichtet werden sollen. Ab dem 1. Juli kann jeder zunächst den bekannten Standard- und ab 2009 den Basistarif in Anspruch nehmen, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen sollen.In den Basistarif können einerseits alle Personen wechseln, die sich erstmals privat versichern wollen. Er ist weder mit einer Risikoprüfung noch mit Risikozuschlägen verbunden. Die Prämie des Basistarifs darf nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegen - derzeit sind das gut 500,00 Euro.Wer schon privat versichert ist, kann ebenfalls in den Basistarif wechseln - allerdings nur im ersten Halbjahr 2009. In diesem halben Jahr kann er den Basistarif bei seiner jetzigen, aber auch bei jeder anderen privaten Versicherung wählen. Über einen Wechsel nachdenken sollte jeder, der eine chronische Krankheit hat oder absehen kann, dass seine Prämien im Alter stark steigen werden. Nach dem ersten Halbjahr 2009 ist dieser Wechsel jedoch nur noch sehr eingeschränkt möglich. Der Versicherte kann nur noch in den Basistarif seiner bisherigen Versicherung wechseln und das auch nur dann, wenn er entweder älter als 55 Jahre oder Hartz IV-Empfänger ist.