11. Deutscher Psychotherapeutentag
Der 11. Deutsche Psychotherapeutentag richtete für Ausbildungsteilnehmer (PiA) eine jährliche "Bundeskonferenz PiA" ein und er passte die Musterberufsordnung (MBO) an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Er verabschiedete den Haushaltsplan 2008 und bildete und besetzte die Ausschüsse und Kommissionen für die laufende Legislaturperiode.
Dr. Gerald Gaß vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen begrüßte die Delegierten des 11. DPT im Namen seiner Ministerin Malu Dreyer. Er beschrieb die hervorragende Kooperation zwischen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und seiner Behörde. Psychotherapeuten leisten nicht nur bei der Versorgung psychisch kranker Menschen, sondern auch bei der angemessenen Behandlung somatisch kranker Menschen einen unverzichtbaren Beitrag, führte Gaß aus. Als Herausforderung der Zukunft bezeichnete er die Sicherstellung einer angemessenen Versorgung psychisch kranker Kinder, die Entwicklung evidenzbasierter Leitlinien und die Suche nach einer Lösung für die Vergütung von PiA während ihres Psychiatriejahres.
Auch Alfred Kappauf, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, forderte in seinen Grußworten, dass Psychotherapeuten sich nicht im Reservat der Behandlung psychischer Krankheiten einschließen lassen. Er machte deutlich, dass bei der Behandlung somatischer Krankheiten - seien sie chronisch oder akut - der Beitrag der Psychotherapie zur Verbesserung der Versorgung bisher gravierend unterschätzt wird.
Telefonüberwachung bei Psychotherapeuten nicht akzeptabel
Im Bericht des Vorstandes ging Prof. Dr. Rainer Richter zunächst auf das neue Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ein, das am Vortag den Deutschen Bundestag passiert hatte. Dieses Gesetz ermöglicht es, künftig Telefongespräche zwischen Psychotherapeuten und ihren Patienten abzuhören, obwohl diese zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, der nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes unantastbar ist.
Die BPtK hatte in Stellungnahmen und Gesprächen mit dem Bundesjustizministerium, Bundesinnenministerium, Bundesgesundheitsministerium und Abgeordneten des Deutschen Bundestages deutlich gemacht, dass psychisch kranke Menschen zukünftig häufiger aus Angst vor Stigmatisierung vor einer Behandlung zurückschrecken werden, wenn sie befürchten müssen, dass Telefongespräche mit ihrem Psychotherapeuten abgehört werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinen Urteilen die Gespräche von Geistlichen aufgrund ihres höchstpersönlichen Charakters grundsätzlich vor verdeckten Ermittlungen geschützt. Ein Unterschied zwischen den Gesprächen von Geistlichen und Psychotherapeuten war für die Delegierten des 11. DPT unter diesem Aspekt nicht erkennbar. Eine Telefonüberwachung bei Psychotherapeuten ist daher aus Sicht der Delegierten des 11. DPT verfassungswidrig. Die Delegierten forderten den BPtK-Vorstand auf, weiter für ein absolutes Verbot verdeckter Ermittlungen bei Psychotherapeuten zu streiten.
G-BA braucht psychotherapeutischen Sachverstand
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beabsichtigt, Psychotherapeuten nicht mehr direkt an seinen Entscheidungen zu beteiligen. Der G-BA - so Richter im Vorstandsbericht - verzichte damit auf psychotherapeutische Kompetenz, obwohl Diagnostik und Behandlung somatoformer und chronischer Erkrankungen - die großen Volkskrankheiten der Zukunft - ohne psychotherapeutischen Sachverstand nicht angemessen zu bewerten sind. Vor allem verlangen die Vorhaben des G-BA, die Psychotherapie-Richtlinie weiterzuentwickeln und bisher anerkannte psychotherapeutische Verfahren erneut zu überprüfen, eine unmittelbare Beteiligung der betroffenen Profession. Die Delegierten des 11. DPT forderten die G-BA-Trägerorganisationen auf, eine angemessene Mitarbeit der Psychotherapeuten in G-BA-Gremien bei der Neuorganisation des G-BA sicherzustellen.
Die Delegierten hielten insbesondere die Arbeit des "Unterausschusses Psychotherapie" für unverzichtbar. Anders als bei Vertragsärzten sind bei Vertragspsychotherapeuten die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im § 95c SGB V mit Bezug auf die Psychotherapie-Richtlinie definiert. Ohne einen Unterausschuss Psychotherapie fehle künftig der erforderliche Raum für eine differenzierte Anwendung der Bewertungsmethodik und eine Gesamtbewertung im Lichte des "Body of Evidence" durch die Profession. Eine beratende Arbeitsgruppe des Unterausschusses Methodenbewertung sei keine adäquate Sicherstellung psychotherapeutischer Expertise.
Ein sachlicher Grund für die Degradierung der Psychotherapeuten sei nicht erkennbar. Die Einheitlichkeit des Bewertungs-verfahrens bleibe grundsätzlich durch die Verfahrensordnung des G-BA gewährleistet und sei nicht durch einen Unterausschuss Psychotherapie gefährdet. Sie werde künftig sogar zusätzlich über die unabhängigen Vorsitzenden der Unterausschüsse sichergestellt. Die Delegierten des 11. DPT forderten die Trägerorganisationen des G-BA auf, Psychotherapeuten nicht aus der gemeinsamen Selbstverwaltung auszuschließen.
Einführung eines Schwellenkriteriums
Auf Wunsch der Delegierten beriet der 11. DPT noch einmal die Einführung des Schwellenkriteriums in die Psychotherapie-Richtlinien. BPtK-Präsident Richter erinnerte für den Vorstand an die intensive Diskussion im Frühjahr 2006.Damals hatte die Profession sich darauf verständigt, dass die Vermeidung einer indikationsbezogenen Zulassung psychotherapeutischer Verfahren die Einführung des Schwellenkriteriums rechtfertige.
Eine indikationsbezogene Zulassung widerspreche dem umfassenden Ansatz der Psychotherapie. Außerdem dürfe man Patienten keine mehrstufige Suche nach einem geeigneten Therapeuten zumuten. Richter beschrieb, wie in einem dialogorientierten Verfahren der G-BA und der Wissenschaftliche Beirat seit 2006 das Schwellenkriterium bzgl. seiner Operationalisierung weiterentwickelten. Dabei seien viele Anregungen, die die BPtK 2006 in die Diskussion eingebracht hatte, berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorstand in seiner Stellungnahme vom 23.10.2007 die Einführung eines Schwellenkriteriums ausdrücklich begrüßt. Die Delegierten des 11. DPT folgten dem Vorstand mit großer Mehrheit.
Gesprächspsychotherapie - Zulassung empfohlen
Der 11. DPT befasste sich auch mit dem immer noch nicht abgeschlossenen sozialrechtlichem Zulassungsverfahren der Gesprächspsychotherapie. Der G-BA hatte im November 2006 beschlossen, die Gesprächspsychotherapie nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Nach Auffassung des G-BA sind Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen - mit Ausnahme der Depression - "wissenschaftlich nicht belegt". Dieser Beschluss wurde im Januar 2007 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet und trat nicht in Kraft. Das BMG bemängelte, dass der G-BA seinen HTA-Bericht der BPtK nicht zur Verfügung gestellt hatte. Die BPtK hätte "nur in Kenntnis dieser Information" die Möglichkeit gehabt, sich mit der G-BA-Argumentation fachlich auseinanderzusetzen. Als Problem erkannte das BMG auch den Hauptkritikpunkt der BPtK an. Der G-BA war von einem unzulässig engen Begriff der "klassischen Gesprächspsychotherapie" ausgegangen. Weiterentwicklungen der Gesprächspsychotherapie, die Grundlagen einer Anerkennung der Gesprächspsychotherapie durch den Wissenschaftlichen Beirat waren, fanden beim Beschluss des G-BA keine Berücksichtigung.
Bericht der Expertenkommission der BPtK: Analysen zu Nutzen und medizinischer Notwendigkeit der Gesprächspsychotherapie und Empfehlungen
Expertenkommission
Der Expertenkommission der BPtK gehörten folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Bernhard Strauß, Prof. Dr. Martin Hautzinger, Prof. Dr. Harald F. Freyberger, Prof. Dr. Jochen Eckert und Prof. Dr. Rainer Richter.
Definition
Die BPtK-Expertenkommission legte bei ihrer Stellungnahme eine Definition der Gesprächspsychotherapie einschließlich ihrer Weiterentwicklungen zugrunde, die von den drei maßgeblichen Fachgesellschaften vertreten wird und sich auch in den Lehrbüchern der Gesprächspsychotherapie findet.
Studien
Die Expertenkommission prüfte insgesamt:
- die 101 Publikationen, die von der Themengruppe Gesprächspsychotherapie des G-BA in der Langauswertung berücksichtigt worden waren,
- die Studien, die vom G-BA ausgeschlossen worden waren und
- die Studien einer zusätzlichen Literaturrecherche der Expertenkommission.
Bewertungsschema
Zur Gesamtbewertung der Studienlage zu einem Anwendungsbereich der Psychotherapie nach den Psychotherapie-Richtlinien wählte die Expertenkommission ein vierstufiges Bewertungsschema. Im Gegensatz zu dem vom G-BA angewandten dichotomen Bewertungsschema (wirksam vs. nicht wirksam) ist das von der Expertenkommission gewählte Schema differenzierter und somit in der Lage, die Wirksamkeit der Gesprächspsychotherapie detaillierter abzubilden.
Ergebnisse
Für den Bereich der affektiven Störungen konnte der Nachweis der Wirksamkeit erbracht werden. Substanzielle Hinweise auf den Nutzen der Gesprächspsychotherapie liegen auch für die Bereiche der Angst- und Zwangsstörungen, den Bereich der Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen sowie für psychische Begleit-, Folge- und/oder Residualsymptomatiken im Rahmen psychotischer Erkrankungen vor. Weiterhin gibt es Hinweise auf den Nutzen im Bereich der Persönlichkeitsstörungen, der Störungen durch psychotrope Substanzen und der seelischen Krankheiten als Folge schwerer körperlicher Erkrankungen.
Fazit
Aufgrund der klinischen Breite der Anwendungsbereiche empfiehlt die Expertenkommission die sozialrechtliche Zulassung der Gesprächspsychotherapie.
Die BPtK setzte eine Expertenkommission ein, der sechs wissenschaftliche Mitarbeiter zuarbeiteten, um die Studienbewertung durch den G-BA nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Expertenkommission kam innerhalb von sechs Monaten zu einem abschließenden Bericht. Der Vorstand übernahm das Ergebnis der Expertenkommission und empfahl auf dieser Basis in seiner Stellungnahme vom 5. November 2007 dem G-BA die Zulassung der Gesprächspsychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Schlussfolgerung und den Vorgehen stimm-ten die Delegierten des 11. DPT zu.
Musterberufsordnung der Psychotherapeuten weiterentwickelt
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) flexibilisiert die Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung. Künftig sind neue Betriebs- und Kooperationsformen möglich. Hieraus resultierte ein Anpassungsbedarf in der Musterberufsordnung (MBO) der Psychotherapeuten. Der 10. DPT hatte die Mitglieder der Lenkungsgruppe MBO (Inge Berns, Ellen Bruckmayer, Dirk Fiedler, Bernhard Morsch, Dr. Martin Stellpflug sowie Monika Konitzer für den Vorstand der BPtK) gebeten, den Anpassungsbedarf zu beschreiben und dem 11. DPT Vorschläge für die Weiterentwicklung der Musterberufsordnung zu unterbreiten.
Der 11. DPT beschloss auf Vorschlag der Lenkungsgruppe MBO folgende Änderungen: Die Anpassung in § 7 MBO macht deutlich, dass die Aufklärungspflicht auch für Psychotherapeuten gilt, die in Berufsausübungsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften oder sonstigen Organisationen tätig sind.
- Da es das VÄndG den Psychotherapeuten ermöglicht, an mehreren Praxissitzen auch KV-übergreifend tätig zu sein, stellt § 20 MBO klar, dass an jedem Ort der Tätigkeit der Psychotherapeut Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Versorgung zu treffen hat.
- Neue Möglichkeiten schaffte das VÄndG für die Anstellung von Fachkräften, z. B. Psychotherapeuten oder Ärzten in der Vertragspsychotherapeutenpraxis. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind künftig nach § 20 MBO den Landespsychotherapeutenkammern anzuzeigen.
- Seit Inkrafttreten des VÄndG können Vertragsärzte und -psychotherapeuten örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften bilden, auch über die Grenzen einer Kassenärztlichen Vereinigung hinaus. Die Musterberufsordnung war grundsätzlich so liberal konzipiert, dass sie diese Kooperationsformen bereits zuließ, allein der Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft war in § 21 MBO aufzunehmen.
Interessenvertretung der PiA auf Bundesebene etabliert
Der 11. DPT beauftragte den BPtK-Vorstand, einmal jährlich eine "Bundeskonferenz PiA" auszurichten. Die Bundeskonferenz ermöglicht künftig einen länderübergreifenden Austausch zwischen Ausbildungsteilnehmern. Jede Landespsychotherapeutenkammer kann bis zu zwei VertreterInnen entsprechend der in ihrem Bundesland gefundenen Regelung zur Einbindung des beruflichen Nachwuchses entsenden.
Um die Arbeit der Bundeskonferenz mit derjenigen des DPT und des Vorstandes der BPtK rückkoppeln zu können, wählt die Bundeskonferenz eine/n Sprecher/in und eine/n Stellvertreter/in. Diese sind Ansprechpartner des Vorstandes der BPtK für einschlägige Fragestellungen und nehmen auf Einladung an den Vorstandssitzungen teil. Außerdem sind die Sprecher Gäste der Deutschen Psychotherapeutentage und erhalten ein Rederecht. Mit diesen Regelungen folgte der 11. DPT dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe, in der Peter Lehndorfer für den Vorstand der BPtK, Prof. Dr. Hans-Joachim Schwartz, Ferdinand von Boxberg und für die PiA Frau Kerstin Sude und Herr Frank Mutert mitarbeiteten.
Neue Versammlungsleitung gewählt
Der 11. DPT wählte satzungsgemäß eine neue Versammlungsleitung. Jürgen Hardt, Versammlungsleiter seit 2003, kandidierte nicht für eine weitere Amtsperiode. Die Delegierten dankten ihm für seinen Beitrag zur Kultur der Deutschen Psychotherapeutentage. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige stellvertretende Versammlungsleiter Wolfgang Schreck einstimmig gewählt. Die bisherige stellvertretende Versammlungsleiterin Inge Berns wurde einstimmig in ihrem Amt bestätigt. Als weiterer stellvertretender Versammlungsleiter wurde Gerd Hoehner neu und gleichfalls einstimmig gewählt.
Ausschüsse und Kommissionen nehmen Arbeit auf
Der 11. DPT bildete und besetzte Ausschüsse und Kommissionen für die laufende Amtsperiode. Dem Ausschuss für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP-Ausschuss) gehören folgende Psychotherapeuten an: Kristiane Göpel, Frank Massow, Rolf Mertens, Wolfgang Schreck, Marion Schwarz und Alfred Krieger. Der KJP-Ausschuss will sich neben den berufspolitischen Themen prioritär mit der Prävention psychischer Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen sowie insbesondere einer integrierten, sektoren- und kostenträgerübergreifenden Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher befassen.
Im Ausschuss Psychotherapie in Institutionen (PTI-Ausschuss) werden künftig Johannes Broil, Wolfgang Dube, Jürgen Golombek, Thomas Merz und Dr. Heiner Vogel zusammenarbeiten. Der PTI-Ausschuss will sich neben den berufspolitischen Fragen insbesondere mit den Bereichen Rehabilitation sowie Straf- und Maßregelvollzug befassen.
Der 11. DPT etablierte außerdem eine Kommission zur Zukunft der Krankenhausversorgung. In 2008 wird die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung und -finanzierung gesundheitspolitisch ein zentrales Thema sein. Diese wird auch die ambulante, teilstationäre und stationäre Krankenhausversorgung psychisch kranker Menschen verändern. Die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen (Psychiatrische Institutsambulanzen, Need-adapted Treatment usw.), die Anpassung der Psychiatrie-Personalverordnung an den aktuellen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Vergütung der PiA während der praktischen Tätigkeit sowie die Suche nach pauschalierten Vergütungssystemen für die Krankenhausversorgung psychisch kranker Menschen sind Themen, zu denen sich die BPtK in 2008 in die politische Diskussion einbringen muss. Durch die Etablierung der Kommission mit ihren Mitgliedern: Dr. Thomas Guthke, Silke von der Heyde, Bernhard Morsch, Hermann Schürmann und Dr. Roland Straub können nun der Vorstand der BPtK und die Delegiertenversammlung auf zusätzlichen Sachverstand zurückgreifen.
Die Delegierten beauftragten den Vorstand, den Stand der Umsetzung der Fort- und Weiterbildungsordnungen sowie der Berufsordnungen in den einzelnen Landespsychotherapeutenkammern fortlaufend zu evaluieren. Bei Bedarf könne er hierfür ständige Konferenzen einrichten.
Der 11. DPT stellte durch die Wahlen wichtige Weichen für die nächste Legislaturperiode. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen übernahm ein Wahlausschuss, der von den Delegierten Gerda B. Gradl, Dr. Wolfgang Groeger und Matthias Fink gebildet wurde.
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt der BPtK
Die Delegierten des 11. DPT entlasteten, wie vom Finanzausschuss empfohlen, den Vorstand der BPtK für das Haushaltsjahr 2006 und genehmigten einen Nachtragshaushalt für 2007. Dieser war aufgrund der erhöhten Projektausgaben für den Nachvollzug der Studienbewertung zur Gesprächspsychotherapie notwendig geworden. Einstimmig votierten die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammern auch für den Haushaltsentwurf für das Jahr 2008. Dieser sieht vor allem mehr Personal in der Geschäftsstelle der BPtK vor. Die für die Psychotherapeuten auf Bundesebene relevanten politischen Themen können daher künftig breiter vertreten werden, z. B. im Bereich der Psychiatrie und Rehabilitation. Auch die Koordinationsfunktion der BPtK für die Landespsychotherapeutenkammern kann stärker ausgebaut werden. Verabschiedet wurden außerdem Anpassungen der Entschädigungs- und Reisekostenordnung der BPtK.
Perspektiven 2011
Zum Schluss des 11. DPT legte BPtK-Präsident Richter im Namen des BPtK-Vorstandes den Delegierten die "Perspektiven 2011" ans Herz. In diesem Entwurf beschreibt der BPtK-Vorstand die vordringlichen Aufgaben, denen sich die Psychotherapeuten in den nächsten vier Jahren stellen wollen. Der Vorstand bittet die Delegierten, in ihren Landeskammern und Berufs- und Fachverbänden, diese Perspektiven intensiv zu diskutieren und möglichst bis März 2008 Rückmeldung zu geben.
Veröffentlicht am 13. November 2007