13. Deutscher Psychotherapeutentag
Am 15. November 2008 in Leipzig
Am 15. November 2008 fand in Leipzig der 13. Deutsche Psychotherapeutentag statt. Seine zentralen Themen waren neben dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz (GKV-OrgWG) und dem Reformgesetz zur Krankenhausfinanzierung (KHRG) auch die Aus- und Weiterbildung.
Die sächsische Staatsministerin für Soziales, Frau Christine Ursula Clauß, und die Präsidentin der OPK, Frau Andrea Mrazek, begrüßten die Delegierten in Leipzig. Frau Clauß hob in ihren Begrüßungsworten noch einmal hervor, dass die Gründung einer länderübergreifenden Kammer durch den Staatsvertrag 2006 ein historisches Ereignis war, das allen Beteiligten eine große Kompromiss- und Innovationsbereitschaft abforderte. Frau Mrazek dankte anlässlich der Eröffnung des 13. DPT den "älteren" Landespsychotherapeutenkammern für die Unterstützung der OPK in der Gründungsphase. Die OPK, so Frau Mrazek, betrete seither Neuland. Als länderübergreifende Kammer habe man gelernt, dass der Wille zur Einigung und die Verpflichtung auf eine gemeinsame Sache zu einer erfolgreichen länder-, verfahrens- und verbandsübergreifenden Kooperation führen könnten. Dies, so Frau Mrazek, sei eine Erfahrung, von der DPT, Länderrat und BPtK profitieren könnten.
Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Das GKV-OrgWG ist verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter ging im Bericht des Vorstandes auf die damit erreichte Einführung einer Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Höhe von 20 Prozent ein. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Quote von nur zehn Prozent geplant. In dieser Höhe hätte die Quote kaum zu zusätzlichen Praxissitzen geführt. Eine faktische Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher wäre nicht erreicht worden. Der BPtK und den Berufs- und Fachverbänden der Psychotherapeuten sei es aber während des Gesetzgebungsverfahrens gelungen, die Länder und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages davon zu überzeugen, dass eine Mindestquote von 20 Prozent für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche versorgen, unverzichtbar sei. Erst damit könnten in fast allen Planungsbereichen zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten geschaffen werden.
Ausschreibung halber Praxissitze
Eine bessere Versorgung ermögliche, so Richter, auch eine Klarstellung des GKV-OrgWG zur Ausschreibung von Praxissitzen. Künftig müssten die Zulassungsausschüsse auch halbe Praxissitze ausschreiben, wenn ein Praxisinhaber seinen vollen Praxissitz auf einen halben verringere. Erst durch diese Klarstellung werde die mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz bereits eingeführte Möglichkeit zur Halbierung von Praxissitzen praktisch umsetzbar. Psychotherapeuten, die aus familiären oder Altersgründen ihre Praxistätigkeit einschränken wollten, könnten nun im Rahmen der Nachbesetzungsregelung des § 103 Abs. 4 SGB V Nachfolger für halbe Praxissitze suchen.
Aufhebung der Altersgrenze
Das GKV-OrgWG hebt außerdem die Altersgrenze für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auf. Die bisherige Altersgrenze von 68 Jahren für den Niedergelassenenbereich fällt zum 1. Januar 2009. Viele ältere Psychotherapeuten begrüßten, so Richter, diese Lösung. Für junge Psychotherapeuten, die nach erfolgreicher Approbation eine Niederlassungsmöglichkeit suchten, verenge sich damit allerdings das Angebot an Praxissitzen weiter. Die Möglichkeit, einen vollen Versorgungsauftrag auf einen halben zu reduzieren, wenn man im Alter nicht mehr umfassend tätig sein wolle, könne etwas Entlastung für die nachrückende Generation schaffen.
Mindestquote für Ärzte
Das GKV-OrgWG enthalte allerdings auch einen Wermutstropfen: Die Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte werde verlängert, allerdings auf 25 Prozent gesenkt. Es bleibe damit bei der gravierenden Unterversorgung in den Ostländern und in strukturschwachen Gebieten, wo für Ärzte reservierte Praxissitze durch diese nicht besetzt werden, aber in der Bedarfsplanung als besetzt gezählt würden. Ein Auslaufen der Ärztequote hätte bis zu 500 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten gerade in strukturschwachen Gebieten gebracht. Dies hätte die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessert. Aus Sicht von Kassen und KVen habe die Ärztequote jedoch aufgrund ihrer mengenbegrenzenden Wirkung durchaus ihre Vorteile. Die zweite Perspektive habe sich zum Schluss der Beratungen des GKV-OrgWG leider durchgesetzt.
In der anschließenden Debatte hoben die Delegierten und Herr Frank Mutert, Vertreter der PiA-Bundeskonferenz, die Notwendigkeit hervor, eine generationenübergreifende Solidarität zu fördern, indem die Kammern aktiv über die Möglichkeit informieren, halbe Praxissitze abzugeben, um dem psychotherapeutischen Nachwuchs den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern.
Reform der Krankenhausfinanzierung
BPtK-Vorstand Andrea Mrazek stellte die zentralen Inhalte des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG, BT-Drs. 16/10807) vor. Der Gesetzentwurf war am 12. November zur 1. Lesung im Deutschen Bundestag. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss findet am 24. November statt. Die 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag sind am 19. Dezember geplant. Mrazek schilderte zunächst die aus Sicht der BPtK positiven Weichenstellungen des Gesetzentwurfes, z. B.:
die Einführung eines pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser,
den Prüfauftrag, für bestimmte Leistungsbereiche (z. B. sektorübergreifende Leistungen) andere Abrechnungsmodelle als tagesbezogene Entgelte zu erwägen,
die Beteiligung der BPtK an der Entwicklung des Entgeltsystems.
BPtK-Vorstand Mrazek machte deutlich, dass bei der Entwicklung des Entgeltsystems für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik psychotherapeutischer Sachverstand unverzichtbar sei. Darüber hinaus forderte sie von der Gesundheitspolitik, die BPtK auch an der Weiterentwicklung des Entgeltsystems der somatischen Krankenhäuser zu beteiligen.
Grundsätzlich positiv sei aus Sicht der BPtK, dass Psychiatrie und Psychosomatik mit dem KHRG die Option erhalten sollten, mit den Krankenkassen über eine bessere Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu verhandeln. Nicht nachvollziehbar sei allerdings, dass die Finanzierung des Erfüllungsgrads der Psych-PV auf 90 Prozent gesetzlich beschränkt werden solle, kritisierte Mrazek. Die Psych-PV sei eine Rechtsverordnung und ein Gesetzgeber sei eigentlich verpflichtet, für eine 100prozentige Umsetzung seiner eigenen Normen zu sorgen.
Die Beteiligung an der Entwicklung des neuen Entgeltsystems sei eine arbeitsintensive Zukunftsaufgabe der Psychotherapeutenschaft. Der BPtK-Vorstand schlug deshalb dem DPT vor, das Mandat der Krankenhauskommission auf die Entwicklungs- und Umsetzungsphase des neuen Entgeltsystems auszudehnen und zu verlängern. Der DPT folgte diesem Antrag. Die Mitglieder der Krankenhauskommission sind bereit, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ein zentrales Anliegen der BPtK bei der Krankenhausfinanzierung sei, so Frau Mrazek, auch eine gesicherte Vergütung für Psychotherapeuten in Ausbildung. Mrazek erinnerte daran, dass 57 Prozent der Ausbildungsteilnehmer während ihrer praktischen Tätigkeit im Krankenhaus nicht keine Vergütung erhielten. Nur 13 Prozent erhielten bis 1.000 Euro, immerhin 9,7 Prozent zwischen 1.000 und 1.500 Euro und nur 9,4 Prozent über 1.500 Euro. Eine angemessene Vergütung von Psychotherapeuten in Ausbildung werde regelmäßig mit dem Argument abgelehnt, dass die Ausgaben nicht pflegesatzfähig seien. Das KHRG biete jetzt die Chance, eine solche gesetzliche Regelung zu schaffen, stellte Mrazek fest. Die BPtK werde sich dafür einsetzen.
Stigmatisierung psychisch kranker Menschen
Psychisch kranke Menschen werden durch die privaten Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen diskriminiert. Selbst wenn eine erfolgreiche Behandlung Jahre zurückliegt, können Interessierte gar keinen oder nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz erhalten. Auch bei der Verbeamtung kann dies zu Problemen führen. Angesichts dieser Stigmatisierung psychisch kranker Menschen forderte der DPT den BPtK-Vorstand auf, sich verstärkt in die Debatte um eine Weiterentwicklung der Patientenrechte einzubringen. Patienten hätten nicht nur ein Recht auf Behandlung, sie hätten auch ein Recht darauf, infolge einer Behandlung nicht diskriminiert zu werden. Diese Patientenrechte sollten die den Versicherungsunternehmen in einer freien Marktwirtschaft zugestandenen Rechte zur Ausgestaltung ihrer Versicherungsbedingungen begrenzen.
Diamorphinbehandlung legalisieren
Der DPT erinnerte daran, dass Drogenabhängigkeit nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seit fast 40 Jahren als Krankheit anzusehen ist und die Behandlung daher zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre. Die Ergebnisse der Heroinstudie hätten gezeigt, dass die Gabe von Diamorphin (einem synthetischen Heroinderivat) an schwerstabhängige Opiatsüchtige, die ansonsten nicht erreicht bzw. nicht erfolgreich behandelt werden können, eine wirkungsvolle Behandlungsmethode mit hoher Haltequote ist. Der DPT forderte eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch Bundesrat und Bundestag. Die für die sieben Modellzentren gefundene Übergangslösung greife zu kurz. Ein Zugang zu diesem Behandlungsangebot müsse für die bundesweit geschätzt 3.000 Schwerstabhängigen möglich sein.
Zukunft der Psychotherapieausbildung
BPtK-Präsident Rainer Richter informierte die Delegierten über die Diskussion zur Zukunft der Psychotherapieausbildung. Er erinnerte daran, dass der Anlass der Diskussion die Anpassung der psychologischen und pädagogischen Studienabschlüsse an die europäische Bachelor-/Mastersystematik sei.
Ohne eine Reform des Psychotherapeutengesetzes setze die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) einen Masterabschluss in Psychologie, die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) einen Masterabschluss in Psychologie oder einen Bachelorabschluss in Pädagogik bzw. Sozialpädagogik voraus. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe bereits 2006 deutlich gemacht, dass eine Gesetzesänderung im Sinne einer einheitlichen Vorgabe des Masterabschlusses nur umsetzbar sei, wenn es substanzielle Gründe für eine solche Gesetzesänderung gebe. Andernfalls würden die damit teilweise erschwerten Zugangsbedingungen gegen Art. 12 des Grundgesetzes verstoßen.
Allerdings zeige, so Richter, die Vergabe eines Forschungsgutachtens im November 2007, das die Ausbildungsregelung des Psychotherapeutengesetzes bilanzieren und bewerten soll, dass das BMG in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Psychotherapeutengesetzes erwäge. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen im Frühjahr 2009 vorliegen.
Richter wies darauf hin, dass neben den divergierenden Zugangsvoraussetzungen auch die praktische Tätigkeit, ihre inhaltliche Konzeption, aber insbesondere die fehlenden Regelungen zur Vergütung ein Anlass für die Profession seien, über eine Reform des Psychotherapeutengesetzes nachzudenken. Grundsätzlich gehe es um eine Bestandsaufnahme, ob die während der Ausbildung erworbenen psychotherapeutischen Kompetenzen ausreichen, damit Psychotherapeuten zukünftig adäquat auf die Anforderungen reagieren könnten, die sich durch demografischen Wandel und verändernde Versorgungsstrukturen ergäben. Schließlich sei es wichtig, die Ausbildung zum Psychotherapeuten auch künftig im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen attraktiv zu erhalten.
Die Profession brauche angesichts der Komplexität des Themas und der Interessenvielfalt eine Plattform für den Meinungsaustausch und das Zusammentragen der notwendigen Fakten, stellte der BPtK-Präsident fest. Die BPtK habe diese Plattform durch interne Workshops geschaffen. Ziel sei es, in einem internen Diskurs alle Optionen offen zu diskutieren, ohne durch die Veröffentlichung divergierender Positionen den erreichten Status quo zu gefährden. Ende Januar, kündigte Richter an, werde eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Gutachtergremium stattfinden, um der Profession die Gelegenheit zu geben, sich mit ersten Zwischenergebnissen des Forschergremiums auseinanderzusetzen.
Richter appellierte an die Delegierten, sich nicht vorab festzulegen und der Profession Zeit für Diskussionen zu lassen. Eine Entschleunigung der Debatte sei angemessen, da es gesetzliche Reformen erst in der nächsten Legislaturperiode geben könne - also frühestens 2010. Ziel des BPtK-Vorstands sei es, dem 14. DPT im Mai 2009 ein umfassendes Meinungsbild der Profession vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Forschungsgutachtens zu präsentieren. Die Zukunft der Ausbildung solle das Schwerpunktthema des 14. DPT werden. Eine zu frühe Festlegung in der Debatte solle vermieden werden, auch um einen möglichst breiten Konsens der Psychotherapeutenschaft zu diesem Thema nicht zu gefährden.
Zugänge zur Psychotherapieausbildung
Erheblichen Handlungsbedarf sehe der Vorstand der BPtK allerdings aufgrund der Anpassung der Studiengänge an die Bachelor-/Mastersystematik sowie zunehmender Profilbildung innerhalb der Studienfächer. Durch diese Dynamik werde es zunehmend schwierig festzustellen, welche Studiengänge die Zugangsvoraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes zur Psychotherapieausbildung hinreichend erfüllen. Es gehe darum, anhand bundeseinheitlicher Kriterien, die von der Profession gemeinsam mit den einschlägigen Fachgesellschaften zu entwickeln seien, festzuhalten, welche Mindestvoraussetzungen BA/MA-Studiengänge in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Sozialpädagogik erfüllen müssten, um zu einer PP- bzw. KJP-Ausbildung zu qualifizieren. Durch intensive Gespräche mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und der Kultusministerkonferenz könne bald eine Lösung für die Psychologiestudiengänge gefunden werden, berichtete Richter. Dies sei allerdings erst der halbe Weg. Dann gehe es darum, ähnliche Regelungen für die Pädagogik- und Sozialpädagogikstudiengänge zu finden. Die größere Interessenvielfalt von Universitäten und Fachhochschulen, Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogen stelle dabei eine Herausforderung dar. Der DPT schloss sich dieser Einschätzung des Vorstandes der BPtK mit einer Resolution an.
Musterweiterbildungsordnung
Im Nachgang zum 12. DPT hatte die BPtK bei den Landespsychotherapeutenkammern sowie Berufs- und Fachverbänden nachgefragt, für welche Bereiche eine Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung zu prüfen sei. Ausgangspunkt der Überlegungen ist eine Musterweiterbildungsordnung, die sich auf Zusatzbezeichnungen beschränkt und grundsätzlich keine Gebietsbezeichnungen vorsieht.
Insgesamt ergäben die Rückmeldungen der Landespsychotherapeutenkammern und der Fachgesellschaften hinsichtlich der Prüfung einer Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung ein heterogenes Bild, fasste der BPtK-Präsident zusammen. Deutlich werde, dass es keine Präferenz für Klinische Somatopsychologie insgesamt gebe, sondern für einzelne Felder, wie z. B. Psychodiabetologie, Psychoonkologie oder Schmerztherapie.
Der Vorstand der BPtK schlage vor diesem Hintergrund vor, drei Fachkommissionen einzurichten, die prüfen, inwieweit zu den Themen Qualitätsmanagement, Psychoonkologie und Psychotraumatologie eine Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung sinnvoll sein könnte. Mit der Entscheidung für Qualitätsmanagement solle eine Weiterbildung in einem Bereich geprüft werden, der sich nicht unmittelbar auf die eigentliche psychotherapeutische Tätigkeit beziehe. Mit der Psychoonkologie solle ein Bereich aus dem Feld der Klinischen Somatopsychologie geprüft werden, der sich auf Patienten mit einer (chronischen) körperlichen Erkrankung beziehe und für den zugleich auch in der Ärzteschaft Möglichkeiten für eine Weiterbildungsregelung geprüft würden. Und schließlich solle mit der Psychotraumatologie die Weiterbildung für einen Kernbereich der F-Diagnosen geprüft werden, die gemäß der Präambel der Musterweiterbildungsordnung ausgeschlossen seien.
Die Delegierten sahen die Auswahl der Prüfbereiche skeptisch, insbesondere die Psychotraumatologie und damit die Prüfung im Bereich der F-Diagnosen stießen auf Kritik. Die Delegierten forderten eine ergebnisoffene Prüfung. Es müsse am konkreten Thema aufgearbeitet werden, welcher Qualifizierungsbedarf bestehe, wo und wie dieser adäquat verortet werden könne und welche Interdependenz sich für angestellte oder niedergelassene Kollegen hieraus ergebe. Zu beachten seien hierbei die Personal- und Organisationsentwicklung im Krankenhaus bzw. in den Rehabilitationseinrichtungen, die Entwicklung neuer Versorgungsformen und die Diskussion um die Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung der Ärzte. Voraussetzung für eine weitere Diskussion im DPT sei darüber hinaus eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung zur Klinischen Neuropsychologie und der Erfahrungen der Landespsychotherapeutenkammern, die für weitere Bereiche Weiterbildungsordnungen verabschiedet hätten. Im Übrigen hielt es der DPT für zwingend erforderlich, neben den Prüfergebnissen zu konkreten Einzelfällen auch die übergeordneten Problemstellungen aufzuarbeiten und im Rahmen einer der nächsten Bundesdelegiertenversammlungen zu debattieren. Angesichts dieses Aufgabenportfolios beschloss der DPT, eine Weiterbildungskommission einzurichten.
Telematik und psychotherapeutische Tätigkeit
Der 12. DPT hatte mit der Diskussion der Auswirkungen der Telematik auf die psychotherapeutische Tätigkeit begonnen. Um die Debatte weiterzuführen, hatte der BPtK-Vorstand daraufhin eine Vorstandskommission zu diesem Thema eingerichtet.
Die Telematikkommission der BPtK legte dem 13. DPT einen ausführlichen Bericht zu den Auswirkungen der Telematik auf die psychotherapeutische Tätigkeit vor. Außerdem präzisierte sie in einer Resolution die zentralen Probleme und Forderungen aus Sicht der Psychotherapeutenschaft. Der DPT folgte den Einschätzungen der Telematikkommission und verabschiedete die Resolution einstimmig. Die Delegierten begrüßten es ausdrücklich, dass die Kommission ihre Arbeit fortsetzen wird zum Thema "Evaluation bestehender Konzepte zur elektronischen Dokumentation und der Nutzung der Telematikinfrastruktur (eArztbrief)".
BKA-Gesetz
Der Bundestag hat den Entwurf des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) am 13.11.2008 verabschiedet. Dieses Gesetz wird die Befugnisse des Bundeskriminalamts wesentlich erweitern. Unter anderem sollen Online-Durchsuchungen von Computern ermöglicht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Er will sich noch im November mit dem Gesetz befassen, wobei eine Zustimmung nicht als gesichert gilt. Der DPT forderte den absoluten Vertrauensschutz der psychotherapeutischen Behandlung.
Versorgungsforschung
PD Dr. Frank Jacobi (TU Dresden) bereitete mit seinem Vortrag zu "Psychotherapeutische Versorgung und Versorgungsforschung" die Haushaltsentscheidungen des DPT zur Erweiterung der personellen Ressourcen der BPtK inhaltlich vor. Versorgungsforschung sei eine multidisziplinäre Wissenschaft, stellte Jacobi fest. Sie untersuche, wie Organisationsstrukturen und -prozesse des Gesundheitswesens, seine Finanzierungs- und Honorierungssysteme sowie die individuellen Verhaltensweisen von Versicherten und Patienten Qualität und Kosten der Versorgung beeinflussen. Darüber hinaus sei es Aufgabe der Versorgungsforschung, auf der Basis des durch Grundlagenforschung gewonnenen Wissens innovative Versorgungskonzepte zu entwickeln und ihre Umsetzung unter Alltagsbedingungen zu evaluieren. Zentrale Fragen der Versorgungsforschung mit Blick auf psychische Krankheiten seien:
Wie lässt sich der Zugang zum Versorgungssystem steuern?
Wie lässt sich bei epidemiologisch gut dokumentierter Prävalenz und Inzidenz psychischer Krankheiten die Versorgung angesichts knapper Ressourcen angemessen organisieren?
Welche Konsequenzen haben die fragmentierten, sektorierten und hinsichtlich der Kostenträgerschaft gesplitteten Versorgungsangebote für psychisch kranke Menschen und wie können stärker patientenorientierte Versorgungsangebote gefördert werden?
Insgesamt kam Jacobi zu dem Fazit, dass Versorgungsforschung einen wichtigen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen haben könne und dass es eine vorrangige Aufgabe sei, sich angesichts der Vielfalt der potenziellen Themen auf prioritäre zu einigen.
Haushaltsentwurf 2009
Bei den anschließenden Haushaltsberatungen folgten die Delegierten dem Votum des BPtK-Vorstands und einem Antrag des DPT, bei der BPtK ein zusätzliches Referat "Versorgungsforschung" einzurichten. Mit den zusätzlichen personellen Ressourcen solle die BPtK, so die Delegierten des 13. DPT, Kompetenzen in diesem Bereich weiter ausbauen und sich verstärkt in die wissenschaftliche und politische Diskussion zu Themen der Versorgungsforschung einbringen.
Gerd Hoehner, stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses, informierte die Delegierten über die Ergebnisse der Prüfung des Haushaltsjahres 2007 und die Haushaltsplanungen für das Jahr 2009. Der DPT entlastete daraufhin einstimmig den BPtK-Vorstand für das Haushaltsjahr 2007 und verabschiedete den Haushaltsentwurf für das Jahr 2009, der die Einrichtung einer zusätzlichen, befristeten Vollzeitstelle ermöglicht.
Satzung der BPtK
Dem 13. DPT lag der Entwurf einer redaktionell überarbeiteten Satzung vor. Die Satzung fasst u. a. die Regelungen zur Berechnung der Anzahl der Delegierten jeder Landespsycho-therapeutenkammer präziser, ergänzt die Wahl des Bundesvorstandes der BPtK um die Möglichkeit seiner Abwahl und konkretisiert Regelungen zum Wahlverfahren und zur Amtszeit des BPtK-Vorstands. Neu ist auch die Regelung, dass KJP-Vertreter des Vorstands und der Versammlungsleitung zum Zeitpunkt ihrer Wahl mindestens zu drei Viertel auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie tätig sein sollten. Der DPT folgte weitgehend den Vorschlägen des Vorstandes, der seine Vorschläge auf der Basis der Vorarbeit einer Expertengruppe der Kammerjuristen vorgelegt hatte.
Geschäftsordnung der DPT
Außerdem lag dem 13. DPT eine redaktionelle Überarbeitung der Geschäftsordnung der DPT vor. Auch hier ging es um Konkretisierungen. Sowohl die überarbeitete Geschäftsordnung als auch die Satzung traten mit Beschluss des DPT in Kraft. Sie werden in Kürze auf der Homepage der BPtK veröffentlicht werden.
Downloads
- Vortrag KHRG (Andrea Mrazek)
0.1 MB
- Vortrag Versorgungsforschung (Frank Jakobi)
0.5 MB
- Auswirkungen der Telematik auf die psychotherapeutische Tätigkeit (Kurzfassung)
0.1 MB
- Auswirkungen der Telematik auf die psychotherapeutische Tätigkeit
0.3 MB
- Resolution BKA-Gesetz0
- Resolution Entwicklung der Ausbildung0
- Resolution Diamorphin-Behandlung0
- Resolution Telematik0
- Satzung der BPtK0
- Geschäftsordnung der Deutschen Psychotherapeutentage0
Veröffentlicht am 18. November 2008