19. Deutscher Psychotherapeutentag in Offenbach
Kein Praxisaufkauf bis 2013 - Ausbildungsreform kommt
Zentrale Themen des 19. Deutschen Psychotherapeutentags (DPT) am 12. November 2011 in Offenbach waren das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, die Reform der Psychotherapeutenausbildung und die Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung um den Bereich Systemische Therapie. Höhepunkt des DPT war der Besuch von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Er sagte den Delegierten zu, noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes auf den Weg zu bringen. Außerdem werde er sicherstellen, dass die Option des Praxis-Aufkaufs durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht vor dem Jahr 2013 genutzt werden könne. Voraussetzung dafür werde eine sachgerechte Anpassung des Verhältnisses von Einwohner je Psychotherapeut in der Bedarfsplanung sein.
Hessischer Sozialminister Grüttner zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Der Präsident der Hessischen Landespsychotherapeutenkammer Alfred Krieger eröffnete den 19. DPT in Offenbach. Er beschrieb die durch die Lärmbelästigungen durch den Frankfurter Flughafen auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Er forderte die Delegierten auf, die Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen beim Namen zu nennen und so in die Gesellschaft hineinzuwirken. Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner betonte in seinem Grußwort, dass die Bundesländer mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz neue Kompetenzen erhalten, die sie im Rahmen der Bedarfsplanung nutzen würden. Er sehe die dringende Notwendigkeit, die Relation von Einwohner je Psychotherapeut zu überarbeiten. Er plädiere allerdings nicht für eine stichtagsbezogene Neuberechnung der Verhältniszahlen in der Arztgruppe Psychotherapie, weil aus seiner Sicht künftig flexible zielgenaue Korrekturen Vorrang vor den alten pauschalen Instrumenten der Bedarfsplanung haben sollten. Wenn allerdings ein Aufkauf von Praxissitzen beginne, ohne dass in der Arztgruppe Psychotherapie die dringend notwendigen Korrekturen erfolgt seien, würde das Land Hessen seinen Einfluss geltend machen. Man könne ihn hier „beim Wort nehmen“.
Der Sozialminister umriss die Probleme der psychotherapeutischen Ausbildung. Eine Reform des Psychotherapeutengesetzes sei aus Sicht der Bundesländer dringend notwendig. Es werde auf Veranlassung des Hessischen Sozialministeriums, das derzeit den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz habe, am 22. November 2011 ein gemeinsames Gespräch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Vertretern der Kultusministerkonferenz und der AG Berufe des Gesundheitswesens der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesbehörden (AOLG) stattfinden. Bei diesem Treffen sei auch eine punktuelle Novellierung der Zugangsvoraussetzungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Thema.
Bericht des Vorstandes: Patientenautonomie
Der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) skizzierte im seinem Bericht die zentralen Themen der Vorstandsarbeit in den nächsten Monaten und Jahren. Vorstandsmitglied Andrea Mrazek, M.A., M.S. stellte fest, dass den Patienten und Versicherten zukünftig eine zentrale Rolle bei der Neugestaltung des Gesundheitswesens zukomme – als Gegengewicht zu der zunehmend wettbewerblichen Ausgestaltung des Gesundheitswesens. Mehr Patientenautonomie liege den Psychotherapeuten besonders am Herzen, schließlich sei es für Psychotherapeuten tägliche Arbeit, mit den Patienten Möglichkeiten zur Autonomieentwicklung zu erarbeiten. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen habe schon 2001 festgehalten, dass Informationen die zentrale Basis für ein selbstbestimmtes Handeln von Menschen im Umgang mit Gesundheit und Krankheit sind. Notwendig sei, so damals der Sachverständigenrat, ein umfassendes, für Laien verständliches und leicht verfügbares Informationsangebot, das nicht nur über medizinische Themen aufklärt, sondern auch die Qualität der Leistungen und der Institutionen des Gesundheitswesens transparenter macht. Die BPtK greife diese Überlegungen auf und werde sich in diesem Feld verstärkt engagieren. Mrazek wies zunächst auf die Patientenseiten der BPtK-Homepage hin, die speziell für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ weiterentwickelt werden sollen.
Bewertungsportale in Internet
Außerdem habe man gemeinsam mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) eine Checkliste zur Bewertung von Psychotherapeutenportalen entwickelt. Ziel sei es, Mindeststandards für Bewertungsportale zu definieren, die für Patienten wesentlich sind, z. B. sensibler Umgang mit persönlichen Daten, klare Informationen über den Portalbetreiber und die Finanzierung des Online-Angebots, strikte Trennung von Werbung und Inhalt, Schutz vor Schmähkritik, Diskriminierung und Täuschung, Information der betroffenen Psychotherapeuten über die Aufnahme in das Verzeichnis und über neue Bewertungen sowie die Möglichkeit zur Gegendarstelllung. Die Qualitätsanforderungen für Psychotherapeutenportale sollen innerhalb der nächsten Wochen veröffentlicht werden.
Dies sei jedoch, so Mrazek, nur der erste Schritt. Wesentlicher Inhalt der Bewertungsportale sei in der Regel ein Bewertungsverfahren, das den Patienten die Möglichkeit einräume, ihre Erfahrungen mit einzelnen Leistungserbringern anderen Patienten mitzuteilen. Auch hier gäbe es höchst unterschiedliche Angebote und die Psychotherapeutenschaft sei aufgefordert, mit dazu beizutragen, dass dieses von den Patienten gewünschte und intensiv nachgefragte Angebot Qualitätsstandards berücksichtige. Der AOK-Arztnavigator, der mittlerweile auch den Versicherten der BARMER GEK und der Techniker Krankenkasse zur Verfügung stehe, erfülle aus Sicht der BPtK zentrale Kriterien. Im nächsten Jahr werde unter Mitarbeit der BPtK ein Fragebogen zur Beurteilung von Psychotherapeuten entwickelt.
Krankenhaus: Kooperation der Gesundheitsberufe
Vizepräsident Dr. Dietrich Munz stellte das Projekt „Psychotherapeuten in Krankenhäusern und in Rehabilitationseinrichtungen“ vor. Die Berufe des Psychologische Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) seien im Krankenhaus und in der Rehabilitation noch nicht ausreichend verankert. Das fange damit an, dass in Stellenplänen häufig Psychologen ausgewiesen würden, wo Psychotherapeuten arbeiten. Auch gebe es keine eindeutige Beschreibung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen, wie eben Psychologen oder Ärzte. Außerdem fehlten zehn Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes immer noch definierte Aufstiegsmöglichkeiten, wie z. B. die Übernahme von Leitungsfunktionen. Ein erster Arbeitsschritt im Rahmen des Projektes sei daher aus seiner Sicht die Beschreibung des Berufsprofils mit eindeutig zugewiesenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Ziel des Projektes sei es darüber hinaus, die Weichen für eine durch fachliche Aspekte gesteuerte Kooperation der Gesundheitsberufe zu stellen, so Munz. Bisher dominierten aufgrund berufs-, haftungs- und sozialrechtlicher Vorgaben Statusfragen und nicht die fachlichen Aspekte, die sich aus einer zunehmend veränderten Arbeitsteilung zwischen den Gesundheitsberufen ergeben. Der BPtK-Vorstand wolle diese Probleme am Beispiel der Psychotherapeutenschaft beschreiben, um dann gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen für eine Korrektur der rechtlichen Rahmenbedingungen einzutreten.
Reform der Psychotherapeutenausbildung
Peter Lehndorfer begrüßte zu Beginn seines Vortrags den neu gewählten Sprecher der Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) Robin Siegel und seine beiden in ihren Ämtern bestätigten Stellvertreter Stuart Massey Skatulla und Wiebke Rappen auf dem DPT. Erfreulich sei die Entwicklung der Absolventenzahlen. Im Jahr 2011 gebe es über 1.600 Neuapprobierte. Dies zeige: Junge Menschen wollen Psychotherapeuten werden. Dieser Nachwuchs habe, so Lehndorfer, ein Recht darauf, seine Ausbildung in einem gesicherten Rahmen zu beginnen und abzuschließen. Die Mehrzahl der Bundesländer lasse aber in der Zwischenzeit Bachelor-Absolventen zur KJP-Ausbildung zu. Spätestens die approbierten Bachelor-Absolventen würden eine normative Kraft des Faktischen darstellen, die die heutigen Qualitätsstandards in der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher akut gefährden werden. Man bewege sich auf einem föderalen Flickenteppich, denn die Kultus- und Gesundheitsminister der Länder und das BMG zeigten keine gemeinsame Linie in der Bachelor- und Masterfrage. Anstatt den BPtK-Gesetzesvorschlag als konsentierte und machbare Lösung aufzugreifen, beginne – initiiert durch das BMG – zusätzlich eine Diskussion um die Möglichkeiten einer Direktausbildung. Dabei sei dieser Punkt längst geklärt. Modellprojekte machen Sinn. Ein kurzfristiges Umswitchen der gesamten postgradualen Ausbildung auf eine Direktausbildung sei aber weder möglich noch von der Profession gewollt.
Trotz unterschiedlicher Auffassungen im Detail sei die Profession sich darin einig, dass der Master Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung sein solle und dass es eine Reform geben müsse, die Voraussetzungen für die Vergütung der Psychotherapeuten in Ausbildung während der Praktischen Tätigkeit schaffe. Die Profession habe dafür ein Konzept, das mit über 80 Prozent der Stimmen auf den vergangenen Deutschen Psychotherapeutentagen verabschiedet und bestätigt worden sei. Es komme nun darauf an, mit vereinten Kräften die Bundespolitik davon zu überzeugen, den Reformprozess in Gang zu bringen. Lehndorfer berichtete von einem Fachgespräch mit den SPD-Gesundheitspolitikern, bei dem deutlich wurde, dass es eine politische Bereitschaft gibt, das Thema „Psychotherapeutenausbildung“ aufzugreifen, wenn es der Profession gelingt, mit einer Stimme zu sprechen. PiA-Sprecher Robin Siegel schloss sich diesem Appell an die Einigkeit der Profession an. Es gehöre zur demokratischen Kultur, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren und sie gemeinsam zu vertreten.
GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Vizepräsidentin Monika Konitzer skizzierte für die Delegierten die politische Arbeit auf Bundes- und Landesebene zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Man habe erreicht, dass die Öffentlichkeit und die Gesundheitspolitik das Problem der psychotherapeutischen Unterversorgung sehe. Es gebe einen großen Konsens, dass die Wartezeiten, die man psychisch kranken Menschen zumute, nicht akzeptabel seien. Die einfachste und am schnellsten wirksame Lösung sei die Neuberechnung der Verhältniszahlen für die Arztgruppe Psychotherapie. Zusätzlich könne man – so Konitzer – mit den flexibleren Instrumenten der Bedarfsplanung künftig auf Bundes-, aber insbesondere auf Landesebene Verbesserungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen erreichen. Sie sei zuversichtlich, dass angesichts der politischen Arbeit der letzten Monate die Psychotherapeutenschaft diese Aufgabe bewältigen könne.
Auf der Endstrecke der Beratungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes sei es noch einmal wichtig, die Politik für die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Verhältniszahlen zu sensibilisieren. Ohne entsprechende Vorgaben der Politik müsse man davon ausgehen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, innerärztliche Verteilungskämpfe durch den Aufkauf von Psychotherapeutensitzen zu entschärfen, nutzen werden.
Sexueller Missbrauch
Zum Abschluss des Berichts des Vorstandes stellte BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter die Eckpunkte für ein Kompetenznetz „Beratung und psychotherapeutische Versorgung nach sexuellem Missbrauch“ vor. Unter Federführung des BMG berate die BPtK derzeit gemeinsam mit Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft, Bundesärztekammer, Krankenkassen und Patientenvertretern die Möglichkeiten, von sexuellem Missbrauch Betroffenen ein gestuftes Angebot von Information, Beratung, Unterstützung und Behandlung anzubieten. Die Initiative gehe auf die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, zurück, die ebenfalls an den Gesprächen im BMG teilnehme. Es gehe darum, für diese Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe zu organisieren. Dabei sei die BPtK sich darüber im Klaren, dass der Vorwurf der Priorisierung einzelner Patientengruppen nicht von der Hand zu weisen sei. In einer strukturellen Mangelsituation, wie die Bedarfsplanung sie produziere, sei dies eine unvermeidbare Konsequenz. In den anstehenden Verhandlungen mache man einerseits auf den grundsätzlichen strukturellen Handlungsbedarf aufmerksam und werde aber andererseits die Chance nutzen, für diese Patientengruppe Verbesserungen zu erreichen.
Die Delegierten des DPT zeigten sich zuversichtlich, dass es durch gemeinsame Anstrengungen gelingen werde, Menschen, die infolge von sexuellem Missbrauch psychisch krank wurden, unter Umgehung der üblichen Wartezeiten kurzfristig Behandlungsplätze zur Verfügung zu stellen. Man werde hier das Mögliche tun und erwarte, dass die BPtK sich dafür einsetze, dass dies unter angemessenen Rahmenbedingungen geschehen könne. Es sei wichtig, der Gesundheitspolitik deutlich zu machen, dass eine angemessene Relation Einwohner je Psychotherapeut und ausreichend flexible Vergütungsregelungen notwendig sind, um für alle Patienten mit akutem Behandlungsbedarf zeitnah Behandlungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Daniel Bahr auf dem 19. DPT
Am Ende des 19. DPT wurde Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mit Spannung von den Delegierten erwartet. Sowohl zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz als auch zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erhofften sich die Delegierten konkrete Angaben.
Bahr erklärte unter Beifall der Delegierten, dass es bis 2013 keinen Aufkauf psychotherapeutischer Praxen geben werde. Der Gemeinsame Bundesausschuss solle bis dahin neue Vorgaben für das Verhältnis von Einwohner je Psychotherapeut machen, die dem Versorgungsbedarf gerecht werden. Bahr betonte, dass sich die Reform der Bedarfsplanung in sinkenden Wartezeiten niederschlagen solle. Insbesondere müsse etwas für die Patienten getan werden, die in ländlichen Regionen wohnen. Das bisherige Verhältnis von Einwohner je Psychotherapeut kennzeichne eine besondere Ungenauigkeit. In Zukunft sollten vor allem die regionalen Versorgungsbedarfe die Zahl der notwendigen Praxen bestimmen. Er wolle weg von zentralen Vorgaben und hin zu zielgenauer Bedarfsplanung vor Ort.
Außerdem soll bis zum Ende der Legislaturperiode eine Reform der Psychotherapeutenausbildung erfolgen. Dabei gehe es um eine umfassende Reform und nicht um eine isolierte Veränderung der Zugangsvoraussetzungen. Bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung plane er eine Novellierung, die diesen Namen verdiene.
Weiterbildung in Systemischer Therapie beschlossen
Der 19. Deutsche Psychotherapeutentag hat die Ergänzung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK um den Bereich „Systemische Therapie“ beschlossen. Mit der Systemischen Therapie wurde erstmalig ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren in die MWBO aufgenommen, nachdem im Jahr 2006 zunächst die wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode „Neuropsychologische Therapie“ als erster Bereich der MWBO beschlossen worden war. Für die Aufnahme war auch eine Änderung des § 2 des Paragrafenteils erforderlich, der bislang eine Weiterbildung in einem Bereich ausschloss, der sich auf die Qualifikation für die Behandlung von Erkrankungen aus dem Diagnosespektrum F1 bis F9 des ICD-10 bezog. Dieser Paragraf wurde dahin gehend geändert, dass künftig auch Psychotherapieverfahren ein Bereich der Weiterbildung sein können.
Die Kommission „Zusatzqualifizierung“ der BPtK hatte den Beschlussentwurf für die Ergänzung der MWBO um den Bereich Systemische Therapie im Auftrag des 18. DPT erarbeitet. Vorgestellt wurde der Entwurf von Martin Klett. Weitere Mitglieder der Kommission waren: Dr. Andrea Benecke, Jörg Hein, Dr. Josef Könning, Barbara Lubisch, Dr. Bruno Waldvogel und Andrea Mrazek für den BPtK-Vorstand.
Bei der Erarbeitung des Regelungsentwurfs für die Weiterbildung in Systemischer Therapie und der Festlegung der Umfänge der Weiterbildungsteile hatte sich die Kommission u. a. von der Überlegung leiten lassen, dass
Die beschlossene Weiterbildung in der Systemischen Therapie sieht vor:
- eine Mindestdauer der Weiterbildung insgesamt von zwei Jahren,
- theoretische Weiterbildung im Umfang von 240 Stunden,
- praktische Weiterbildung im Umfang von 280 Stunden bei einem breiten Spektrum von psychischen Störungen und
- unter begleitender Supervision im Umfang von mindestens 70 Stunden,
- ausführliche Dokumentation von mindestens 5 Behandlungsfällen,
- mindestens ein Behandlungsfall bezieht sich jeweils auf das Setting Einzeltherapie, Paartherapie und Familientherapie,
- zusätzlich behandlungsbegleitend Intervision im Umfang von mindestens 60 Stunden,
- Selbsterfahrung in Systemischer Therapie im Umfang von mindestens 100 Stunden.
Die vollständige Fassung der geänderten Muster-Weiterbildungsordnung finden Sie hier.
Haushalt 2012
Der DPT entlastete den Vorstand für das Haushaltsjahr 2010. Er beschloss neben einer Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung den Haushaltsplan der BPtK für das Jahr 2012, wie vom Vorstand vorgelegt. Der bisherige Vorsitzende des Finanzausschusses Hans Bauer hatte vor dem DPT die Empfehlungen des Finanzausschusses zum letzten Mal präsentiert. Sein Nachfolger ist Rudi Bittner.
Neue Versammlungsleitung
Der DPT wählte turnusmäßig eine neue Versammlungsleitung. Er bestätigte den bisherigen Vorsitzenden, Wolfgang Schreck, und seinen Stellvertreter, Gerd Hoehner, in ihren Ämtern. Er verabschiedete Bertke Reiffen-Züger, die für das Amt nicht mehr zur Verfügung stand, und wählte einstimmig Gabriela Küll als weitere Stellvertreterin.
Änderung der Satzung der BPtK
Der DPT beschloss darüber hinaus eine Änderung der Satzung der BPtK im § 5 Absatz 2. Diese regelt die Fristen zur Rückmeldung der Bundesdelegierten durch die Landeskammern an die BPtK und stellt sicher, dass Delegierte während eines DeutschenPsychotherapeutentagesnichtgewechseltwerden können.
Änderung der Geschäftsordnung des DPTs
Geändert wurde auch § 7 Absatz 4 der Geschäftsordnung des DPTs. Danach ist es künftig möglich, Anträge nicht nur an einen Ausschuss oder an eine Kommission, sondern auch an den Vorstand zu überweisen.
Downloads
- Resolution des 19. DPT: „Finanzielle Misere in der Psychotherapeutenausbildung beenden“0
- Resolution des 19. DPT: „Psychotherapeutische Versorgung von Migranten mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz verbessern“0
- Resolution des 19. DPT: „Ausreichend Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen sicherstellen“0
- Vortrag von Prof. Dr. Rainer Richter auf dem 19. DPT: „Bericht des Vorstands“
0.2 MB
- Vortrag von Andrea Mrazek, M.A., M.S. auf dem 19. DPT: „Patienten/Versicherte – zentrale Rolle bei der Neugestaltung des Gesundheitswesens“
0.5 MB
- Vortrag von Dr. Dietrich Munz auf dem 19. DPT: „Psychotherapeuten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen“
0.1 MB
- Vortrag von Peter Lehndorfer auf dem 19. DPT: „Reform der Psychotherapeutenaus-bildung“
0.2 MB
- Vortrag von Monika Konitzer auf dem 19. DPT: „GKV-Versorgungsstrukturgesetz“
0.6 MB
- Vortrag von Prof. Dr. Rainer Richter auf dem 19. DPT: „Kompetenznetz Beratung und psychotherapeutische Versorgung nach sexuellem Missbrauch“
0.5 MB
Links
- Übersicht über die neugewählten Ausschüsse und Kommissionen der BPtK
Veröffentlicht am 17. November 2011