3. Deutscher Psychotherapeutentag am 15. Mai 2004 in Hannover
Am 15. Mai 2004 fand in Hannover der 3. Deutsche Psychotherapeutentag statt.
Der vergleichsweise jungen Selbstverwaltung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten stellte sich - nicht anders als der Ärzteschaft - die Aufgabe, eine inhaltliche und organisatorische Rahmenordnung für die Umsetzung sozial- und berufsrechtlicher Fortbildungspflichten zu beschließen.
Musterfortbildungsordnung
Eine Kommission der Bundesdelegiertenversammlung legte in Hannover den Entwurf einer Musterfortbildungsordnung vor. Herr Krenz, der Sprecher der Kommission stellte Ziele und Inhalte des Entwurfs vor, die weitestgehend die Zustimmung der Delegierten fanden.
Im Interesse der Patienten soll die Musterfortbildungsordnung einen Beitrag dazu leisten, dass Psychotherapeuten Patienten nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse behandeln. Wichtig war den Delegierten dabei, ein breites Spektrum an Fortbildungsarten und -inhalten abzustecken. Liberalität erschien allen Delegierten als Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Musterfortbildungsordnung auf Landesebene.
Neben diesen inhaltlichen Zielen ging es dem 3. Deutschen Psychotherapeutentag darum, die Musterfortbildungsordnung möglichst eindeutig und klar zu formulieren und den Weg für eine unbürokratische Umsetzung zu ebnen.
Die Umsetzung der Fortbildungspflicht nach § 95 d SGB V fordert - so der Vorstand der BPtK - nun die Verwaltung jeder Landespsychotherapeutenkammer. Die BPtK wird durch Workshops die Arbeit der Landeskammern unterstützen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer strebt eine Vereinbarung mit KBV und Bundesärztekammer an, in der der erforderliche Punkteumfang für die Erfüllung der Fortbildungspflicht vereinbart wird. Gegenstand dieser Vereinbarung soll auch die wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsbescheinigungen sein, so dass Fortbildungspunkte übergreifend von Landesärztekammern oder anderen Landespsychotherapeutenkammern anerkannt werden.
Die Musterfortbildungsordnung der Fortbildungskommission wurde nach intensiver Diskussion mit einigen Änderungen verabschiedet.
Beitragsordnung und Höhe
Eine intensive Diskussion gab es um die Beitragshöhe, die die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammern für die Bundespsychotherapeutenkammer künftig entrichten werden. Die Delegierten des 3. Deutschen Psychotherapeutentages waren sich darin einig, dass noch viel zu tun ist, bis Psychotherapie als vollwertige Heilkunde ihre angemessene Anerkennung findet. Verantwortlichen bei Krankenkassen, anderen Leistungserbringerorganisationen und in der Gesundheitspolitik auf Bundes- wie Landesebene ist der geleistete und zusätzlich mögliche Beitrag der Psychotherapie zur Rehabilitation, Kuration und Prävention psychischer Krankheiten, aber auch chronischer Krankheiten noch weitgehend unbekannt. Die BPtK gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern will daher eine breit angelegte, inhaltlich orientierte Lobbyarbeit aufbauen. So einig sich die Delegierten in dem Ziel waren, so unterschiedlich wurde die Zeitperspektive und damit der Ressourceneinsatz eingeschätzt, der notwendig ist, um das Ziel zu erreichen. Diskutiert wurde eine Beitragsspanne zwischen 30 und 45 Euro pro Kammermitglied. Gerade kleine Kammern oder Kammern, die intensiv mit ihrer eigenen Aufbauarbeit beschäftigt sind, konnten sich nicht dazu entschließen, der Bundesebene Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die umfassend und kurzfristig die Realisierung der Aufgaben ermöglichen würden. Die Bundesdelegiertenversammlung fand einen Kompromiss. Zunächst wird ein Beitrag in Höhe von 39 Euro durch die Landespsychotherapeutenkammern gezahlt. Dies ermöglicht es der Bundespsychotherapeutenkammer, die dringlichsten Aufgaben auf ausreichend professionellem Niveau anzugehen. Die Delegierten wollen beobachten, welche Ziele wie realisiert werden können und dann neu diskutieren, welcher Beitrag an die Bundesebene zu entrichten sein wird. In diesem Kontext möchten einige Delegierte auch die Frage eines Finanzausgleichs zwischen kleinen und größeren Kammern weiter verfolgen. Wenngleich Landesrecht einem direkten Mitteltransfer wohl entgegensteht, soll dennoch weiter über eine ressourcenschonende, länderübergreifende Aufgabenwahrnehmung nachgedacht werden.
Bericht des Vorstands
Was mit den Beiträgen passiert, zeigte der Vorstandsbericht. In den zurückliegenden sechs Monaten war die Arbeit des Vorstandes der BPtK - so der Präsident Detlev Kommer - gekennzeichnet durch eine intensive Beschäftigung mit berufspolitischen Themen wie Fort- und Weiterbildung, Konzepten zur berufspolitischen Situation von Psychotherapeuten in Institutionen und Lösungsstrategien für die Versorgungsengpässe im KJP - Bereich. Im Kontext dieser Arbeit wuchsen die notwendigen Kooperations- und Kommunikationsverbindungen zwischen Landeskammern und Bundesebene. Wie erwartet, braucht der Aufbau dieser Organisationsstrukturen Zeit, gegenseitiges Verständnis und Toleranz.
BMGS
Wichtig war es dem Vorstand, in der Berliner Politik Fuß zu fassen. Ein Antrittsbesuch bei Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war ein erster Schritt. Frau Schmidt sieht durchaus das Potential der Psychotherapie und ermutigte die Bundespsychotherapeutenkammer und die Landespsychotherapeutenkammern, ihren Sachverstand auch zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung oder beim Aufbau integrierter Versorgungsformen einzubringen. Die Mitarbeit der Bundespsychotherapeutenkammer bei der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der Health Professional Card fördert das BMGS. Diese Unterstützung ist notwendig, denn die Bundespsychotherapeutenkammer wird durch ein redaktionelles Versehen in einschlägigen Paragraphen des SGB V nicht genannt, und die Bundesgesundheitsministerin machte deutlich, dass außer einem Präventionsgesetz in der laufenden Legislaturperiode keine weitere Gesundheitsreform und keine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes anstehe.
Einen weiteren Antrittsbesuch machte die BPtK bei der Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Frau Helga Kühn-Mengel berichtete von der arbeitsintensiven Aufbauphase der neu geschaffenen Institution der Patientenbeauftragten. Sie sicherte der BPtK zu, sich für die Interessen psychisch kranker Menschen stark zu machen und in engem Kontakt mit der BPtK zu bleiben.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Herr Kommer berichtete auch über ein Gespräch mit Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dr. Hess betonte, dass die Bundespsychotherapeutenkammer nach dem SGB V ein Recht auf Anhörung, beziehungsweise Stellungnahme habe, wenn Themen der Berufsausübung tangiert seien. Bei Verfahrens- und Geschäftsordnungsfragen sei allerdings per se ein solches Anhörungsrecht nicht gegeben. Wenn allerdings bei Verfahrensfragen, wie zum Beispiel der BUB-Richtlinie, inhaltliche Auswirkungen erwartbar sind, sei eine fachliche Meinungsäußerung mit Sicherheit möglich. Er ermutigte die BPtK, ihren Sachverstand in die unterschiedlichen Arbeits- und Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses einzubringen. Zu den anstehenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie und zur Neuropsychologischen Therapie berichtete die BPtK, dass eine Stellungnahme zum Thema Neuropsychologische Therapie auf der Basis eines Hearings, das am 16. Februar 2004 bei der BPtK stattfand, in Vorbereitung ist. Herr Dr. Hess informierte, dass aktuell die Neuropsychologische Therapie im Unterausschuss Heilmittel verhandelt werde. Dieser Unterausschuss habe dann auch zu diskutieren, inwiefern die Neuropsychologie ein Heilmittel oder eine psychotherapeutische Untersuchungs- und Behandlungsmethode sei. Hier könne die Dokumentation des Hearings hilfreich sein. Weiter war Herr Dr. Hess sich mit dem Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer darin einig, dass Ausbildungsempfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie keine normierenden Wirkungen für den Gemeinsamen Bundesausschuss entfalten können.
Präventionsgesetz
Herr Kommer kommentierte kurz die vorliegenden Eckpunkte für ein Präventionsgesetz. Diese machten, so Herr Kommer, zunächst einmal den Stellenwert deutlich, den Prävention im deutschen Gesundheitssystem künftig haben sollte. Von Bedeutung sei dabei aus Sicht der Psychotherapeuten, dass Prävention sich nicht auf die großen Vier: Sucht, Ernährung, Bewegung und Stress reduziere. Auch die Prävention psychischer Krankheiten sei angesichts der Entwicklung des Krankheitspanoramas eine vordringliche Aufgabe. Die WHO habe dies bereits in einem Bericht 2002 deutlich gemacht. Völlig unzureichend berücksichtigt werde darüber hinaus das Potential der Psychotherapie bei der tertiären Prävention chronischer Erkrankungen. Aus anderen Ländern gäbe es ausreichend Evidenz dafür, dass psychotherapeutische Kurzinterventionen es gerade chronisch Kranken ermöglicht, besser mit krankheitsspezifischen Belastungen umzugehen und Gesundheitspotentiale für sich selber aufzubauen. Bei diesem Thema sollten Bundes- und Landesebene Hand in Hand gehen und ihr Know-How bei den anstehenden Beratungen, aber insbesondere bei konkreten Präventionsprojekten, einbringen.
Tagesbetreuungsausbaugesetz
Herr Kommer ging kurz auf weitere Gesetzgebungsverfahren ein, z.B. das Tagesbetreuungsausbaugesetz. Dieses habe - wenn es in der vorliegenden Fassung Gesetz werden sollte - weitreichende Konsequenzen für die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen. Der Vorstand der BPTK werde sich mit Stellungsnahmen und Gesprächen in anstehenden parlamentarischen Verfahren engagieren.
Bürgerversicherung
Die Diskussion um die Bürgerversicherung nehme - so Kommer - deutlich Fahrt auf. Auch das Kopfpauschalenmodell werde auf Umsetzbarkeit getrimmt. Beide Ansätze haben Konsequenzen für die PKV und damit für Leistungserbringer, also auch die Psychotherapeuten. Hier müsse man gemeinsam eine sachgerechte und politisch verantwortliche Position erarbeiten. Dies wolle man gemeinsam mit den Landeskammern angehen. Die Bundesdelegiertenversammlung kommentierte die Arbeit ihres Vorstandes positiv, beriet den Jahresabschluss 2003 und entlastete den Vorstand.
Resolutionen
Die Bundesdelegiertenversammlung beschloss außerdem drei Resolutionen.
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Veröffentlicht am 18. Mai 2004