Abschiebung von Flüchtlingen: Psychotherapeutische Stellungnahmen ausgeschlossen
BPtK und BAfF kritisieren willkürlichen Ausschluss von Psychotherapeut*innen
Seit 2019 werden psychotherapeutische Stellungnahmen nicht mehr anerkannt, wenn beurteilt werden soll, ob ein Flüchtling aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht abgeschoben werden darf. Außerdem unterstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Psychotherapeut*innen pauschal eine Parteilichkeit, wenn die Gutachter*in den Flüchtling auch behandelt. Dabei ist es vom Verfahren her vorgesehen, dass vor allem die jeweiligen Behandler*innen solche Stellungnahmen verfassen. Dies zeigt eine aktuelle Untersuchung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zur Entscheidungspraxis des BAMF.
»Psychotherapeut*innen verfügen per Approbation über die Kompetenz, psychische Erkrankungen zu beurteilen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Es ist unbegreiflich, dass eine staatliche Behörde willkürlich und einseitig psychotherapeutische Stellungnahmen bei Abschiebungen von Flüchtlingen ausschließt. Schwere psychische Erkrankungen können sich durch eine Abschiebung erheblich verschlimmern und das Leben von Flüchtlingen gefährden. Jede fachliche Expertise durch einen anerkannten Heilberuf sollte deshalb in Asylverfahren berücksichtigt werden.“
Veröffentlicht am 28. Oktober 2021