Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen
BPtK schließt Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren
Bundespolizisten sind ab sofort nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung zu finden. Sie können sich jetzt für die Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.
„Angesichts der Wartezeiten von durchschnittlich 20 Wochen auf einen Behandlungsplatz beim Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ist das ein großer Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Bundespolizisten“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Eine ähnliche Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung ist bereits ein großer Erfolg, an den wir jetzt anknüpfen.“
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die Bundespolizisten behandeln möchten, müssen über die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren verfügen. Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte richten sich nach den Vorgaben, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort – wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch – grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde nach Maßgabe der Psychotherapie-Richtlinie durchzuführen. Ein Bundespolizist kann sich allerdings auch erst nach der psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung dorthin wenden. Auch die entsprechenden Formulare der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu nutzen.
Wesentlicher Unterschied ist, dass der Psychotherapeut nicht über eine Kassenzulassung verfügen muss und dass Anträge nicht an eine Krankenkasse, sondern an die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin zu richten sind. Erforderliche Berichte an den Gutachter sind ebenfalls in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag an die Heilfürsorgestelle zu senden, die diese an die Gutachter weiterleitet. Die Abrechnung erfolgt hingegen über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin. Die Leistungen des Psychotherapeuten werden mit dem 2,2-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet.
Die wesentlichen Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie sind in der Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ der BPtK zusammengefasst. Dort können sich Psychotherapeuten, die Bundespolizisten behandeln möchten, über die wichtigsten Punkte informieren.
Für Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ändert sich durch die Vereinbarung nichts. Sie rechnen die Behandlung von Bundespolizisten weiterhin über die Kassenärztliche Vereinigung entsprechend der Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesinnenministerium ab.
Veröffentlicht am 02. Mai 2018