Bundespsychotherapeutenkammer und Bundeskonferenz für Erziehungsberatung kamen zu erstem fachlichen Austausch zusammen - Kooperation gestartet
Am 25.05.04 fand auf Einladung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein erster Austausch zwischen Vertretern der BPtK und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) statt.
Teilnehmer waren auf Seiten der bke die Vorstandsmitglieder Jürgen Detering (1. Vorsitzender), Nils Schultze (Berlin) sowie ihr Geschäftsführer Klaus Menne, die BPtK war vertreten durch ihren Präsidenten Detlev Kommer, Peter Lehndorfer (Mitglied des Vorstandes), die Geschäftsführerin Christina Tophoven sowie als Vertreter des Ausschusses "Psychotherapie in Institutionen" Jörg Hermann. Das Treffen fand in den Räumen der BPtK in Berlin statt.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der BPtK Detlev Kommer kam es zu einem offen geführten Gespräch, in dessen Verlauf beide Seiten die Möglichkeit nutzten, grundlegende Informationen und Positionen hinsichtlich ihrer Aufgabenstellungen und ihrem Bezug zur Institution der Erziehungsberatung auszutauschen. Dabei wurde die Chance ergriffen, sowohl Themen zu erörtern, in denen bereits Konsens besteht und gemeinsame zukünftige Kooperationen anzudenken als auch vorhandenen Dissens zu benennen und in ersten Diskussionsansätzen zu erörtern.
Übereinstimmung gab es in der Einschätzung der großen Bedeutung und Unverzichtbarkeit der Erziehungsberatung als Angebot der Versorgung für Kinder, Jugendliche und Familien. Jürgen Detering stellte heraus, dass die ca. 4000 Fachkräfte, die in den etwa 1100 Erziehungsberatungsstellen in Deutschland tätig sind, vom Grundberuf überwiegend Diplom-Psychologen /-innen und Sozialpädagogen /-innen sind, von denen ein "erklecklicher Teil als PP und KJP approbiert ist". Allein deshalb sei sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein Interesse an einer Zusammenarbeit zwischen bke und den Landesarbeitsgemeinschaften für Erziehungsberatung (LAG) mit der BPtK und den Psychotherapeutenkammern der Länder gegeben. Detering beschrieb eine stärkere Entwicklung der Erziehungsberatung in den letzten Jahren von großer Nähe zur Psychotherapie in Richtung sozialpädagogische Schwerpunkte im Bereich der Jugendhilfe.
Detlev Kommer ging von einem in der Rechtsprechung gefestigten Heilkundebegriff aus, der präventive, kurative und rehabilitative Tätigkeiten umfasst und deshalb beratende, psycho-edukative sowie traditionelle Formen der Psychotherapie mit einschließt. Erziehungsberatung, die nach der aus seiner Sicht auch heute noch gültigen Definition der Psychiatrie-Enquéte aus dem Jahr 1975 an der Schnittstelle zwischen Prävention, Früherkennung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Familien mit psychosozialen Problemen, Entwicklungsdefiziten und psychischen Störungen anzusiedeln ist, sei daher auch für Psychotherapeuten ein wichtiges Tätigkeitsfeld, das in eine umfassende Versorgungskonzeption mit einzubeziehen ist.
Bezüglich der Einschätzung der Ausübung von Psychotherapie im Rahmen der Erziehungsberatung und der damit verbundenen Bedeutung der Kammern und deren Ordnungen ergaben sich unterschiedliche Bewertungen, die sich auf rechtliche und inhaltliche Aspekte beziehen, die sich aus der Zuordnung der Erziehungsberatung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), also dem SGB VIII ergeben.
So gibt es zum Beispiel hinsichtlich der Bedeutung der Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern für die in Erziehungsberatungsstellen tätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kontroverse rechtliche Auffassungen. Diese stehen im Zusammenhang mit der Frage, inwieweit die Kammern als Organe, die unter anderem für die Berufsaufsicht zuständig sind, ihre Aufgaben auch in Bezug auf PP und KJP in Erziehungsberatungsstellen wahrnehmen können.
Neben diesen Abgrenzungsproblemen, die sich u.a. aus der Aufgliederung in der Kostenträgerschaft nach den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern ergibt, konstatierten beide Seiten eine weitreichende fachliche Nähe auf die inhaltlichen Ziele bezogen. Man will in den wesentlichen Bereichen zusammen arbeiten, in denen es auf der Basis des derzeitigen Diskussionsstands sinnvoll erscheint. So traf der Vorschlag von Detlev Kommer, in eine zukünftig breit anzulegende "Allianz für Psychische Gesundheit" auch die bke einzubinden, auf positive Resonanz.
Enger Kontakt besteht auch hinsichtlich einer von der BPtK bei Prof. Wasem in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zur Analyse des gesundheitsökonomischen Nutzens von Erziehungsberatung, deren Ergebnisse von bke und BPtK gemeinsam bewertet werden sollen. Das Ziel wird dabei sein, eine sich anschließende Untersuchung auf breiter Datenbasis zu ermöglichen.
Im Gesprächsverlauf entwickelte sich zunehmend ein fachlicher Austausch über aktuelle gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen und deren Bewertungen, wie zum Beispiel den Referentenentwurf zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe von MR Prof. Wiesner. Die Vertreter der bke sehen in dem vorgelegten Referentenentwurf zum TAG keine Gefährdung der bisherigen Praxis der Erziehungsberatungsstellen. Sie begrüßten im Gegenteil die vorgesehene Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Auch die BPtK sieht im freiwilligen und kostenlosen Zugang zu den Erziehungsberatungsstellen einen unverzichtbaren Teil des Jugendhilfeangebots. Herr Menne machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die größere Bedrohung in den Überlegungen der Föderalismuskommission bestehe, die zu einer Aufhebung der Bundeszuständigkeit bei der Jugendhilfe führen könne.
Im Rahmen des Austausches über die Fortbildungsordnungen der Länderkammern und der Musterfortbildungsordnung der BPtK wurde die Möglichkeit der Akkreditierung der bke als Fortbildungsveranstalter bei der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer und damit die Möglichkeit, die bke-Veranstaltungen auf Grundlage der entsprechenden Fortbildungsordnung zum Erwerb eines Fortbildungszertifikats bei den Kammern zu nutzen, übereinstimmend begrüßt. Ein zukünftiges gemeinsames Projekt könnte darin bestehen, Grundlagen dafür zu schaffen, einen Teil der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum PP und KJP in Erziehungsberatungsstellen zu absolvieren. In verschiedenen Bereichen des Informations- und Kommunikationsflusses wurde gegenseitige Berücksichtigung und Austausch vereinbart.
Es bestand Einvernehmen, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland bislang nicht ausreichend ist. Der Austausch hinsichtlich der Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstellen und der dabei gestellten Diagnosen erschien den Beteiligten sinnvoll. Daten würden auf unterschiedliche Weise erhoben. Herr Schultze brachte ein, dass nach seiner Kenntnis in Berlin aussagekräftige Daten zur Verfügung stünden.
Abschließend wurden weitere längerfristig angelegte Kooperationsziele erwogen, hinsichtlich der erörterten Kontroversen, erste Annäherungen erzielt und weitere Diskussionsbereitschaft in Aussicht gestellt. Auch wenn die Bewertungen der Bedeutung der Psychotherapie in der Erziehungsberatung sowie die Auslegung des Heilkundebegriffs noch Gegenstand weiterer Diskussionen sein werden, so wurde doch von Seiten der BPtK erklärt, dass die Approbation nicht grundsätzlich als eine Voraussetzung für Tätigkeit in der Erziehungsberatung betrachtet wird, sofern eine Fachaufsicht durch Psychotherapeuten gewährleistet bleibe. Die bke-Vertreter schlugen vor, sich darüber auszutauschen, ob künftig in der Erziehungsberatung umgrenzte Aufgabenstellungen wahrgenommen werden sollten, die auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes den Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zuzuordnen wären.
Hinsichtlich der weiteren Kooperation und der Fortsetzung des Austauschs wurden regelmäßige Treffen in ca. halbjährigem Turnus verabredet. Der erste Kontakt wurde von beiden Seiten als fruchtbar bewertet.
Der Bericht über das Gespräch wurde zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und Bundeskonferenz für Erziehungsberatung abgestimmt.
Veröffentlicht am 01. Juli 2004