Bundesregierung plant vorerst keine Reform der Psychotherapeutenausbildung
BPtK fordert Gesetz noch in dieser Legislaturperiode
Die Bundesregierung plant vorerst keine Reform der Psychotherapeutenausbildung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 17/3153) stellt sie zwar einen erheblichen Änderungsbedarf in der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) fest, plane aber "in den nächsten Monaten keine Gesetzesinitiative".
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert dagegen noch in dieser Legislaturperiode eine Reform der Psychotherapeutenausbildung, in der für die Ausbildung aller Psychotherapeuten ein akademischer Masterabschluss vorgeschrieben wird. Die BPtK unterstützt ausdrücklich die Initiative der Bundesländer, die psychotherapeutische Ausbildung rasch zu ändern. Der 16. Deutsche Psychotherapeutentag hatte im Mai dieses Jahres mit großer Mehrheit Eckpunkte für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen, um bestehendem Änderungsbedarf nachzukommen.
Die Auswertung des Forschungsgutachtens aus dem Jahr 2007 hat aus Sicht der Bundesregierung zwar einen solchen "erheblichen Änderungsbedarf aufgezeigt". Es sei auch beabsichtigt, die Ergebnisse des Gutachtens für eine nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Ausbildung zu nutzen. Die Frage der zukünftigen Ausbildungsstruktur müsse allerdings "nochmals vertieft diskutiert werden". Die Aussagen des Gutachtens "reichen als Grundlage für eine Entscheidung allerdings nicht aus", so die Bundesregierung.
"Die Antwort ist aus unserer Sicht widersprüchlich und unbefriedigend", kritisiert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Einerseits stelle die Bundesregierung einen erheblichen Änderungsbedarf in der Psychotherapeutenausbildung fest, anderseits ergreife sie keine gesetzlichen Initiativen. "Mit den Beschlüssen des Deutschen Psychotherapeutentags hat die Psychotherapeutenschaft überzeugende Antworten auf die Strukturfragen gefunden. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, um die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen auf hohem Niveau in Zukunft sicherzustellen", fordert der BPtK-Präsident. In der Mehrzahl der Bundesländer reicht heute infolge der Bologna-Reform bei Absolventen (sozial-)pädagogischer Studiengänge der niedrigere Bachelorabschluss aus, um sich für die Behandlung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zu qualifizieren. "Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch darauf, auf dem gleichen Qualifikationsniveau wie Erwachsene behandelt zu werden", stellt BPtK-Präsident Richter fest.
Die Vorstellungen der Bundesregierung bieten auch keine Lösung für die gravierenden finanziellen Engpässe in der Psychotherapeutenausbildung. Die Bundesregierung verweist auf eine geplante Erhöhung der Altersgrenze für den Bezug von BAföG. Dies hilft den Ausbildungsteilnehmern so gut wie nicht. Schon heute beginnen die meisten Ausbildungsteilnehmer ihre Psychotherapeutenausbildung vor dem 30. Lebensjahr. Trotzdem erhalten laut Forschungsgutachten nur ein Prozent von ihnen BAföG. Außerdem sind Psychotherapeuten während ihrer gesamten postgradualen Ausbildung aktiv in die Versorgung von psychisch kranken Menschen eingebunden. "Die Bundesregierung verweist Ausbildungsteilnehmer auf ein BAföG-Darlehen, damit sie ihre Leistungen in der Krankenversorgung finanzieren können ", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Das ist im deutschen Gesundheitswesen einmalig und der gänzlich falsche Ansatz."
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Veröffentlicht am 25. Oktober 2010