Bundesregierung zur Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
Antwort auf Kleine Anfrage der FDP zur Gesundheitsversorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche
Anfang März stellte die FDP-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche (BT-Drs. 16/889). Mit Verweis auf das Positionspapier der Bundespsychotherapeutenkammer zur Unterversorgung in diesen Altersgruppen nennen die FDP-Abgeordneten die Versorgungssituation Besorgnis erregend.
Etwa fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen seien psychisch auffällig bzw. krank und litten unter behandlungsbedürftigen psychischen Störungen. Auf der anderen Seite zeigen Studien, dass viele Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern, die eine Psychotherapie suchen, kein Therapieangebot finden bzw. Wartezeiten von drei bis vier Monaten hinnehmen müssen.
Die Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/1051) einen unbedingten Behandlungsbedarf bei mindestens fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen. Ihr seien auch die Zahlen der Bundespsychotherapeutenkammer und verschiedener Berufsverbände bekannt, beispielsweise zu Versorgungsengpässen in ländlichen Gebieten und in Ostdeutschland. Diesen lokalen Versorgungsengpässen sollte regional durch Sonderbedarfszulassungen begegnet werden. Erkenntnisse über generelle Versorgungsprobleme habe die Bundesregierung jedoch nicht. Eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wie sie von der Bundespsychotherapeutenkammer vorgeschlagen wird, sei daher nach ihrer Einschätzung nicht zwingend erforderlich.
Die BPtK kann dieser Argumentation nicht folgen. Der Verweis der Bundesregierung, dass es keine generellen Versorgungsprobleme bei psychisch kranken Kinder gäbe und regionale Versorgungsdefizite mit den bestehenden Instrumente beseitigt werden können, geht an den Realitäten vorbei. Diese Instrumente haben in der Vergangenheit versagt und in zahlreichen Regionen zu einer massiven Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen geführt. Es gibt keinen Anlass zu vermuten, dass diese Instrumente, wie zum Beispiel die von der Bundesregierung angeführte Sonderbedarfszulassung, in der Zukunft plötzlich die gewünschten Effekte erzielen.
Die bestehende Unterversorgung von psychisch kranken Kindern lässt sich an dem Beispiel Sachsen-Anhalt eindrücklich belegen. Auf circa 360.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kommen lediglich acht Kinder- und Jugendlichenpsychiater und zwei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, welche die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Kinder in der GKV sicherstellen sol-len. Bei geschätzten 5 % der Kinder, die unter akut behandelungsbedürftigen psychischen Störungen leiden, sind demnach circa 18.000 Kinder und Jugendliche von lediglich 10 Kinder- und Jugendlichenpsychiater bzw. -psychotherapeuten zu versorgen. Dieses Versorgungsproblem ist nicht neu und konnte ganz offenkundig mit den bestehenden Instrumenten auch nicht ansatzweise verbessert werden.
Vor dem Hintergrund der Debatten um die demographische Entwicklung in Deutschland und die Frühwarnsysteme zur Identifizierung von misshandelten und vernachlässigten Kindern mutet die Position der Bundesregierung seltsam an, bei dieser eklatanten Problemlage darauf zu setzen, dass sich die Versorgungssituation für Kinder und Jugendliche vielleicht in einigen Jahren verbessern werde. Die heute betroffenen Kinder sind dann längst erwachsen und müssen dann oftmals ein Leben lang mit den Krankheitsfolgen inklusive der Defizite hinsichtlich der schulischen und beruflichen Entwicklung leben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer setzt sich daher unvermindert für eine getrennte Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein, um die psychotherapeutische Versorgung substantiell zu verbessern. Weiterhin ist es erforderlich, insbesondere in den neuen Bundesländern zusätzliche Anreize für Niederlassungen von Psychotherapeuten insgesamt zu schaffen. Schließlich ist eine verstärkte Vernetzung und systematische Kooperation zwischen Kinderärzten, Kinder- und Jugendlichenpsychiatern und -psychotherapeuten sowie den Hilfsangeboten für psychisch kranke Kinder im Rahmen der Jugendhilfe und der Beratungsstellen geboten. Hierbei sollten insbesondere die Möglichkeiten der integrierten Versorgung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche zur Verbesserung der Versorgung genutzt werden.
Veröffentlicht am 20. April 2006