Europäische Hochschulreform
Master-Abschluss sichert Qualität der Psychotherapie
Deutschland plant mit seinen europäischen Nachbarländern bis zum Jahre 2010 eine tiefgreifende Hochschulreform. Dabei ist eine der größten Herausforderungen die Ablösung der bisherigen Diplom-Abschlüsse durch die Einführung eines zweistufigen Systems von Bachelor- und Masterstudiengängen. Bereits 1999 hatten sich 29 europäische Bildungsminister darauf geeinigt, die europäischen Hochschulabschlüsse zu harmonisieren und ein einheitliches System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse einzuführen, das insbesondere die berufliche Mobilität von Lehrenden und Lernenden wesentlich erleichtern soll. Diesem so genannten Bologna-Prozess haben sich inzwischen insgesamt 45 europäische Länder angeschlossen.
Die deutsche Kultusministerkonferenz hat sich insbesondere für schnellere und schlankere Studiengänge ausgesprochen. Nach ihrer Empfehlung soll bereits ein dreijähriger Bachelor-Abschluss als berufliche Qualifikation ausreichen. Ein Master-Studium, das weitere ein bis zwei Jahre dauert, kann den Bachelor danach ergänzen. Der Zugang zu einem Master-Studium soll Bachelor-Absolventen unterschiedlicher Fächer möglich sein, so dass eine deutlich höhere Flexibilität in der akademischen Ausbildung möglich sein wird.
Mit der Reform der europäischen Studiengänge stellt sich damit die Frage, welche Studienabschlüsse für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten notwendig sein sollen.
Die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern haben einen gemeinsamen Vorschlag zur notwendigen Änderung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) erarbeitet, mit dem insbesondere das bisherige hohe Qualitätsniveau erhalten werden soll. Die Kammern plädieren dafür:
dass für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein Master-Abschluss in Psychologie an einer Universität oder gleichrangigen Hochschule mit nachgewiesenen Kenntnissen in klinischer Psychologie qualifizierend sein soll;
dass für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) neben dem Psychologiestudium weitere Studiengänge qualifizierend sein sollen. Bei einem Master-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik- oder Heilpädagogik sollen sich Studieninhalte explizit auf die Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen beziehen und Kenntnisse und Kompetenzen in Psychologie (einschließlich psychologischer Diagnostik) und empirischer Sozialforschung vermitteln.
Die Kammern betonen, dass für die Versorgung der Patienten auch zukünftig eine ausreichende Zahl an Psychotherapeuten sichergestellt sein muss. Aus der Altersstruktur der heute tätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ergibt sich jedoch, dass in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Bedarf an neu approbierten Psychotherapeuten zu rechnen ist, der zudem durch die steigende Zahl an psychischen Störungen noch weiter zunehmen wird. Die Einführung von Master-Abschlüssen für die Psychotherapieausbildung dürfe daher nicht zu einer geringeren Zahl an Hochschulabsolventen führen. Dies gelinge nur, wenn die Umstellung der Diplom- auf Master-Abschlüsse nicht mit einer engen Quotierung der Zulassung zum Masterstudium verbunden wird und die Hochschulen gewährleisten, dass fachlich geeignete konsekutive Masterstudiengänge in ausreichender Anzahl vorgehalten werden.
Die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern führen derzeit politische Gespräche, um einerseits die Chancen zu nutzen, die sich mit den neuen Studiengängen ergeben, und anderseits zu erreichen, dass eine hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft gesichert ist.
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Veröffentlicht am 01. Februar 2006