Folteropfer und Flüchtlinge: Gesundheitliche Versorgung mangelhaft
Bundesregierung lehnt muttersprachliche Psychotherapie ab
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen eine muttersprachliche Psychotherapie zu ermöglichen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor (Bundestagsdrucksache 17/13461).
Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage fest, dass die Übernahme von Dolmetscherkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sei und dass nach der Rechtsprechung kein Anspruch auf Psychotherapie in einer Fremdsprache bestehe. „Das ist eine seltsame Begründung“, so Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Für einen erkannten Versorgungsbedarf kann jederzeit eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dann hätten die Gerichte auch keine Einwände mehr.“
Die BPtK und der Deutsche Psychotherapeutentag fordern seit Langem, mehr muttersprachliche Psychotherapeuten für Migranten über Sonderbedarf zuzulassen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil Psychotherapeuten mit der gesuchten Muttersprache nicht zur Verfügung stehen, sollte die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für speziell ausgebildete Dolmetscher in der Psychotherapie tragen. Auch der 116. Deutsche Ärztetag forderte den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zum Gesundheitswesen. Er betonte, dass ungenügende Sprachkenntnisse und kulturelle Missverständnisse eine wesentliche Zugangsbarriere darstellen, die durch den Einsatz von professionellen Sprach- und Kulturvermittlern (Dolmetschern) und die Anerkennung eines Sonderbedarfs für muttersprachliche Psychotherapie überwunden werden können.
Viele Folteropfer und Flüchtlingsgruppen sind dringend auf eine Psychotherapie angewiesen. Nach einer Studie der Universität Konstanz in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lag der Anteil von Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei Flüchtlingen bei 40 Prozent. Psychotherapie ist bei Posttraumatischen Belastungsstörungen nach wissenschaftlichen Leitlinien das Mittel der Wahl. Ohne eine sprachliche Verständigung ist Psychotherapie aber nicht möglich.
Links:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundestagsdrucksache: 17/13461
Links
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundestagsdrucksache: 17/13461
Veröffentlicht am 12. Juni 2013