Gemeinsam für eine exzellente Weiterbildung
Rückblick auf die Amtszeit des BPtK-Vorstands von 2019 bis 2023
Im heute veröffentlichten BPtK-Spezial blickt der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zurück auf seine Amtsperiode von 2019 bis 2023.
Im Verlauf der COVID-19-Pandemie, die diese Amtszeit überschattete, ist es den Psychotherapeut*innen in Kliniken, Praxen, der Rehabilitation und in der Kinder- und Jugendhilfe Deutschlands gelungen, die psychotherapeutische Versorgung auch in Zeiten von Lockdowns und Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten. Dabei kam auch die seit Oktober 2019 zugelassene Videobehandlung verstärkt zum Einsatz. Viele Patient*innen brauchen aber den persönlichen Kontakt zur Psychotherapeut*in. Es bleibt daher ein Kernanliegen der BPtK, gerade die besonders knappen Behandlungskapazitäten insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu erhöhen. Insbesondere Kinder und Jugendliche bedürfen, auch nach Abflauen der Pandemie, einer besonderen Unterstützung, denn sie hatten mit am stärksten unter der Pandemie und insbesondere den Kontaktbeschränkungen zu leiden.
Zentraler Meilenstein der zurückliegenden Amtszeit war die gemeinsam mit den Landespsychotherapeutenkammern – unter Einbindung der Expertise der gesamten Profession – in einem breit angelegten Diskursprozess entwickelte Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), die nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung notwendig geworden war. Mit der MWBO wurde eine bundesweit einheitliche Vorgabe für die Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses geschaffen und in der Folgezeit weiter konkretisiert. Dass die psychotherapeutische Weiterbildung auch angemessen finanziert werden muss, ist und bleibt eine dringende Forderung der BPtK.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens war ein Thema, das die BPtK auch in dieser Amtsperiode begleitet hat. Nach Auffassung der BPtK müssen digitale Innovationen für Patient*innen und Behandler*innen ihren Nutzen nachgewiesen haben, wenn sie in der Versorgung breit eingesetzt werden sollen. Mit Blick auf die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Opt-out-Regelung betont die BPtK, dass das Recht jedes und jeder Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben muss und der besonderen Sensibilität von Daten mit Bezug zu psychischen Erkrankungen Rechnung zu tragen ist.
Mit dem 42. Deutschen Psychotherapeutentag am 5./6. Mai in Frankfurt am Main endet nicht nur die vierjährige arbeitsreiche Amtsperiode des derzeitigen Vorstands, sondern auch die achtjährige Präsidentschaft von Dr. Dietrich Munz. Er hat die Arbeit der BPtK entscheidend geprägt und die Zusammenarbeit aller in der Profession gefördert.
Veröffentlicht am 28. April 2023