Internationaler Antidrogentag
Süchtige brauchen früher Psychotherapie
Süchtige brauchen früher Psychotherapie als es derzeit möglich ist. Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängige erhalten nach den bisherigen Regelungen erst dann eine ambulante Psychotherapie, wenn sie körperlich entwöhnt und abstinent sind. "Das ist häufig zu spät", erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich des Internationalen Antidrogentages am 26. Juni. "Oft kann ein Abhängiger erst durch eine Psychotherapie motiviert werden, ohne Suchtmittel zu leben." Bislang dauert es mehr als elf Jahre, bis ein Suchtkranker in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung kommt.
Die BPtK unterstützt deshalb die Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, eine breitere Anwendung von Psychotherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss prüfen zu lassen. "Damit Personen mit schädlichem Gebrauch erst gar nicht in die Abhängigkeit rutschen bzw. Abhängige sich früher in eine Entwöhnungsbehandlung begeben, müssen die Psychotherapie-Richtlinien geändert werden", stellt BPtK-Präsident Richter fest.
In der Suchtbehandlung wird die Abstinenz des Patienten in der Regel zur Voraussetzung für die Therapie gemacht. Dabei zeigen Erfahrungen in der Behandlung Drogenabhängiger, dass ein Patient für eine erfolgreiche Therapie nicht immer abstinent sein muss. Oft wird die Motivation zu einem Leben ohne Suchtmittel erst im Laufe der Behandlung erreicht. Insbesondere in der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger ist deshalb Abstinenz nicht Voraussetzung, sondern Ziel der Therapie. Eine Substitutionsbehandlung darf sogar nur dann verschrieben werden, wenn die Behandlung die erforderlichen psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen mit einschließt.
Für die Behandlung von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigen ist jedoch festgelegt, dass ambulante Psychotherapie erst nach vorangegangener Entgiftungsbehandlung "im Stadium der Entwöhnung unter Abstinenz" angewandt werden kann. In der Praxis führt diese Regelung dazu, dass eine ambulante psychotherapeutische Behandlung von den Kostenträgern abgelehnt wird, weil das Abstinenzkriterium nicht erfüllt ist. Dabei könnte Psychotherapie gerade in der Phase der Behandlung, in der es darum geht, ein Problembewusstsein zu schaffen und Behandlungsmotivation aufzubauen, einen wichtigen Beitrag leisten.
In Deutschland rechnet man bei den 18- bis 59jährigen mit ca. 3,2. Mio. suchtkranken Personen, davon sind ca. 1,3 Mio. alkoholabhängig, ca. 1,4 Mio. medikamentenabhängig, ca. 175.000 drogenabhängig (ohne Cannabis) sowie ca. 220.000 cannabisabhängig. Darüber hinaus ist von einer hohen Anzahl von Personen mit riskantem Konsum oder schädlichem Gebrauch auszugehen. Allein bei Alkohol betreiben ca. 2 Mio. Menschen einen Missbrauch. Der Drogen- und Suchtsurvey 2006 geht zudem von ca. 380.000 Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die Cannabis, und von 180.000 Personen, die andere illegale Drogen (ausgenommen Opiate) missbrauchen, aus.
Veröffentlicht am 26. Juni 2009