KBV-Vertreterversammlung
Spaltung der Ärzteschaft, neue Gebührenordnung und Kooperation mit Sana Kliniken
Dr. Andreas Köhler beschwor auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Einheit der Ärzteschaft. Forderungen nach einer Spaltung der KVen in eine hausärztliche und eine fachärztliche seien "absolut kontraproduktiv".
"Wir brauchen angesichts der politischen Herausforderungen eine starke, gemeinsame Interessenvertretung aller niedergelassenen Ärzte", mahnte der KBV-Vorsitzende. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Politik und die Krankenkassen die internen Auseinandersetzungen dazu nutzen, uns zu spalten und gegenseitig auszuspielen", rief er den Delegierten zu. Der flammende Appell fand anhaltenden Applaus der Ärztevertreter, machte aber auch deutlich, dass die KVen nicht mehr nur von außen, sondern auch von innen unter Druck geraten.
Dr. Andreas Köhler legte ein klares Bekenntnis zum Status der KBV als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben ab. "Dieser Status stärkt die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Einflussnahme.” Andernfalls müssten Aufgaben wie Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen von Organisationen in staatlicher Trägerschaft übernommen werden. Das könne niemand in der Vertragsärzteschaft wollen. Schon traditionell hadern die KVen damit, dass mit der fast noch ungebrochenen Monopolstellung ihrer Organisation auf dem Gesundheitsmarkt für ambulante ärztliche Leistungen auch Nachteile, z. B. der Verzicht auf ein Streikrecht, und Pflichten verbunden sind, z. B. die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages und eine gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft der Ärzte in den KVen. Dieser alten Diskussion begegnete der KBV-Chef mit seiner unveränderten Schlussfolgerung: "In der Abwägung der Vor- und Nachteile des Körperschaftsstatus bin ich der Auffassung, dass er nach wie vor sinnvoll ist."
Für Psychotherapeuten stellt sich die Frage, welche Konsequenz eine Spaltung in eine hausärztliche und eine fachärztliche KV für ihre Berufsgruppe hätte. Der Gesetzgeber überlegte bereits, zumindest einer fachärztlichen KV den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht mehr zu gewähren.
Ein weiteres zentrales Thema der Rede von Dr. Andreas Köhler war die Forderung nach einem "Honorarbudgetablösungsgesetz". "Die Vertragsärzte haben ein Anrecht auf eine Vertragsgebührenordnung", stellte Dr. Andreas Köhler fest. Das Verlangen nach einem solchen Gesetz ist die Antwort der KBV auf die Absicht der Gesundheitspolitik, die ärztliche Vergütung im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung grundlegend zu überarbeiten und anzugleichen. Die KBV nannte acht Forderungen, die eine neue Gebührenordnung erfüllen müsste:
Mit diesem einfachen Konzept würde die Vertragsgebührenordnung mit festen Preisen auf der Basis des EBM und einer vereinfachten Struktur eingeführt, erklärte der KBV-Vorsitzende. Die Steuerung des Versorgungsgeschehens bliebe Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung. Die Orientierung am Versorgungsbedarf wäre gesichert.
Als einen "Meilenstein bei der Überwindung der Sektorengrenzen" bezeichnete Andreas Köhler das "Memorandum of Understanding" zwischen der KBV, einigen KVen und der Sana-Kliniken GmbH und Co. KG. "Zum Wohle der Patienten bieten wir eine solide Grundlage, auf der sich die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Sektor entwickeln und erweitern kann”, erläuterte Dr. Andreas Köhler. Im Rahmen der Kooperation sollen neue Anbieterstrukturen entstehen, die einen grundsätzlichen Wandel des Gesundheitsmarktes zur Folge hätten, z. B. Notfallpraxen und fachärztliche Zentren an Krankenhäusern oder telemedizinische Angebote. Mit koordinierten Abläufen, etwa im Rahmen der vor- und nachstationären Versorgung und der Überleitungspflege oder der Abstimmung von Arzneiverordnungen, wird, den Absichtserklärungen zufolge, die Behandlung an klassischen Schnittstellen zwischen ambulantem und stationärem Sektor optimiert.
Das "Memorandum" macht deutlich, dass künftige Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Sana-Kliniken auf der Basis einer sorgfältigen Analyse der Versorgungssituation vor Ort entlang eines Eckpunktekatalogs professionell geplant und umgesetzt werden sollen. Setzen KBV, KVen und Sana-Kliniken für die Kooperation tatsächlich die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ein, könnten integrierte Versorgungsprojekte entstehen, die einen deutlichen Beitrag zur innovativen Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ermöglichen.
Von besonderem Interesse für die Psychotherapeuten ist die Kooperation zwischen den Sana-Kliniken und KBV bzw. einzelnen KVen. Die Kooperation bietet die Möglichkeit, die Versorgung schwerstkranker Menschen mit Blick auf psychische Belastungen und Komorbiditäten zu verbessern (z. B. Psychoonkologie). Für eine sektorübergreifende Kooperation zwischen niedergelassenen Psychotherapeuten und Krankenkassen könnten so neue Optionen entstehen.
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Veröffentlicht am 09. Dezember 2005