Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit - Ergebnisse des 5. Deutschen Psychotherapeutentags
Am 23. April 2005 trafen sich in München die Delegierten der Psychotherapeutenkammern der Länder zum 5. Deutschen Psychotherapeutentag. Neben einer intensiven Diskussion sozial- und gesundheitspolitischer Themen ging es auch um die Gremienstruktur der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Prävention und Gesundheitsförderung stärken
Die EU-Gesundheitsminister stellten im Januar 2005 in Helsinki gemeinsam fest "keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit". Auf europäischer Ebene wächst also das Bewusstsein für den Stellenwert der psychischen Gesundheit.
Auf nationaler Ebene findet diese Erkenntnis allerdings noch nicht ausreichend Anwendung. Gutes Beispiel für die Delegierten war das am 22. April 2005 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz. Die Bundes- und Landeskammern der Psychotherapeuten haben gemeinsam versucht, inhaltliche Akzente zu setzen. Die zentralen Forderungen auch des 5. DPTs sind:
Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen muss ein vorrangiges Präventionsziel werden.
Für Prävention und vor allem Gesundheitsförderung sollte auf psychologisch-psychotherapeutischen Sachverstand nicht verzichtet werden.
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte im Schwerpunkt über Steuern und nicht über Beitragsmittel der Sozialversicherungen finanziert werden.
Diese Forderungen hat die BPtK in vielen Gesprächen mit Abgeordneten aller Fraktionen, in Stellungnahmen zum Referenten- und Kabinettsentwurf und in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 9. März 2005 dargelegt. Die Landespsychotherapeutenkammern haben die BPtK durch eigene Initiativen auf Landes- und Bundesebene unterstützt. Im Ergebnis beschränkt sich das nun verabschiedete Präventionsgesetz jedoch auf problematische Abstimmungs- und Finanzierungsregelungen. Zum Zeitpunkt des 5. DPT war das Schicksal des Präventionsgesetzes trotz des Beschlusses des Bundestages noch offen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig und es ist durchaus möglich, dass der Bundesrat am 27. Mai 2005 den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Um gegenüber den Bundesländern noch einmal die Position der Psychotherapeuten zu verdeutlichen, verabschiedete der 5. DPT eine Resolution zum Präventionsgesetz.
Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Rund 20 % der Kinder und Jugendlichen leiden unter einer psychischen Störung. Schuleingangsuntersuchungen, sofern sie diesen Punkt erfassen, zeigen zunehmend psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Dem steht ein unzureichendes Versorgungsangebot in der Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem gegenüber. Vor diesem Hintergrund wollen Länder und Kommunen sich aus der finanziellen Verantwortung für Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Problemen verabschieden. Für die Delegierten des 5. DPT ist das Kommunalentlastungsgesetz, das zurzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, daher ein sozialpolitischer Offenbarungseid der Länder und Kommunen.
Mit dem Kommunalentlastungsgesetz wird u. a. angestrebt, Erziehungsberatung und ambulante therapeutische Hilfen für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe zuzahlungspflichtig zu machen. Wird jedoch der Zugang zu therapeutischen Hilfen und Beratungen erschwert, werden Familien auf eine Inanspruchnahme der Hilfen verzichten, entweder weil sie es sich nicht leisten können oder weil sie ihre Einkommensverhältnisse nicht offen legen wollen. Die Probleme werden sich aber in der Regel nicht auswachsen. Die Familien werden zu einem späteren Zeitpunkt mit dann deutlich schwereren Problemen wieder um Hilfe nachsuchen müssen. Durch Leistungseinschränkungen werden die Kommunen nicht entlastet, die Probleme werden nur zeitweise unter den Teppich gekehrt, um später umso deutlicher wieder in Erscheinung zu treten. Für die Kinder kann dies zur Chronifizierung psychischer Störungen führen, die ihre schulischen und sozialen Chancen erheblich einschränken. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten ist es daher sinnvoll, Kinder- und Jugendhilfe deutlich präventiv auszurichten. Das heißt keine Leistungseinschränkungen, sondern niedrigschwellige, qualifizierte, breit gefächerte Angebote für Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Problemen. Zum Zeitpunkt des 5. DPT gab es begründete Hoffnungen, dass das Kommunalentlastungsgesetz im Deutschen Bundestag keine Mehrheit finden wird. Die Delegierten verabschiedeten eine Resolution mit der Forderung, nicht zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zu sparen.
Psychosoziale Kompetenz für die Behandlung chronischer Erkrankungen
70 % der Gesundheitskosten entfallen auf die Behandlung chronischer Erkrankungen. Die Suche nach einer effizienten Behandlung für chronisch kranke Menschen führte zur Entwicklung von Disease-Management-Programmen (DMP). Langsam setzt sich im Gesundheitssystem die Erkenntnis durch, dass nicht nur mit Blick auf psychische Komorbidität dafür auch psychotherapeutische Kompetenz erforderlich ist. Der Vorstand berichtete den Delegierten von Gesprächen der BPtK mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Der BPtK gehe es darum,
dass künftig DMPs ein systematisches Screening auf psychische Komorbiditäten vorsehen,
dass Patientenschulungen mit Blick auf Krankheitsbewältigung, Lebensstiländerung und Selbstmanagement verbessert werden
und dass eine bedarfsbezogene Differenzierung der psychosozialen Angebote auch in Hinblick auf die Strukturierung und Operationalisierung der Behandlungspfade in Angriff genommen wird.
Diese Punkte hat die BPtK außerdem in einer Anhörung des Gesundheitssausschusses zu Wirkungen und Nebenwirkungen des GMGs am 16. März 2005 deutlich gemacht. Die Delegierten des 5. DPT unterstützten dieses Vorgehen und hoffen, dass der Grundstein für einen konstruktiven wissenschaftlichen Diskurs mit dem G-BA gelegt ist.
Evidenzbasierte Praxis - praxisbasierte Evidenz
Evidenzbasierte Medizin (EBM), bzw. in diesem Fall Psychotherapie ist aus Sicht des 5. DPT eines der Zukunftsthemen der Profession. Bei immer enger werdenden finanziellen Ressourcen ist der Nachweis der Wirksamkeit die politisch gesetzte Zugangsvoraussetzung zum solidarisch finanzierten Gesundheitssystem. Eine Schlüsselrolle spielen hier der Gemeinsame Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Psychotherapeuten haben, darin war sich der 5. DPT einig, mit dem Symposium zur evidenzbasierten Psychotherapie am 5. April 2005 deutlich gemacht, dass sie sich in die Debatte um Evidenzbasierung einmischen werden. Evidenzbasierung, so unterstrichen die Delegierten, darf nicht technokratisch verkürzt werden. Wirksamkeitsnachweise aus der klinischen Praxis (effectiveness) sind zu berücksichtigen. Die Debatte um das Leistungsangebot der GKV dürfe im Übrigen nicht bei EBM stehen bleiben. Sozialepidemiologische Befunde zur Bedarfsgerechtigkeit des Gesundheitssystems, z. B. die soziale Ungleichheit von Krankheit und Tod, dürften nicht ausgeblendet werden und die Schlechterversorgung von sozial Benachteiligten müsse in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt werden.
Hausärzte als Lotsen
Ein weiteres Schwerpunktthema der Arbeit der BPtK im zurückliegenden Halbjahr war die Hausarztzentrierte Versorgung. Krankenkassen, so die Ausgangslage, müssen ihrem Patienten seit 2004 als Wahloption eine Hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Der Vorstand der BPtK hat für die Delegierten die bisher vorliegenden Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung analysiert. Er kommt zu dem vorläufigen Fazit, dass in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung wenig Innovatives steckt. Die meisten Verträge betonen die gesetzlich und vertraglich bereits bestehenden Verpflichtungen der Hausärzte zu Fortbildung und Qualitätsmanagement. Viele versuchen die Disease-Management-Programme für Hausärzte und Patienten durch Honorarzusagen und Boni attraktiver zu gestalten. Fast alle zielen darauf, die klassischen Anreizinstrumente für eine rationale Pharmakotherapie endlich wirksam zu machen. Und einige nutzen die Chance mit Hausarztverträgen, Angebote an gesunde bzw. gesundheitsbewusste Versicherte zu machen.
Auch wenn die Hausarztzentrierte Versorgung- Stand April 2005 - nichts anderes ist als alter Wein in neuen Schläuchen, bitten die Delegierten des 5. DPT den Vorstand, die Entwicklung intensiv weiter zu beobachten. Auf der Anhörung am 16. März 2005 zum Thema "Wirkungen und Nebenwirkungen des GMG" hat die BPtK bereits deutlich gemacht, dass die Qualität der Hausärzte der erfolgskritische Faktor der Hausarztzentrierten Versorgung ist. Eine Verbesserung der Betreuung psychisch Kranker kann in Hausarztmodellen erreicht werden, wenn Hausärzte ausreichend qualifiziert sind und durch Screeninginstrumente in die Lage versetzt werden, psychisch kranke Menschen wirklich zu erkennen. Die Conditio sine qua non ist die Gestaltung der Kooperation zwischen Hausärzten und Psychotherapeuten. Bei Hausarztverträgen ist insbesondere zu beachten, dass die Integrität einer psychotherapeutischen Behandlung gewahrt bleibt. Eine quartalsbezogene Überweisungsabhängigkeit oder gar Berichtspflicht an den Hausarzt ist damit nicht zu vereinbaren. Zu überprüfen sind auch die Einschränkungen des Erstzugangsrechts zum Psychotherapeuten in Hausarztverträgen. Schließlich ist die Kooperation zwischen Psychotherapeut und Hausarzt aufgrund der Konsiliarpflicht bereits gesetzlich implementiert und bedarf keiner zusätzlichen vertraglichen Regelung.
Fazit von Vorstand und Delegierten: Hausarztmodelle sind eine Versorgungsoption für psychisch kranke Menschen - soweit und sofern es gelingt, Qualitätsanforderungen an Hausärzte, Kooperationsvereinbarungen und Screeninginstrumente zu vereinbaren, die einen qualitativen Unterschied für die Patienten ermöglichen.
Elektronischer Heilberufsausweis
Hier konnten die Psychotherapeuten seit dem letzten DPT einen Erfolg verbuchen. Es ist gelungen, mit dem Verwaltungsverfahrensvereinfachungsgesetz die Psychotherapeuten neben anderen verkammerten Heilberufen in die gesetzlichen Regelungen aufzunehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Psychotherapeuten als gleichberechtigter Heilberuf. Leider ist es nicht gelungen, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass nun ein zweiter Schritt notwendig ist. Wenn Psychotherapeuten elektronische Heilberufsausweise haben und für ihre Arbeit Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte der Patienten brauchen, dann ist es logisch, sie auch gleichberechtigt an der Gestaltung einer bundesweiten Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur im Gesundheitswesen zu beteiligen. Dafür müssten die Psychotherapeuten Mitglieder der Gematik sein. Hier sitzen sie zwar im Beirat, aber sie sind noch kein gleichberechtigter Gesellschafter. Hier liegt also, so machte der Vorstand deutlich, ein wichtiges Feld für Lobbyarbeit der Kammern auf Bundes- und Landesebene. Dabei geht es nicht nur um technische Lösungen, sondern auch um die gesundheitspolitische Einordnung der neuen Technologie.
Die Delegierten verabschiedeten auch dazu eine Resolution. Sie sehen in neuen Formen der elektronischen Kommunikation durchaus eine Chance für eine verbesserte interdisziplinäre und sektorenübergreifende Kooperation, die eine verbesserte Versorgung der Patienten ermöglicht. Allerdings nur, wenn das Recht zur informationellen Selbstbestimmung und der Schutz der Patientendaten gesichert bleibt. Ein Psychotherapeut muss seinen Patienten zusichern können, dass auch elektronisch gespeicherte Informationen über seine Gesundheit absolut vertraulich bleiben.
Strukturreform der BPtK
Neben den sozial- und gesundheitspolitischen Themen war der zweite wichtige Themenkomplex ein Vorschlag zur Strukturreform der BPtK. Der Vorschlag zielt darauf, dass künftig die Delegiertenversammlung einen fünfköpfigen geschäftsführenden Vorstand wählt. Dieser Vorstand führt die laufenden Geschäfte der BPtK auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Psychotherapeutentage und der Beschlüsse eines Bundesvorstandes, dessen geborene Mitglieder die PräsidentInnen der Landeskammern werden. Der so um 13 Mitglieder erweiterte Bundesvorstand soll insbesondere die Kooperation zwischen Bundes- und Landesebene stärken. Die Antragssteller gehen davon aus, dass der künftig weisungsgebundene geschäftsführende Vorstand durch den erweiterten Bundesvorstand in seiner Handlungsfähigkeit gestärkt wird. Der zum jetzigen Zeitpunkt aus 11 PräsidentInnen zu bildende Bundesvorstand soll verstärkt werden durch zwei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine beratende Stimme haben sollen. Die Antragssteller gehen von einer kostenneutralen Umsetzung ihres Antrages aus, da die durch die Erweiterung des Bundesvorstandes entstehenden Kosten die Landeskammern tragen sollen.
Der wichtigste Anlass für den Antrag ist Kritik am Bundesvorstand, der - so die Antragssteller - eine unzureichende Informationspolitik betreibe. Hieraus resultiere ein Demokratiedefizit und eine geringe Machtkontrolle des Bundesvorstandes. Außerdem, so die Antragssteller, sei der Länderrat (Gremium der PräsidentInnen der Landeskammern) nur bedingt aktionsfähig, da er zwar ein Ort des Informations- und Meinungsaustausches der PräsidentInnen sei, jedoch seine Beschlüsse für den Bundesvorstand derzeit nur Empfehlungscharakter hätten. Erst mit der Bildung eines erweiterten Vorstandes wäre es möglich, wirklich alle Landesinteressen auf Bundesebene gebündelt zur Geltung zu bringen. Als Vorbild für den Strukturvorschlag gilt den Antragsstellern die Struktur der Bundesärztekammer.
In der anschließenden intensiven Diskussion sahen einige Delegierte ihrerseits in den neuen Strukturen die Gefahr eines Demokratiedefizits aufgrund geschmälerter Einflussmöglichkeiten der Delegierten. Ein Bundesvorstand aus LandespräsidentInnen werde nicht mehr direkt durch die Delegierten gewählt und könne damit auch nicht mehr direkt für seine Arbeit zur Verantwortung gezogen werden. Auch die Beteiligungsrechte der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten galten vielen als nicht adäquat berücksichtigt. Einzelne Delegierte kritisierten, dass die Stimmgewichtung im neuen Bundesvorstand (eine Stimme pro Kammer) nicht der länderspezifischen Stimmengewichtung in der Delegiertenversammlung entspreche. Problematisiert wurde auch die künftige Größe des Vorstandes, die wahrscheinlich zu einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit und damit einhergehend einer Verlangsamung der Reaktionszeit im politischen Geschäft führen dürfte.
Letztlich verständigte sich der 5. Deutsche Psychotherapeutentag darauf, zu Strukturfragen keinen Beschluss zu fassen. Man verlängerte die in der Satzung vorgesehene Erprobungsklausel von zwei auf vier Jahre. Damit sind jetzt noch zwei Jahre gegeben, sich intensiv mit der Struktur der BPtK auseinanderzusetzen und sie ggf. mit einfacher Mehrheit zu ändern. Ob und in welchem Umfang ein Änderungsbedarf besteht, soll ein Ausschuss klären. Die Delegierten einigten sich auf einen siebenköpfigen Ausschuss, in dem u. a. Vertreter der Antragssteller der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und des Bundesvorstandes vertreten sind. Arbeitsergebnisse sollen auf dem 7. DPT vorgestellt werden.
Haushalt 2004 und Rücklagenbildung
Trotz der intensiven gesundheits- und berufspolitischen Diskussion erledigte der 5. DPT seine Hausaufgaben. Auf der Basis des vorliegenden Haushaltsberichtes für das Jahr 2004 und dem einstimmigen Votum des Finanzausschusses (2 Enthaltungen) wurde der Bundesvorstand einstimmig entlastet. Der 5. DPT griff die um die Rücklagenbildung der BPtK geführte Diskussion des 4. DPT auf. Auftragsgemäß hat der Finanzausschuss dem 5. DPT einen Vorschlag unterbreitet. Nach intensiver Diskussion und Unterstützung durch einen externen Experten kam der Finanzausschuss zu dem Ergebnis, dass zur Sicherung der Liquidität die BPtK eine Rücklage in Höhe von mindestens 25 % der Aufwendungen des Haushaltes ausreichen dürfte. Der 5. DPT forderte den Vorstand auf, durch Einsparungen im Haushalt 2005 sicherzustellen, dass bereits Ende dieses Jahres die Rücklage in Höhe von 25 % des Haushaltsvolumens erreicht wird. Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Aktualisierung der Muserfortbildungsordnung
Der 5. DPT hat auf Vorschlag der Fortbildungskommission die Kategorien von Fortbildungsveranstaltungen und ihre Bewertung weiterentwickelt. Die Aktualisierung dient insbesondere dem Ziel, die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungspunkten zwischen Psychotherapeuten- und Ärztekammern zu erleichtern und eine Gleichbehandlung von Psychotherapeuten und Ärzten zu garantieren. Der Vorschlag der Kommission wurde mit großer Mehrheit angenommen. Außerdem beauftragte der 5. DPT die Fortbildungskommission, sich in ihrer weiteren Arbeit den Schwerpunktthemen
Pflege und Aktualisierung der Musterfortbildungsordnung,
Curriculare Fortbildung,
Abgrenzung von Fort- und Weiterbildung
zu widmen. Auch dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Novellierung GOÄ/GOP
Die notwendige Debatte um politische Themen, die aktuell in die entscheidende parlamentarische Beratungsphase laufen, und die intensive Diskussion um die Struktur der BPtK nahmen so viel Raum ein, dass für andere, auf der Tagesordnung stehende Themen keine Zeit mehr blieb. Die Musterberufsordnung und Musterweiterbildungsordnung werden auf dem nächsten DPT in Hamburg am 15.10.2005 zu diskutieren sein. In eigener Sache verabschiedete der Deutsche Psychotherapeutentag noch eine Stellungnahme zur dringend erforderlichen Novellierung der GOÄ/GOP. In einer gemeinsamen Aktion mit der Bundesärztekammer hoffen die Delegierten, dass Bundesgesundheitsministerien davon zu überzeugen, dass es sich endlich dem dringend bestehenden Handlungsbedarf widmet.
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Veröffentlicht am 06. Mai 2005