KHRG: PiA-Finanzierung abgebügelt
Der Gesetzgeber hat bei der Reform der Krankenhausfinanzierung (KHRG), die heute den Bundesrat passierte, keine Regelungen geschaffen, die Psychotherapeuten in Ausbildung eine ausreichende Finanzierung ihrer "praktischen Tätigkeit" sichern. "Eine leistungsgerechte Finanzierung der praktischen Tätigkeit ist längst überfällig", kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. "Wir werden deshalb weiter darauf pochen, dass die Ausbeutung des psychotherapeutischen Nachwuchses im psychiatrischen Jahr möglichst bald der Vergangenheit angehört."Seit 1999 schreibt der Gesetzgeber für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine praktische Tätigkeit von 1.800 Stunden in einer psychiatrischen bzw. psychosomatischen Klinik vor. Dies bedeutet, dass Diplompsychologen für einen Zeitraum von mindestens eineinhalb Jahren ohne einen Anspruch auf Vergütung in einer Klinik arbeiten müssen. Die hohen Kosten der Ausbildung müssen sie alleine tragen. Eine Ausbildung kostet im Durchschnitt rund 30.000,00 Euro.
Veröffentlicht am 13. Februar 2009