Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe weiter ausbauen
BPtK zum Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Die Kinder- und Jugendhilfe soll modernisiert und stärker an die Lebenssituation und die Bedarfe von Kindern und ihren Familien angepasst werden. Das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (BT-Drs. 19/26107), zu dem heute eine öffentliche Anhörung im Bundestag stattfindet. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel künftig für alle Kinder zuständig sein, unabhängig davon, ob sie unter körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen leiden. Außerdem sollen präventive Angebote gestärkt und unkomplizierte Beratungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus auch Maßnahmen für einen wirksameren Kinderschutz.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt insbesondere die neue Regelung zur stärkeren Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Sehen Psychotherapeut*innen oder Ärzt*innen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung, sollen sie sich mit den Jugendämtern austauschen und beraten. „Eine geregelte Kooperation wird die Versorgung verbessern“, betont BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Dafür sollen auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen getroffen werden. Diese sollten aus Sicht der BPtK jedoch nicht auf gefährdete Kinder begrenzt werden. Grundsätzlich benötigen auch viele psychisch kranke Kinder zusätzlich zu ihrer Behandlung die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe. „Die Kooperationsvereinbarungen sollten auf alle Kinder und Jugendlichen erweitert werden, die sowohl Leistungen aus dem SGB V als auch aus dem SGB VIII erhalten“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Eine möglichst enge Abstimmung zum Beispiel von Familienberatung und Krankenbehandlung ist häufig sehr hilfreich, um die Gesundheit des Kindes nachhaltig zu fördern.“
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Besprechungen finanziert werden, die notwendig sind, um einzelne Kinder vor Gefahren zu schützen und ihre Versorgung abzustimmen. Die BPtK kritisiert, dass bisher gesetzlich nur sichergestellt ist, dass Online-Besprechungen vergütet werden. Eine Vergütung sollte es aber auch für Besprechungen im unmittelbaren Kontakt geben. „Ob per Video oder im unmittelbaren Kontakt – beide Arten von Besprechungen sollten möglich sein und auch finanziert werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Die Leistungserbringer*innen sollten selbst entscheiden können, wie sie ihre Hilfen koordinieren.“
Nicht in allen Regionen in Deutschland ist die Internetverbindung so stabil, dass eine störungsfreie Online-Besprechung möglich ist. In einer Befragung der BPtK zur Videobehandlung gaben Psychotherapeut*innen zum Beispiel an, dass bei 40 Prozent der Patient*innen auf dem Land und immerhin noch rund 25 Prozent in einer Großstadt die Internetverbindung nicht ausreicht, um eine störungsfreie Videositzung durchführen zu können. Aber selbst, wenn das Problem gelöst ist, reiche Videokonferenz nicht aus. „Besprechungen im unmittelbaren Kontakt sind erforderlich, wenn Eltern oder Kinder einbezogen werden“, erklärt Munz. „Bei solchen Gesprächen ist es meist notwendig, auch non-verbale Informationen vollständig mitzubekommen.“
Veröffentlicht am 22. Februar 2021