Neuwahl des Vorstands und Ausbildungsreform
26. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin
Am 25. April 2015 fand der 26. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Künftig spricht Dr. Dietrich Munz für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige angestellte Psychotherapeut wurde mit deutlicher Mehrheit zum neuen Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Munz löst damit Prof. Dr. Rainer Richter ab, der zehn Jahre lang für die Interessen der Psychotherapeuten eintrat. Der DPT wählte außerdem mit großen Mehrheiten als neue Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop und Peter Lehndorfer sowie als Beisitzer Dr. Andrea Benecke und Wolfgang Schreck.
BMG zur Reform des Psychotherapeutengesetzes
Vor der Wahl des neuen Vorstands informierte Karin Knufmann-Happe, Ministerialdirektorin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), über die Planung zur Reform des Psychotherapeutengesetzes. „Der Beschluss des 25. DPT war für das BMG der Startschuss für die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“, stellte sie eingangs fest. Obwohl das Psychotherapeutengesetz noch ein vergleichsweise junges Berufsgesetz sei, gebe es aufgrund des Bolognaprozesses und der prekären Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) dringenden Novellierungsbedarf. Das BMG sei dankbar, dass der 25. DPT nach einem transparenten und ernsthaften Diskurs über alternative Modelle im vergangenen Herbst ein klares Votum für eine Direktausbildung mit anschließender Weiterbildung abgegeben habe. Damit habe der DPT eine überzeugende Richtungsentscheidung getroffen und für einen Weg votiert, den auch das BMG präferiere. Der Beschluss sei aus Sicht des Ministeriums zwar keine „Blaupause“, aber er gebe Orientierung für die weitere Arbeit.
Knufmann-Happe sagte zu, die Psychotherapeutenschaft bei der anstehenden Reform mitzunehmen. Das BMG suche Lösungen mit und nicht gegen den Berufsstand. Dazu habe man am 5. Februar 2015 mit den Beteiligten aus der Profession ein Gespräch geführt. Dabei seien eine Reihe offener Fragen und Besorgnisse vorgebracht worden, die sehr ernst genommen würden. Zugleich habe das Ministerium gesehen, dass es neben dem Votum für eine Reform auch eine große Bereitschaft gebe, weiter aktiv mitzuarbeiten. Sie wolle gern die Metapher von Prof. Richter anlässlich dieser Anhörung aufgreifen, wonach mit dem Beschluss des 25. DPT nur das erste Stück des Berges bestiegen sei, den man nun gemeinsam zu erklimmen habe.
Für das BMG seien mehrere Aspekte handlungsleitend. Angesichts eines wachsenden Bedarfs an einer qualitativ hochwertigen Versorgung psychisch kranker Menschen wolle das Ministerium die Qualifizierung einer Profession verbessern, die als Heilberuf bereits breit in der Versorgung etabliert sei. Ziel sei es, das Qualifikationsniveau zu erhalten, erforderliche Inhalte aus Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik und Sozialpädagogik in das Studium einzubinden und alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren zu berücksichtigen. Es reiche nicht, „das Psychologiestudium in ein Psychotherapiestudium umzuetikettieren“. Neben dem Erwerb von Handlungskompetenz für die Arbeit mit den Patienten dürfe die wissenschaftliche Qualifikation nicht zu kurz kommen. Am Staatsexamen als Voraussetzung der Approbation werde man festhalten, gleichzeitig werde man sich der Bachelor-/Mastersystematik nicht grundsätzlich verschließen.
Für den Erwerb praktischer Behandlungskompetenz sei man an Lösungen interessiert, die die heutigen Ausbildungsinstitute in die künftige Aus- und Weiterbildung integrieren. Es könne nicht darum gehen, „kaputt zu machen, was gut funktioniert“. Wichtig sei auch die Klärung der Frage, welche Inhalte in das Studium und welche in die anschließende Weiterbildung gehörten. Dabei wünsche sie sich eine enge Kooperation mit den Psychotherapeutenkammern.
Eine klare Absage erteilte Knufmann-Happe der Vorstellung, die Zugangsvoraussetzungen zu den heutigen Ausbildungen vorab zu ändern. Auch die Änderung der Zugangsvoraussetzungen erfordere ein aufwendiges Gesetzgebungsverfahren und sei deshalb keine schnelle Lösung. „Man kann nicht parallel auf unterschiedlichen Wegen denselben Berg erklimmen.“ Eine solche Lösung werde man allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt als Alternative prüfen. Nur bestehe dann die Gefahr, den Bachelor als Zugangsvoraussetzung festzuschreiben. Eine zufriedenstellende Lösung der Vergütung von PiA sei auf diesem Weg auch nicht möglich.
Knufmann-Happe drückte die Hoffnung aus, dass sich die Psychotherapeutenschaft als Wegbegleiterin verstehe, die das Ministerium auch bei schwierigen Schritten aktiv und hörbar unterstütze, auf schwierigen Wegen sichere und, wenn nötig, Kletterhilfen anbiete. Angesichts der bevorstehenden großen Aufgaben schlug sie als gemeinsames Motto den Songtitel „Ain't No Mountain High Enough“ vor.
Bericht des Vorstandes
Prof. Dr. Rainer Richter legte zum letzten Mal als BPtK-Präsident den Delegierten den Bericht des Vorstandes vor.
Schweigepflicht
Richter ging zunächst auf die mediale und politische Aufarbeitung des Flugzeugunglücks vom 24. März 2015 ein. Er erinnerte daran, dass der Copilot die Germanwings-Maschine auf einen Sinkflug programmiert und damit den Absturz willentlich herbeigeführt habe. Es sei aber nicht sicher, ob bei der Tat eine psychische Erkrankung des Copiloten eine ursächliche Rolle gespielt habe. Dennoch sei bei der Suche nach einer Erklärung für das Motiv der Tat eine unheilvolle Diskussion ausgebrochen. Zu den Vorschlägen, wie künftig eine solche Katastrophe zu verhindern sei, hätten auch eine Aufweichung der Schweigepflicht und ein Berufsverbot für Menschen mit Depressionen gehört.
Prof. Richter und verschiedene Delegierte warnten vor einer Stigmatisierung psychisch kranker Menschen. Es dürfe keinesfalls akzeptiert werden, dass sechs Millionen Menschen, die in Deutschland unter einer Depression leiden, quasi unter Generalverdacht gestellt werden. Außerdem sei aus Sicht der Profession die Regelung in der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten zur Schweigepflicht absolut angemessen. Danach sind Psychotherapeuten bereits heute verpflichtet, zwischen Schweigepflicht, dem Schutz der Patienten, dem Schutz von Dritten und dem Gemeinwohl abzuwägen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Patienten oder Dritter zu ergreifen. Eine vom Vorstand vorgelegte Resolution wurde einstimmig angenommen (vergleiche Anlage).
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Abbau von Praxissitzen
Im weiteren Bericht des Vorstandes kritisierte Richter das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Darin plane die Bundesregierung, in Regionen mit einem Versorgungsgrad von über 110 Prozent Praxissitze abzubauen, wenn die dortigen Zulassungsausschüsse zu dem Ergebnis kämen, dass diese Sitze für die Versorgung nicht notwendig seien. Dadurch seien bundesweit 7.400 Praxissitze von Psychotherapeuten vom Abbau bedroht.
Richter berichtete, in den politischen Gesprächen sei häufig zu hören, dass sich aufgrund der paritätischen Besetzung der Zulassungsausschüsse in aller Regel keine Mehrheit für die Stilllegung von Praxissitzen finden werde. Dies mache deutlich, dass hier ein bürokratisches Ungetüm geplant werde. Die Gesundheitspolitik wolle bei durchschnittlichen Wartezeiten von drei Montagen durch die Zulassungsausschüsse für 7.400 psychotherapeutische Praxen prüfen lassen, ob diese für die Versorgung notwendig seien. Dieses Procedere solle zudem vor dem Hintergrund der erklärten Erwartung ablaufen, dass gar nichts passieren werde.
Insbesondere in den Reihen der CDU/CSU sei aber auch in der Diskussion den Versorgungsgrad, ab dem ein Praxissitz nicht mehr vergeben werden solle, höher zu legen und sich nicht an der rein statistischen Überversorgung von 110 Prozent zu orientieren. Richter machte deutlich, dass diese Grenze für die Arztgruppe der Psychotherapeuten bei mindestens 200 Prozent liegen müsse. Dann seien immer noch fast 1.200 Praxen durch die Zulassungsausschüsse zu überprüfen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Bedarfsplanung für Psychotherapeuten strukturelle Fehler aufweise, die ihre Aussagekraft noch geringer mache als die Bedarfsplanung anderer Arztgruppen. Deshalb sei auch die Forderung angemessen, die Arztgruppe der Psychotherapeuten grundsätzlich aus der Aufkaufregelung auszunehmen und zunächst den Gemeinsamen Bundesausschuss damit zu beauftragen, eine prospektive und sektorenübergreifende Bedarfsplanung zu entwickeln. Dafür sei die notwendige konzeptionelle Vorarbeit zu leisten, erläuterte der scheidende BPtK-Präsident. Diese Vorarbeit sei aus seiner Sicht eine der zentralen Aufgaben des neuen Vorstands.
Aufhebung von Befugniseinschränkungen
Prof. Richter erläuterte den Delegierten ferner die Forderung der BPtK, mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einzelne Befugniseinschränkungen aufzuheben. Dazu gehöre, dass Psychotherapeuten zukünftig ins Krankenhaus einweisen, Krankentransporte, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation sowie Ergotherapie im Rahmen der neuropsychologischen Therapie verordnen können. Im Rahmen einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Behandlung sollen auch Ergotherapie und Logopädie verordnet werden können.
Damit beschränke sich die BPtK auf besonders vulnerable Patientengruppen, für die die Aufhebung der Befugniseinschränkungen eine Verbesserung und Erleichterung der Versorgung bewirke. Man habe gegenüber der Gesundheitspolitik und gegenüber dem BMG klargestellt, dass Psychotherapeuten über die notwendigen Kompetenzen verfügen, diese Entscheidungen verantwortlich zu treffen. Er habe sein Befremden geäußert, dass dies überhaupt infrage gestellt werde.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Ein Kernstück der Reform, so Prof. Richter, sei für die Psychotherapeutenschaft die Einführung psychotherapeutischer Sprechstunden, damit Menschen mit psychischen Beschwerden schneller einen ersten Termin und eine fachgerechte Diagnostik erhielten. Er hoffe, dass mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz auch die ökonomischen Rahmenbedingungen geschaffen würden, damit eine solche Sprechstunde flächendeckend angeboten werden könne.
Versorgungsprobleme spezifischer Patientengruppen
Prof. Richter machte weiter deutlich, dass die Versorgungsprobleme spezifischer Patientengruppen immer mehr in den Fokus der gesundheitspolitischen Diskussion treten, wie zum Beispiel psychisch kranke Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, Menschen in Pflegeheimen, sterbende Menschen in der Hospiz- und Palliativversorgung, Menschen mit Behinderungen oder auch Migranten und Flüchtlinge. Die Politik suche patientenorientierte und das hieße in aller Regel multiprofessionelle und sektorenübergreifende Versorgungsangebote, die von der Prävention über die Kuration bis in die Rehabilitation hinein eine friktionslose Versorgung sicherstellten. Aus seiner Sicht sei hier die Kompetenz der Kammern gefordert. Mitglieder der Psychotherapeutenkammern seien Psychotherapeuten in Niederlassung aber auch Psychotherapeuten, die im Krankenhaus, in der Rehabilitation und den Beratungsstellen arbeiteten. Damit decke die Mitgliedschaft der Psychotherapeutenkammern sektoren- und kostenträgerübergreifend die gesamte Spannbreite derjenigen ab, die koordinierte und qualitativ hochwertige Versorgungsangebote für diese Patienten organisieren könnten. Er hoffe sehr, dass sich die Landespsychotherapeutenkammern und die BPtK fachlich und umsetzungsorientiert an der Debatte beteiligen werden.
Es sei auf Bundes- und Landesebene in den letzten Jahren gelungen, den Beitrag der Psychotherapie und der Psychotherapeuten besser sichtbar zu machen. Mittlerweile sei es der Gesundheitspolitik bewusst, dass auch für die genannten Patientengruppen Psychotherapie ein Bestandteil der Versorgung sein müsse. Nun erwarte man von den Landespsychotherapeutenkammern und der Bundeskammer Taten.
Die Politik fordere konkrete umsetzungsorientierte Vorschläge, die dann auch in der Versorgung Bestand hätten. Solche Konzepte zu erarbeiten und ihre Umsetzung zu fördern, werde eine ressourcenintensive Aufgabe, der man sich sowohl von hauptamtlicher als auch von ehrenamtlicher Seite in Zukunft stellen müsse.
Tätigkeitsbericht 2011 - 2015
Zum Schluss seines Berichtes verwies Prof. Richter auf den BPtK-Tätigkeitsbericht für die Amtszeit von 2011 bis 2015. Dieser Tätigkeitsbericht gebe einen Überblick über die vielfältigen Tätigkeitsbereiche der letzten vier Jahre und sei wegen der zahlreichen statistischen Angaben ein gutes Nachschlagewerk, das zur Hand zu nehmen sich immer wieder lohne.
Homepage für Jugendliche
Zum Abschluss des Vorstandsberichts stellte BPtK-Vorstand Peter Lehndorfer eine neue BPtK-Homepage für Jugendliche vor. Diese Homepage habe das Ziel, Jugendliche über psychische Befindlichkeiten, aber auch über psychische Erkrankungen zu informieren und ihnen die Scheu zu nehmen, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Die BPtK betrete mit dieser Homepage Neuland, da sie speziell für Jugendliche konzipiert sei und diese ansprechen solle. Ziel sei es, mit der Homepage Ende Mai 2015 online zu gehen.
Verabschiedung des Vorstandes der BPtK
Die Delegierten des 26. DPT bedankten sich mit lang anhaltendem Beifall beim BPtK-Vorstand für die Arbeit der zurückliegenden Amtsperiode. In der Aussprache würdigten viele Delegierte die Arbeit der zurückliegenden Jahre. Für die Neuwahl des Vorstandes traten neben dem Präsidenten Prof. Dr. Rainer Richter auch die Vizepräsidentin Monika Konitzer und die Beisitzerin Andrea Mrazek, Präsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer, nicht mehr an.
Neuwahl des Vorstandes der BPtK
Wahl des Präsidenten
Aufgabe des 26. DPT war es, einen neuen Vorstand der BPtK zu wählen. Für das Amt des Präsidenten kandidierten Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Bayern, und Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und seit acht Jahren Vizepräsident der BPtK.
Melcop skizzierte in seiner Kandidatenrede, dass für ihn die Versorgung das zentrale Thema der Kammern sei. Hierfür habe er sich als bayerischer Kammerpräsident engagiert und werde dies auch gerne auf Bundesebene tun. Damit in einem engen Zusammenhang stünden für ihn die Arbeitsbedingungen und die Vergütung von Psychotherapeuten in Niederlassung oder als Angestellte. Auch die Reform des Psychotherapeutengesetzes zähle für ihn zu den zentralen Themen des neuen Vorstandes. Die Profession sei sich in dem Ziel einig, dass ein guter Beruf auf eine bessere Grundlage gestellt werden solle. Es gehe nun darum, herauszufinden, wo noch Dissens bestehe und dann einen Weg zu finden, wie man damit umgehen könne. Auch der Blick auf die europäische Ebene sei ihm wichtig. Die grundlegend wirtschaftsliberale Ausrichtung der europäischen Politik lege für diese den Schluss nahe, dass Kammern Störfaktoren seien. Es gehe daher darum, den spezifischen Beitrag der Kammern und speziell der verkammerten Heilberufe auf europäischer Ebene deutlich zu machen.
Munz betonte in seiner Rede, dass es für ihn eine große Ehre, aber auch eine große Herausforderung sein werde, Präsident der BPtK zu werden, wenn die Delegierten denn so entschieden. Er wisse, was auf ihn zukomme. Er sei seit acht Jahren Vizepräsident der BPtK. In dieser Zeit sei es der BPtK gelungen, sich in der gesundheitspolitischen Landschaft einen unübersehbaren Platz zu erarbeiten. Die Belange der Patienten hätten für die BPtK immer im Mittelpunkt gestanden und dies solle während seiner Präsidentschaft auch so bleiben. Es gehe darum, das Erfolgsmodel BPtK weiterzuentwickeln und sich fachlich fundiert und nachhaltig für die Weiterentwicklung der Versorgung einzusetzen. Die Finanzierung und Personalanforderungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, eine konzeptionelle Neuentwicklung der Bedarfsplanung sowie sektorspezifische und sektorenübergreifende Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement seien nur einige Themen, die auf der Agenda stünden. Die BPtK solle sich aus seiner Sicht zudem auch weiter als Dienstleister positionieren – über ihre Broschüren, aber auch über neue Projekte wie die Homepage für Jugendliche. Die Reform der Aus- und Weiterbildung werde eine Herkulesaufgabe. Für diese gebe es ein klares Votum des 25. DPT, das er sich vollständig zu eigen gemacht habe. Er wolle sich als Präsident an einen Wahlspruch von Aristide Briand orientieren, der laute: „Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind“. In diesem Sinne wolle er durch einen transparenten und strukturierten Dialog Beschlüsse ermöglichen, mit denen im ersten Schritt vielleicht alle etwas unzufrieden seien, um dann hoffentlich längerfristig festzustellen, dass man gemeinsam die Profession ein Stück nach vorne gebracht habe.
Die Delegierten des DPT wählten mit deutlicher Mehrheit Dr. Dietrich Munz zum neuen Präsidenten der BPtK.
Wahl der Vizepräsidenten
Im zweiten Wahlgang trat für das eine Amt des Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop ohne Gegenkandidaten an. Er wurde mit großer Mehrheit zum Vizepräsidenten der BPtK gewählt.
Für das weitere Vizepräsidentenamt kandidierten Dr. Andrea Benecke und Peter Lehndorfer. In ihrer Rede versprach Benecke, Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, die Perspektive einer kleinen Kammer in den Vorstand der BPtK einzubringen. Sie sei seit zehn Jahren an der Uni Mainz tätig und leite dort ein Ausbildungsinstitut und eine Ausbildungsambulanz. Durch die enge Kooperation mit verschiedenen Kliniken sei es möglich, in der Ausbildungsambulanz bereits heute während der Ausbildung Erfahrungen mit der Behandlung von Patienten zu sammeln, die an Schizophrenie oder Borderline erkrankt sind. Dies seien wichtige und gute Erfahrungen für die Auszubildenden. Sie sehe die Chance, dass mit einer Reform des Psychotherapeutengesetzes ein großer Beitrag zur Verbesserung der Versorgung gerade dieser Patientengruppen geleistet werden könne. Sie stehe für die Direktausbildung und ihr liege die Statusverbesserung für Angestellte besonders am Herzen.
Peter Lehndorfer erinnerte in seiner Rede daran, dass er von Beginn an im Vorstand der BPtK sei und damit - im Falle seiner Wahl - das dienstälteste Vorstandsmitglied wäre. Er habe in die Vorstandsarbeit seine Erfahrungen als niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, aber auch als langjähriger Mitarbeiter einer Erziehungsberatungsstelle einbringen können. Auch er stehe hinter dem Beschluss des 25. DPT zur Reform des Psychotherapeutengesetzes. Er hoffe, dass man mit einer Weiterentwicklung der Legaldefinition festlegen könne, dass Psychotherapeuten von der Prävention über die Kuration bis zur Rehabilitation für Versorgung zuständig seien. Seine Überzeugung sei, dass die Psychologie nicht die einzige wissenschaftliche Grundlage der Psychotherapie sei. Er votiere für einen Beruf, da er glaube, dass sich damit das hohe Qualitätsniveau der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland auf europäischer Ebene besser vertreten lasse. An eine Direktausbildung müsse sich eine vertiefte Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anschließen können. Er freue sich auf eine dynamische Auseinandersetzung über unterschiedliche Standpunkte und hoffe auf die Dialog- und Kompromissfähigkeit der Profession.
Der DPT wählte mit großer Mehrheit Peter Lehndorfer zum Vizepräsidenten der BPtK.
Wahl der Beisitzer
Für das Amt des einen Beisitzers im BPtK-Vorstand kandidierten im nächsten Wahlgang Dr. Andrea Benecke und Marion Schwarz. Schwarz verwies auf ihre zehnjährige Tätigkeit im Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen und ihre Rolle als Sprecherin des KJP-Ausschusses. Auch sie trage die Beschlüsse des DPT mit und werde sich dafür einsetzen, dass sowohl in der Aus- als auch in der Weiterbildung alle Altersstadien umfassend Thema seien und die Breite der wissenschaftlichen Verfahren abgedeckt werde. Sie kandidiere auch als Vertreterin der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und wolle dafür werben, dass mit ihrer Person auch dieses Verfahren im Vorstand der BPtK vertreten sei. Der DPT wählte zur Beisitzerin im Vorstand der BPtK mit deutlicher Mehrheit Frau Dr. Andrea Benecke.
Im Wahlgang für das Amt des zweiten Beisitzers im BPtK-Vorstand kandidierten Dr. Heike Winter, Gerd Höhner und Wolfgang Schreck. Dr. Heike Winter, Vizepräsidentin der hessischen Landespsychotherapeutenkammer, machte in ihrer aufgrund der Zeitknappheit kurzen Bewerberrede deutlich, dass eines ihrer zentralen Anliegen die Verbesserung der Versorgung sei und in diesem Kontext die Berücksichtigung der Belange besonders beeinträchtigter Patientengruppen. Sie sei davon überzeugt, dass die Reform der Ausbildung ein Schlüssel zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Versorgung sei.
Gerd Höhner, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer NRW, sagte zu, sich für eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung einzusetzen. Er gehe davon aus, dass nur bei einer Aus- und Weiterbildungsstruktur, die derjenigen der anderen Heilberufe sehr ähnlich sehe, die Psychotherapie eine gesicherte Zukunft habe. Wichtig seien ihm der Erhalt der Verfahrensvielfalt und die Weiterentwicklung der Versorgung.
Wolfgang Schreck, Mitglied des Vorstandes der Kammer NRW und seit dem 1. DPT in der Sitzungsleitung der Deutschen Psychotherapeutentage engagiert, betonte seine Fähigkeit, Konflikte zu konstruktiven Lösungen zu führen, die er auch im Vorstand der BPtK nutzen wolle. Er stehe hinter dem Beschluss des 25. DPT zur Reform der Ausbildung, denke allerdings, dass es im Interesse der Profession sei, die Diskussion kritisch weiterzuführen. Außerdem interessierten ihn das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz und hier insbesondere die Reformabsichten in der Jugendhilfe.
Der DPT wählte mit großer Mehrheit Herrn Wolfgang Schreck als zweiten Beisitzer in den BPtK-Vorstand.
Weitere Wahlen
Der DPT wählte als Vertreter der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Länderrat Marion Schwarz und Helga Planz und als stellvertretende KJP-Vertreter im Länderrat Bernhard Moors und Peter Andreas Staub.
Da die Zeit für eine Neubesetzung des PTI-Ausschusses und des KJP-Ausschusses durch den DPT nicht ausreichte, verlängerte der DPT das Mandat der Mitglieder dieser beiden Ausschüsse für ein weiteres halbes Jahr und beschloss die Zusammensetzung der Ausschüsse auf den 27. DPT im Herbst neu zu wählen.
Der DPT beschränkte sich auf die Anpassung der Satzung der BPtK in dem Sinne, dass künftig Beschlüsse der BPtK auf der Homepage veröffentlicht und auf eine schriftliche Veröffentlichung im Psychotherapeutenjournal verzichtet werden kann.
Resolutionen
Der DPT beschloss neben der Resolution zur Schweigepflicht (Anlage) eine Resolution zur angemessenen therapeutischen Versorgung von Flüchtlingen (Anlage), eine Resolution zur GKV-Finanzierung von Dolmetscherleistungen für Patienten mit Migrationshintergrund (Anlage) und eine Resolution, die sich gegen die Pläne im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, die psychotherapeutische Versorgung abzubauen, wendet (Anlage).
Downloads
- Resolution des 26. DPT: Schweigepflicht darf nicht angetastet werden!0
- Resolution des 26. DPT: Angemessene psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen!0
- Resolution des 26. DPT: DolmetscherInnen für Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund in der psychotherapeutischen Behandlung ermöglichen!0
- Resolution des 26. DPT: Verschlechterung der Psychotherapieversorgung durch das geplante Versorgungsstärkungsgesetz ist nicht akzeptabel!
0.1 MB
- TOP 4 Bericht des Vorstandes: Vortrag von Herrn Prof. Dr. Rainer Richter
0.6 MB
Veröffentlicht am 05. Mai 2015