Optionsphase verlängert – Degression korrigiert
PEPP erweist sich als lernendes System
Die Regierungskoalition plant, die verbindliche Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) um zwei Jahre zu verschieben. Viele Kliniken werten die Verlängerung der freiwilligen Erprobungsphase („Optionsphase“) als eine gute Nachricht. Zu bedenken ist jedoch, dass mit der Verzögerung der Einführung des PEPP die überholten Personalstandards der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zwei weitere Jahre gelten werden.
Die Psych-PV sichert seit Langem nicht mehr eine angemessene Strukturqualität der Krankenhäuser für psychisch kranke Menschen, insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Die Psych-PV bildet die Innovation der letzten 20 Jahre im Bereich der Psychotherapie nicht ab. Sie differenziert – was insbesondere unter dem Qualitätsaspekt höchst problematisch ist – nicht zwischen Psychologen und Psychotherapeuten.
Die psychiatrischen Kliniken setzen zudem die Personalstandards der Psych-PV sehr unterschiedlich um. Die Personalempfehlungen werden unterschritten, wenn Krankenhäuser mit den Krankenkassen nur unzureichende Budgets verhandeln konnten, aber auch wenn Krankenhäuser über ausreichende finanzielle Mittel für ein entsprechendes Personalportfolio verfügen, diese aber dafür nutzen, andere Krankenhausbereiche zu subventionieren oder Investitionen in die Infrastruktur zu finanzieren. Ein Patient kann aktuell die unterschiedliche Strukturqualität der psychiatrischen Kliniken nicht erkennen.
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, neue Empfehlungen zu den Personalstandards in der Psychiatrie und Psychosomatik zu entwickeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, diese Standards trotz der Verlängerung der Optionsphase, wie bisher geplant, bis 2017 zu erarbeiten. Gleichzeitig sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass die vom G-BA entwickelten Standards verbindlich sind. Damit kann sichergestellt werden, dass zum Ende der Optionsphase neue Standards zur Personalausstattung der Kliniken vorliegen. Bereits in der anschließenden verpflichtenden, aber noch budgetneutralen Phase könnten sich die Kliniken dann an den neuen Personalstandards ausrichten. An diesem Punkt wird sich das PEPP als lernendes System beweisen müssen, denn Konzepte dafür, wie im PEPP-System die Mindeststandards im Personalbereich finanziert werden, müssen noch entwickelt werden.
Die Degression von Tagespauschalen in Abhängigkeit von der Länge des Krankenhausaufenthaltes wird nach einer Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung vom April 2014 korrigiert. Damit wurde einer der größten Kritikpunkte an den PEPP-Versionen 2013 und 2014 aufgegriffen und berücksichtigt. Außerdem soll es künftig Pauschalen für besondere Intensivbehandlungen und 1:1-Betreuungen ab sechs Stunden geben. Dies zeigt zweierlei: Das PEPP-System erweist sich als lernendes System – und nicht nur der GKV-Spitzenverband, sondern auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzt auf die Weiterentwicklung des PEPP.
Die nächsten entscheidenden Schritte sind die Vorgaben verbindlicher und aktueller Standards für die Personalausstattung durch den G-BA, die nachhaltige Verbesserung der Leistungsdokumentation im Rahmen des Operationen- und Prozedurenschlüssels durch das DIMDI und darauf aufbauend eine ausreichende Transparenz über das Versorgungsangebot der Kliniken für Patienten, Angehörige und Einweisende.
Während das PEPP als leistungsgerechte und pauschalierende Vergütung für die stationäre Versorgung von psychisch kranken Menschen damit auf einem guten Weg ist, bleibt die offene Frage, wie eine stärker ambulante Versorgung von psychisch kranken Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf aussehen könnte. Hier bietet das PEPP, mit der Option nach § 64b SGB V Modellprojekte zu vereinbaren, keinen adäquaten Ansatz – nicht für die Erwachsenenpsychiatrie, aber insbesondere nicht für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Notwendig ist der flächendeckende Aufbau einer sektorenverbindenden, multiprofessionellen Kooperation auf der Basis verbindlicher und transparenter Qualitätsstandards. Das Thema sollte im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform unbedingt aufgegriffen werden. Die BPtK hat hierzu Vorschläge in die Debatte eingebracht (siehe die BPtK-News vom 13. November 2013).
Veröffentlicht am 07. Mai 2014