Psychiatrische Institutsambulanzen dürfen angerechnet werden
BMG bittet um Überprüfung der Zulassungszahlen
Zwei psychiatrische Institutsambulanzen können in der ambulanten Bedarfsplanung wie eine Praxis gezählt werden. Gegen diese Regelung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine formalen Einwände. Das BMG billigt in seinem Bescheid vom 17. Juli 2014 einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. April 2014. Es hat den G-BA gleichzeitig aber gebeten, eine Anpassung der Verhältniszahlen zu prüfen. Mit Hilfe der Verhältniszahlen wird in der Bedarfsplanung festgelegt, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Außerdem soll der G-BA möglichst schnell mit der Evaluation seines Beschlusses beginnen, damit auf „insbesondere von der Patientenvertretung und von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befürchtete negative Auswirkungen des Beschlusses auf die Versorgung gegebenenfalls schnell reagiert werden kann“.
»Dass dieser sachfremde Beschluss aber überhaupt in Kraft gesetzt wurde, wird die Zulassung von psychotherapeutischen Praxen verhindern und kann sogar zu Stilllegungen führen “, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), diese Entscheidung. „Und das angesichts der unzumutbaren Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung, die eine Patientenumfrage der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ gerade wieder einmal bestätigt hat. In der Folge wird sich die Versorgung psychisch kranker Menschen vor allem dort verschlechtern, wo sie bereits besonders defizitär ist – in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands.“ Dabei hatten CDU, CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung die Verkürzung der Wartezeiten zu einem dringlichen Ziel ihrer Gesundheitspolitik erklärt.
Hintergrund der Wartezeiten ist die Bedarfsplanung, in der festgelegt wird, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten sich in einer Region niederlassen dürfen. Um den „Bedarf“ an psychotherapeutischen Praxen festzulegen, wurde 1999 die Anzahl der damals bestehenden Psychotherapeutenpraxen als „Bedarf gedeckt“ fixiert. Der Bedarf an Psychotherapie nimmt u. a. deswegen zu, weil psychische Erkrankungen heutzutage in sehr viel größerem Ausmaß psychotherapeutisch behandelbar sind. Behandlungsleitlinien wie etwa die für unipolare Depressionen fordern ausdrücklich Psychotherapie, die von den betroffenen Patienten auch präferiert wird.
Psychiatrische Institutsambulanzen, die es auch damals gab, wurden bei der Zählung der Praxen 1999 außen vorgelassen. Jetzt wird unterstellt, sie trügen doch wie Praxen zur psychotherapeutischen Versorgung bei und müssten mit der Anzahl der Praxen verrechnet werden. „Das sind Zahlenspielereien auf dem Rücken einer Patientengruppe, die in der Politik keine Lobby hat: Menschen mit psychischen Erkrankungen“, so Richter. „Wir bedauern, dass das BMG das Problem erkannt, den Beschluss aber dennoch nicht formal beanstandet hat. Wir erwarten jetzt vom G-BA, dass er der Bitte des BGM umgehend nachkommt.“
Links: Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren
Veröffentlicht am 18. Juli 2014