Psychotherapeutische Kompetenz in der Erziehungsberatung stärken
bke und BPtK treten gemeinsam für Stärkung und Sicherstellung der psychotherapeutischen Kompetenz in der Erziehungsberatung ein
In der Erziehungsberatung erhalten Eltern und Kinder in familiären Belastungssituationen oder Krisen unkompliziert Hilfsangebote. Psychotherapeutische Interventionen sind für die Beratung von Eltern mit schweren erzieherischen Konflikten, für Kinder psychisch kranker Eltern oder als niedrigschwelliges psychotherapeutisches Angebot bei psychisch kranken Kindern hilfreich. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) treten deshalb gemeinsam dafür ein, die psychotherapeutische Kompetenz in der Erziehungsberatung zu stärken und in Zukunft sicherzustellen. "In der Erziehungsberatung ist die psychotherapeutische Erfahrung wichtiger Bestandteil und unverzichtbar, psychotherapeutische Angebote sind oft dringend notwendig", stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. "Kommunen und Länder dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen."In Erziehungsberatungsstellen arbeiten multidisziplinäre Teams zusammen, um Eltern und Kindern zu helfen, die mit ihren familiären Konflikten in eine Sackgasse geraten sind. Dabei können mit pädagogischer Zielsetzung auch Interventionen eingesetzt werden, die in der Psychotherapie entwickelt und erprobt wurden. Wenn sich die Probleme eines Kindes verfestigt haben oder sich akut zuspitzen, kann es erforderlich sein, psychotherapeutische Interventionen im engeren Sinne zu nutzen. So kann ein Kind, z. B. durch ein psychotherapeutisches Angebot, lernen, häufig auftretende Wutanfälle zu kontrollieren. Ebenso können psychotherapeutische Mittel bei den Eltern notwendig sein, damit sie ihren erzieherischen Aufgaben wieder gewachsen sind. Psychotherapie in der Erziehungsberatung zielt dann darauf ab, das Wohl des Kindes zu fördern und die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken. Psychotherapie in der Erziehungsberatung ist jedoch immer wieder dadurch gefährdet, dass Kommunen und Länder versuchen, die Kosten an die gesetzliche Krankenversicherung abzuschieben. "Bedürftige Familien erhalten dadurch oft keine Hilfe", kritisiert BPtK-Präsident Richter. "Sozialrechtliche Hürden machen es häufig unmöglich, Familien nachhaltig zu helfen." Dies gilt besonders für:
- Eltern von Kindern und Jugendlichen mit schweren Problemen,
- psychisch kranke Kinder, die auf flexiblere Angebote der Erziehungsberatung angewiesen sind, weil ihre Familien die äußeren Bedingungen einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung nicht einhalten können,
- Kinder psychisch kranker Eltern, die eine besondere Entwicklungsförderung brauchen,
- Kinder, die eine längerfristige pädagogisch-psychotherapeutische Unterstützung in der Jugendhilfe benötigen, um später eine kostenintensive stationäre Unterbringung oder Behandlung zu vermeiden.
Psychotherapeutische Kompetenz in der Erziehungsberatung und die Anwendung psychotherapeutischer Interventionen durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Rahmen der Erziehungsberatung sind mit einer Reihe fachlicher, versorgungspolitischer und rechtlicher Fragen verbunden. Eine gemeinsame Stellungnahme der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und der Bundespsychotherapeutenkammer gibt erste Antworten auf diese Fragen und ist zugleich die Grundlage für die Fortführung des Dialoges zwischen bke und BPtK.
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Veröffentlicht am 20. August 2008