Psychotherapeutische Personalausstattung in der Psychiatrie bleibt unzureichend
G-BA beschließt Änderungen der PPP-Richtlinie ab 2027
Trotz weiterhin erheblicher Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen in psychiatrischen Kliniken bleiben die Vorgaben für den Einsatz psychotherapeutischen Personals unverändert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 18. Juni beschlossen.
»Wir bedauern, dass der G-BA sein Versprechen nicht eingelöst hat, die PPP-Richtlinie bis 2027 so weiterzuentwickeln, dass eine bessere psychotherapeutische Versorgung möglich wird“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Zwei unabhängige Analysen belegen, dass Patient*innen insbesondere deutlich weniger Einzelpsychotherapie erhalten, als vorgesehen und fachlich erforderlich wäre. Das zeigen sowohl die Ergebnisse einer Evaluation der PPP-Richtlinie des IGES-Instituts als auch eine BPtK-Studie auf der Basis von Abrechnungsdaten.“
Die BPtK-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie durchschnittlich lediglich rund 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche erhalten – und damit nur etwa die Hälfte des vorgesehenen Umfangs. Vor diesem Hintergrund hatten BPtK und Patientenvertretung vorgeschlagen, die Minutenwerte für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen so zu erhöhen, dass mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche ermöglicht werden.
»Mit unserem Vorschlag wollten wir sicherstellen, dass Patient*innen im Krankenhaus die psychotherapeutische Behandlung erhalten, die sie benötigen“, erläutert Benecke. Darüber hinaus hatten BPtK und Patientenvertretung angeregt, mehr Transparenz über die tatsächlich erbrachten Therapieleistungen zu schaffen. Auch dieser Vorschlag fand im G-BA keine Mehrheit.
Die vom G-BA beschlossenen Änderungen der PPP-Richtlinie betreffen vor allem die psychosomatische Versorgung. Die Behandlungsbereiche in der Psychosomatik wurden grundlegend überarbeitet und orientieren sich künftig stärker an den tatsächlichen Behandlungs- und Personalstrukturen psychosomatischer Kliniken. Grundlage hierfür war ein Vorschlag der psychosomatischen Fachgesellschaften, der auf einer umfassenden Datenerhebung in psychosomatischen Krankenhäusern basiert.
Nach Einschätzung der BPtK ist dies ein wichtiger Schritt, um die Strukturqualität in der stationären psychosomatischen Versorgung langfristig abzusichern und den besonderen Anforderungen dieses Versorgungsbereichs besser Rechnung zu tragen.
Veröffentlicht am 22. Juni 2026