Psychotherapeutische Versorgung sterbender Menschen verbessern
BPtK zum Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll ein flächendeckendes Angebot verwirklicht werden, sodass alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Pflegeheimbewohnern soll zudem eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ermöglicht werden.
„Die Hospiz- und Palliativversorgung muss als ganzheitliche Versorgung nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation ausgestaltet werden“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hätten uns daher ein noch klareres Bekenntnis der Bundesregierung dazu gewünscht, die bestehenden Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung von schwer kranken und sterbenden Patienten zu beheben.“ 50 bis 90 Prozent der Pflegeheimbewohner leiden unter einer seelischen Erkrankung, nur fünf bis 19 Prozent werden psychotherapeutisch behandelt. Stattdessen erhalten zu viele pflegebedürftige Patienten Psychopharmaka.
Die Einzelheiten der Hospiz- und Palliativversorgung sollen vertraglich u. a. zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festgelegt werden. Vor der vertraglichen Ausgestaltung der Versorgung ist der Bundesärztekammer und der BPtK Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Referentenentwurf hatte die BPtK noch vom Stellungnahmerecht ausgenommen. Die Einbeziehung der BPtK in die Beratungen lässt darauf schließen, dass das Problem erkannt wurde.
Veröffentlicht am 30. April 2015