RTL-Dokusoap mit Säuglingen
BPtK fordert Konsequenzen im geplanten Kinderschutzgesetz
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert aus der RTL-Dokusoap "Erwachsen auf Probe" gesetzliche Konsequenzen zu ziehen. Anlässlich der Anhörung zum geplanten Kinderschutzgesetz am 25. Mai erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter: "Säuglinge brauchen einen besseren Schutz vor TV-Experimenten."
Aufnahmen mit Kleinstkindern sollten künftig nur noch zulässig sein, wenn die Eltern am Drehort anwesend sind und die Kinder jederzeit Blickkontakt mit den Eltern aufnehmen können. Die Eltern sollten jederzeit unmittelbar und angemessen auf die Signale des Kindes reagieren können. Ferner sollte eine angemessene Höchstdauer von Aufnahmen festgelegt werden. "Säuglinge sind keine Versuchskaninchen. Sie können zu TV-Experi-menten nicht Nein sagen. Der Gesetzgeber sollte das für sie tun", fordert BPtK-Präsident Richter. "Eine Kindertagesstätte, die so wie RTL mit Kindern umgeht, wäre indiskutabel."
Am Montag findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung zum Kinderschutzgesetz (BT-Drs. 16/12429) statt. "Wenn der Gesetzgeber die erforderlichen Änderungen in diesen Gesetzentwurf aufnimmt, kann der Schutz von Kleinstkindern in den Medien noch vor der Bundestagswahl verbessert werden", sagt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Wir können nicht abwarten, was sich TV-Sender noch an Experimenten mit Kinderseelen ausdenken, um ihr Publikum zu unterhalten."
Die bisherigen Schutzgesetze reichen nicht aus. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt bisher nur die Mitwirkung von Kindern ab drei Jahren. Eine Beschäftigung von Kindern unter drei Jahren ist zwar grundsätzlich verboten, doch Film- und Fernsehaufnahmen sind trotzdem gang und gäbe, weil Kinder dabei nicht "weisungsabhängig" tätig sind. "Kinder können in Film- und Fernsehaufnahmen zwar nicht dirigiert werden wie Erwachsene, sie können aber trotzdem gesundheitsgefährdenden Situationen ausgesetzt werden. Vor allem können sie aber gar nicht entscheiden, ob sie mitmachen wollen oder nicht", stellt Richter fest. "Säuglinge brauchen jedoch einen grundlegenden Schutz ihrer Person und Gesundheit. Deshalb sollten im Kinderschutzgesetz gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Kinder bis zu drei Jahren vor Big-Brother-Experimenten schützen.
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Veröffentlicht am 22. Mai 2009