Spielerschutz bei Glücksspielautomaten bleibt unzureichend
Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf zu einer geänderten Spielverordnung vor
Der Entwurf einer Spielverordnung, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ende Februar 2013 vorgelegt hat, unterscheidet sich kaum von seiner Vorgängerversion aus dem Jahr 2006. Wesentliche Empfehlungen zur Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes bei Glücksspielautomaten, die von Suchtexperten und -verbänden empfohlen werden, wurden nicht übernommen.
Dem Ministerium zufolge hat sich die Automatenbranche seit 2005 positiv entwickelt. Die Zahl der Geldspielgeräte habe deutlich zugenommen – von 183.000 im Jahr 2005 auf derzeit etwa 240.000. Davon stünden etwa 70.000 Automaten in Gaststätten und 170.000 in Spielhallen. Das Ministerium will den Jugend- und Spielerschutz jetzt energischer durchsetzen sowie Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzen. Neben Spielpausen und Regelungen gegen Geldwäsche ist vorgesehen, dass in Gaststätten nur noch ein Geldspielgerät zulässig ist. Bisher sind drei Automaten erlaubt.
Der Entwurf hält jedoch an der Möglichkeit des Punktespiels fest. An den Geräten kann weiter mit Punkten statt mit Geldbeträgen gespielt werden. Die Punktegewinne können dabei höhere zahlenmäßige Werte annehmen als die Obergrenzen für Geldgewinne pro Stunde. Experten hatten gefordert, Punktegewinne und -verluste wie Geldgewinne und -verluste zu behandeln. Das Ministerium plant lediglich die Möglichkeit des „Vorheizens“, d. h. des Hochladens von Bonuspunkten vor Spielbeginn durch Mitarbeiter, zukünftig nicht mehr zuzulassen.
Bisher ist der maximale Gewinn (500 Euro) und Verlust (80 Euro) pro Spiel sowie der durchschnittliche Verlust (33 Euro) pro Stunde begrenzt. Aufgrund der sehr hohen täglichen und monatlichen Verluste der Spieler hatten Experten empfohlen, vor allem die Werte für maximalen und durchschnittlichen Verlust zu verringern. Nach den Plänen des Ministeriums soll lediglich der durchschnittliche Verlust auf 20 Euro begrenzt und der maximale Einsatz (Geldspeicher) von 25 Euro auf zehn Euro verringert werden.
Von Experten wird ferner schon lange die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte gefordert. Diese würde es ermöglichen, Spielhallen perspektivisch an ein bundesweites Sperrsystem anzuschließen und vor dem Spielbeginn Limits festzulegen. Das Bundeswirtschaftsministerium will aufgrund von datenschutzrechtlichen und technischen Fragen, die noch zu klären seien, lediglich eine personengebundene Karte einführen, bei der der Spieler nicht namentlich erfasst wird. Eine personengebundene Spielerkarte ermöglicht lediglich eine Alterskontrolle und verhindert die Mehrfachbespielung von Geräten, da jeder Spieler nur eine Karte erhält.
Zur Umsetzung der Verordnung ist keine Kabinetts- oder Bundestagsbefassung notwendig. Der Bundesrat muss jedoch zustimmen und soll sich im Sommer mit der Verordnung befassen. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist zum 1. September 2013 geplant, die Spielerkarte soll ab dem 1. Januar 2015 eingeführt werden. Die Verringerung der in Gaststätten zulässigen Spielgeräte von drei auf eins ist erst ab dem 1. Januar 2018 geplant.
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Veröffentlicht am 18. März 2013