Versagen der Bedarfsplanung
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der SPD
Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist extrem unterschiedlich. Während im Kyffhäuserkreis auf 100.000 Einwohner rechnerisch nur 2,4 Psychotherapeuten kommen, stehen in Heidelberg 131,4 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner zur Verfügung. "Die bisherige Bedarfsplanung versagt bei der Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung", kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
"Geradezu absurd ist, dass der Kyffhäuserkreis mit 2,4 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner sogar als überversorgt gilt." Der Kyffhäuserkreis ist nach der Bedarfsplanung für weitere Psychotherapeuten gesperrt, weil sein Versorgungsgrad bereits 111 Prozent beträgt. "Zwei Psychotherapeuten für 100.000 Einwohner bedeutet, dass die allermeisten psychisch Kranken nicht angemessen und leitliniengerecht behandelt werden können", stellt der BPtK-Präsident fest.
Mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfrak-tion zur Versorgung psychisch kranker Menschen im ländlichen Raum (BT-Drs. 17/4643) lässt sich erstmals für alle rund 400 Planungsbereiche in Deutschland beantworten, wie viele Psychotherapeuten wo in einer psychotherapeutischen Praxis arbeiten. In dem am besten versorgten Planungsbereich gibt es danach 55mal mehr Psychotherapeuten je 100.000 Einwohnern als in dem am schlechtesten versorgten Planungsbereich. Diese äußerst unterschiedliche Verteilung der Psychotherapeuten entspricht nicht annähernd der regionalen Verteilung von psychischen Krankheiten. Nach dem Bundesgesundheitssurvey erkranken Menschen in ländlichen Kreisen nur knapp 25 Prozent seltener an psychischen Krankheiten als in Großstädten. Die Bedarfsplanung unterstellt aber einen um 89 Prozent geringeren Bedarf "Die Bedarfsplanung mag vielen Zwecken dienen, doch einen Zweck erfüllt sie ganz offensichtlich nicht: Sie deckt nicht den Bedarf von psychisch kranken Menschen nach einem Behandlungsplatz", betont Richter.
Die bisherige Bedarfsplanung basiert auf der regionalen Verteilung psychotherapeutischer Praxen am 31. August 1999. Schon dieses Angebot wurde dem tatsächlichen Versorgungsbedarf bei psychischen Krankheiten nicht gerecht. Anders als Vertragsärzte arbeiteten Psychotherapeuten bis 1999 im Delegations- oder Kostenerstattungsverfahren. Praxisgründungen fanden nicht im Kontext planbarer und stabiler Rahmenbedingungen statt, wie dies für Vertragsärzte seit Langem Standard war. Stabile Rahmenbedingungen für die Gründung psychotherapeutischer Praxen wurden erst durch das Psychotherapeutengesetz etabliert, das am 1. Januar 1999 in Kraft trat.
Seither ist der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen erheblich gestiegen. Seit 1990 hat sich die Anzahl der Krankschreibungen von Arbeitnehmern aufgrund psychischer Erkrankungen fast verdoppelt. Inzwischen gehen knapp elf Prozent aller Fehltage auf psychische Störungen zurück. Auch der Anteil psychischer Erkrankungen an den Renten wegen Erwerbsminderung hat sich von 15,4 Prozent im Jahr 1993 auf 37,7 Prozent im Jahr 2009 mehr als verdoppelt. In absoluten Zahlen gab es einen Anstieg von 41.409 Neuberentungen im Jahr 1993 auf 64.469 im Jahr 2009, das bedeutet einen Anstieg von mehr als 50 Prozent. Psychische Erkrankungen führen also zunehmend zur Erwerbsunfähigkeit.
"Die aktuelle ambulante Bedarfsplanung ist für Veränderungen im Krankheitsspektrum und bei den evidenzbasierten Behandlungsangeboten blind", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Deshalb ist eine Reform der Bedarfsplanung dringend erforderlich. Die Planer müssen die Augen aufmachen und die Versorgung kranker Menschen an die aktuellen und zukünftigen Erfordernisse anpassen."
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD (BT-Drs. 17/4643)
Veröffentlicht am 22. Februar 2011