Zu wenig Personal in der Psychiatrie hat künftig Konsequenzen
G-BA beschließt Änderungen der PPP-Richtlinie
Ab dem 1. Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen, wenn psychiatrische Kliniken die Mindestanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht einhalten. Für psychosomatische Kliniken bleiben die Sanktionen weiterhin ausgesetzt, bis notwendige Anpassungen der Mindestvorgaben an die Behandlungskonzepte der Psychosomatik umgesetzt worden sind. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Juni 2025 beschlossen.
»Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der dringend notwendige Personalaufbau bisher nicht gelungen ist“, sagt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wir hoffen, dass die Mindestvorgaben trotz der Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden, künftig besser eingehalten werden und die Sanktionen nicht – wie vielerorts befürchtet wird – zu einem Abbau von Versorgungskapazitäten führen.“ Zahlen des IQTIG belegen, dass die Erfüllungsquoten der Mindestanforderungen zuletzt immer weiter gesunken sind.
Der G-BA beschloss außerdem die ersatzlose Streichung der monats- und stationsbezogenen Personaldokumentation. „Wenn Kliniken ihren Personaleinsatz nicht mehr den einzelnen Stationen zuordnen müssen, kann das Personal besser als bisher stations- und settingübergreifend eingesetzt werden. Damit wird der bürokratische Aufwand deutlich reduziert“, stellt Dr. Andrea Benecke fest. „Zusammen mit einer Erweiterung der Anrechnungsmöglichkeiten von Fach- und Hilfskräften auf Ärzt*innen und Pflegepersonal sowie der Zusammenfassung der Spezial- und Bewegungstherapeut*innen in einer Berufsgruppe erhalten die Krankenhäuser noch einmal mehr Flexibilität für den Personaleinsatz.“ Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird damit für die Krankenhäuser einfacher.
»Bei den jetzt beschlossenen Änderungen darf es nicht bleiben“, mahnt die BPtK-Präsidentin. „In den Kliniken fehlt nach wie vor ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Versorgung. Wir erwarten, dass der G-BA sein Versprechen einlöst und die PPP-Richtlinie bis 2027 so weiterentwickelt, dass eine bessere psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken möglich wird.“
Wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung gibt der am 18. Juni vom G-BA veröffentlichte erste Evaluationsbericht zur PPP-Richtlinie ab. Für 75 Prozent der Kliniken sind die schwierigen Budgetverhandlungen das Haupthindernis für einen leitliniengerechten Personalschlüssel. Ein Grund liege darin, dass es keine Empfehlungen gebe, was eine leitliniengerechte Versorgung ist bzw. wie viel Personal hierfür erforderlich ist. Die BPtK fordert deshalb seit Langem, die PPP-Richtlinie um Qualitätsempfehlungen für eine leitliniengerechte Versorgung zu ergänzen.
Veröffentlicht am 03. Juli 2025