BPtK-Publikationen
BPtK veröffentlicht Praxis-Infos zu Digitalisierungsthemen
Administrative KI in Ihrer Praxis; Videogestützte Psychotherapie; Elektronische Patientenakte
Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“
Seit dem Aufkommen erster Large Language Models (LLM) haben sich immer mehr Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) auf dem deutschen Markt etabliert. Vor allem administrative KI-Systeme, die bei Verwaltungsaufgaben unterstützen, versprechen Zeitersparnis, Effizienz und eine Reduktion bürokratischer Belastungen in den Praxen. Das Potenzial lässt sich aber nur dann nutzen, wenn die Patientensicherheit gewährleistet ist und durch eine kontrollierte Implementierung von Schweigepflicht und Datenschutz gewahrt wird.
Die Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis“ soll dafür eine erste Orientierungshilfe bieten. Sie bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz von KI-Systemen zur administrativen Unterstützung und behandelt rechtliche Aspekte, die bei Auswahl und Implementierung zu berücksichtigen sind. Anwendungssysteme, die diagnostische oder psychotherapeutische Entscheidungen unterstützen, sind nicht Gegenstand dieser Praxis-Info.
Die neue Handreichung „Administrative KI in Ihrer Praxis“ wurde im Rahmen des BPtK-Projekts „Digitale Agende 2030“ erarbeitet, das der 46. Deutsche Psychotherapeutentag im Mai 2025 auf den Weg gebracht hat.
Update Praxis-Info „Videogestützte Psychotherapie“
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist die videogestützte Psychotherapie zum festen Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung geworden. Fast alle Psychotherapeut*innen haben inzwischen Patient*innen per Video behandelt und selbst einen Eindruck davon gewonnen, welche Vor- und Nachteile für ihre Patient*innen damit verbunden sind. Nach Einschätzung der Psychotherapeut*innen kann die videogestützte Psychotherapie eine wichtige Ergänzung sein, Behandlungen im unmittelbaren Kontakt aber nicht ersetzen.
In den vergangenen Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für videogestützte Psychotherapie stetig weiterentwickelt. Auch die Profession selbst hat intensiv über die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz videogestützter Psychotherapie diskutiert. Auf dieser Basis wurden auf dem 47. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2025 Änderungen der Muster-Berufsordnung zum Einsatz von Kommunikationsmedien in der Psychotherapie verabschiedet.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und Änderungen der Muster-Berufsordnung hat die BPtK ihre Praxis-Info „Videogestützte Psychotherapie“ grundlegend überarbeitet. Sie informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen zur videogestützten Psychotherapie.
Update Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“
Die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens war bereits 2025 als „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt worden. Für gesetzlich Krankenversicherte wird seitdem automatisch eine ePA angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Für Praxen und Krankenhäuser wurde die Nutzung der ePA zunächst auf freiwilliger Basis eingeführt. Seit dem 1. Oktober 2025 ist sie für alle Leistungserbringer*innen verpflichtend. Bisher bestehende Probleme mit Blick auf den Datenschutz, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, konnten mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) weitgehend gelöst werden: Nun gilt, dass die Befüllungspflicht für Behandelnde entfällt, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen hat die BPtK ihre Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ aktualisiert. Die Praxis-Info informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen im Umgang mit der ePA.
Veröffentlicht am 31. März 2026