Primärversorgung
Dialogprozess zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems
Am 27. Januar hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Dialogprozess zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems eingeläutet.
Seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags wurde über die Planungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) spekuliert. So wurde befürchtet, dass die 75 Millionen gesetzlich Versicherten nun immer zuerst bei Haus- und Kinderärzten vorsprechen müssen, um einen Termin bei einer Fachärzt*in zu erhalten.
Insbesondere für die psychotherapeutische Versorgung wäre dies ein enormer Rückschritt. Denn mit Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde im April 2017 war es gelungen, für Patient*innen einen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen und sie nach Dringlichkeit und Schwere in die geeigneten Versorgungsangebote zu steuern. Jedes Quartal erhalten über 600.000 Patient*innen in der psychotherapeutischen Sprechstunde kurzfristig eine diagnostische Abklärung und werden bedarfsgerecht in die weitere Versorgung weitergeleitet. Rund 70 Prozent der Betroffenen nutzen den Direktzugang, nur ein Viertel kommt auf ärztliche Empfehlung oder Überweisung, weitere fünf Prozent auf Empfehlung eines Krankenhauses. Ein obligatorisch vorgeschalteter Hausarztbesuch würde daher sowohl unnötige Doppelstrukturen schaffen, Wartezeiten verlängern und zusätzliche Kosten verursachen als auch die bewährte Steuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde aushebeln.
Wie gut in vielen Regionen der Zugang in die psychotherapeutische Sprechstunde funktioniert, belegt auch eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung zur Terminvermittlung über die Terminservicestellen im Jahr 2025. Mit rund 400.000 gebuchten Terminen zählt die Psychotherapie neben der Radiologie zu den mit Abstand am meisten nachgefragten Fachgebieten. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Sprechstundentermin bei einer Psychotherapeut*in lag dabei mit 6 Tagen sogar noch unter dem Gesamtdurchschnitt von 8,6 Tagen.
Die BPtK hat im Schulterschluss mit der KBV frühzeitig beim Ministerium für den Erhalt des Direktzugangs zur psychotherapeutischen Sprechstunde geworben und ihre Position kontinuierlich in den Dialogprozess eingebracht.
Bei der Auftaktveranstaltung hatte Bundesministerin Warken die Bedeutung der geplanten Reform hervorgehoben. Das Primärversorgungsmodell sei ein zentrales Instrument, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu modernisieren. Das Ziel: Effizienzreserven heben und einen bedarfsgerechten, diskriminierungsfreien Zugang zur Versorgung sicherstellen.
In drei Fachgesprächen wurde diskutiert, welchen Beitrag die elektronische Ersteinschätzung, die elektronische Überweisung und die elektronische Terminvermittlung in einem Primärversorgungssystem leisten können, wie der Zugang in die ambulante Versorgung und der Weg in die fachärztliche Versorgung gestaltet werden kann und welche Rolle dabei den primärversorgenden Praxen zukommen soll. Außerdem wurde beraten, wie die Strukturen der Primärversorgung sichergestellt werden können, welche Rolle dabei den anderen Gesundheitsberufen zukommen kann, wie eine bestmögliche Zusammenarbeit zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung an den Schnittstellen zu anderen Versorgungsbereichen gestaltet werden können.
Die Ergebnisse des Dialogprozesses sollen im nächsten Schritt in einen Referentenentwurf münden, den das BMG für den kommenden Sommer angekündigt hat.
Veröffentlicht am 31. März 2026