Editorial
Liebe Leser*innen,
die jüngste Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses hat die Psychotherapeut*innen tief getroffen. Die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 ist völlig inakzeptabel.
Bei wachsendem Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung den Rotstift ausgerechnet dort anzusetzen, ist unvertretbar, auch vor dem Hintergrund steigender Kosten, anhaltender Inflation und der – im Vergleich zu den anderen Facharztgruppen – ohnehin mit Abstand niedrigsten Honorare. Für mich ist klar, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss gegen diesen Beschluss Einspruch erheben. Ich begrüße es darüber hinaus ausdrücklich, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage gegen diesen Beschluss eingereicht hat. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um diese Ungerechtigkeit Psychotherapeut*innen und Patient*innen gegenüber möglichst schnell zu beenden.
Anderenfalls bliebe den Psychotherapeut*innen erneut nur, auf dem Weg von Sammelklagen für eine angemessene Honorierung zu sorgen. Das aber würde Jahre in Anspruch nehmen und die Versorgung der Patient*innen in der Zwischenzeit erheblich beeinträchtigen.
Gleichzeitig stehen wir vor einer Vielzahl weiterer gesundheitspolitischer Weichenstellungen, die unsere Profession in den kommenden Monaten beschäftigen werden. Die Diskussionen zur Primärversorgung, die Reformprozesse im Krankenhausbereich und die Gebührenordnung für Ärzte zeigen, wie dynamisch sich die Rahmenbedingungen verändern. Wir begleiten diese Entwicklungen konstruktiv und mit dem Anspruch, die psychotherapeutische Versorgung zu stärken und weiterzuentwickeln.
Umso wichtiger ist es mir, Ihnen Angebote an die Hand zu geben, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Deshalb hat die BPtK eine Handreichung zum Einsatz administrativer KI in Ihrer Praxis veröffentlicht. Worauf muss man achten, wenn man KI in den Praxisalltag integrieren möchte? Welche Kriterien muss die KI erfüllen? – Die Praxis-Info liefert Anhaltspunkte. Sie wurde im Rahmen des Projekts „Digitale Agenda 2030“ erarbeitet.
Auch möchte ich auf unsere Fortbildungen aufmerksam machen. Das BPtK‑Curriculum „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“ wurde um ein neues Modul zu Künstlicher Intelligenz ergänzt. Es vermittelt technische Grundlagen von KI und Large‑Language‑Modellen sowie den aktuellen Forschungsstand, rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Argumente. Die ersten vier Module sind buchbar, das neue, fünfte Modul wird 2026 folgen.
Auch das Curriculum „Klimakrise und psychische Gesundheit“ wird fortgesetzt. Die dreitägige Online‑Fortbildung verbindet wissenschaftliche Grundlagen mit praxisnahen Perspektiven – von klimabezogenen psychischen Belastungen über berufsrechtliche und ethische Fragen bis hin zu präventiven und notfallpsychotherapeutischen Ansätzen nach Extremwetterereignissen. Die nächsten Termine für 2026 sind bereits geöffnet.
Zudem haben wir zwei unserer Praxis‑Infos umfassend aktualisiert: Die Praxis‑Info zur videogestützten Psychotherapie fasst die neuen gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen zusammen. Die aktualisierte Praxis‑Info zur elektronischen Patientenakte (ePA) informiert über die seit 2025 geltenden Nutzungspflichten sowie die mit dem BEEP‑Gesetz eingeführten Schutzmechanismen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Zwei schmerzliche Nachrichten erreichten uns in den letzten Tagen:
Prof. Dr. Rainer Richter, der langjährige Präsident der BPtK, ist am 18. März im Alter von 79 Jahren verstorben. Ihm widmen wir in diesem Newsletter einen Nachruf.
Eine weitere außerordentlich bedauerliche Nachricht betrifft Vizepräsidentin Sabine Maur, die am 23. März von ihrem Amt als Vizepräsidentin der BPtK zurückgetreten ist. Mit großem Respekt und Bedauern habe ich und hat der BPtK-Vorstand diese Entscheidung zur Kenntnis genommen. Näheres dazu erfahren Sie auch in diesem Newsletter.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Newsletter Unterstützung bietet – in einer Zeit, in der sich vieles verändert und wir umso mehr gefordert sind.
Herzlichst
Ihre Dr. Andrea Benecke
Veröffentlicht am 31. März 2026