BPtK-Vorstand
Sabine Maur zieht sich aus dem BPtK-Vorstand zurück
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke dankt für herausragendes Engagement

Sabine Maur hat am 23. März mit sofortiger Wirkung ihren Rücktritt als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erklärt. Sie hat damit die Konsequenzen aus dem Urteil des Landgerichts Berlin II vom 10. März gezogen.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke würdigte diesen Entschluss: „Die Entscheidung von Sabine Maur nehme ich mit großem Respekt und Bedauern zur Kenntnis. Sabine Maur hat sehr maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Aufstellung der BPtK. Mit ihrem herausragenden Engagement prägte sie die differenzierte Neuausrichtung in digitalen Fragen, eine umfassende Strategie gegen jede Form von Diskriminierung und für Inklusion, das Eintreten für ambitionierten Klimaschutz, der zugleich Gesundheitsschutz ist, eine moderne Kommunikation und zukunftsfähige Strukturen für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Mit ihren tiefen Kenntnissen, ihrem Blick über den Tellerrand und ihrem ethischen Kompass hat Frau Maur die Arbeit der BPtK wesentlich vorangebracht. Dafür danke ich Sabine Maur persönlich und im Namen der BPtK ausdrücklich.“
Sabine Maur zog ein Resümee ihrer Arbeit und Ihres Engagements: „Menschen, die mit hohem Leidensdruck psychisch belastet sind, haben Anspruch auf eine adäquate Versorgung – das ist mein berufspolitisches Ethos. Deshalb setze ich mich zum Beispiel dafür ein, dass junge Menschen aus marginalisierten Gruppen Zugang zu einem Therapieplatz haben. Und dafür, bestehende Versorgungslücken für non-binäre Menschen durch eine Anpassung des Leistungsrechts endlich zu schließen. Dafür werde ich mich weiterhin kraftvoll engagieren.
Ein Mitschnitt meiner Äußerungen im Rahmen einer Online-Fortbildung war Gegenstand von Presseberichten und eines von mir geführten Gerichtsverfahrens. Das Landgericht Berlin II hat in seinem Urteil vom 10. März insofern meiner Klage stattgegeben, als es der Antragsgegnerin strafbewehrt untersagt hat zu behaupten, ich würde Diagnosen falsch ausstellen. Doch zugleich hat das Landgericht Berlin II meine Äußerungen in berufsrechtlicher Hinsicht beanstandet und meine Vorbildfunktion betont. Laut dem Urteil hätte ich Zuhörer*innen das Vorgehen, ‚einen Hinweis auf die Non-Binarität […] zu unterlassen‘, nahegelegt, um dadurch ‚den Ausschluss non-binärer Menschen von der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu umgehen‘ und ‚eine Kostenerstattung zu erwirken‘. Schon vor dem Urteil hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz – auch auf meinen Wunsch – eine unabhängige berufsrechtliche Prüfung meiner Äußerungen eingeleitet. Für mich ist klar: Wenn ich mich missverständlich äußere, übernehme ich dafür die Verantwortung. Auch, um Schaden von der BPtK abzuwenden. Ich habe deshalb nach reiflicher Überlegung den Vorstand der BPtK darüber informiert, dass ich aus meinem Amt ausscheide. Für die großartige Zusammenarbeit in der BPtK und das Vertrauen auch der Mitglieder bin ich sehr dankbar. Auch künftig werde ich mich für die gemeinsamen Ziele einsetzen.“
Die BPtK wird Frau Maurs herausragendes Engagement für eine gute psychotherapeutische Versorgung von marginalisierten und sozial benachteiligten Gruppen fortsetzen und sich nicht zuletzt auch dafür einsetzen, dass die eklatanten Lücken in der Versorgung von binären und non-binären Trans-Personen endlich geschlossen und die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für eine leitliniengerechte Behandlung geschaffen werden.
Veröffentlicht am 31. März 2026