Bürokratieabbau
BPtK fordert Entbürokratisierung in der Psychotherapie
Psychotherapeut*innen sind bei der Berufsausübung mit einer Vielzahl administrativer Anforderungen konfrontiert. Dazu zählen auch überregulierte Antragsverfahren, unnötige Kontrollen oder fehlende Digitalisierung.
Dadurch geht wertvolle Zeit für die Behandlung der Patient*innen verloren. Da auch Unternehmen, Verwaltung und Bürger*innen von bürokratischen Unwuchten betroffen sind, hat die schwarz-rote Bundesregierung eine Offensive zur Entbürokratisierung angekündigt.
Auch Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung sollen von Vereinfachungen und Entlastungen profitieren können. Deshalb hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in enger Abstimmung mit den Landespsychotherapeutenkammern Vorschläge an die Bundespolitik adressiert.
Im Fokus steht dabei zunächst die Abschaffung des Qualitätssicherungsverfahrens für die ambulante Psychotherapie, das seit Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen erprobt wird. Dieses Verfahren verursacht hohe Bürokratie- und Durchführungskosten in zweistelliger Millionenhöhe und gilt aufgrund erheblicher methodischer und inhaltlicher Defizite sowie schädlicher Wirkungen als für die Verbesserung der Behandlungsqualität ungeeignet.
Darüber hinaus fordert die BPtK die Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens für die Kurzzeittherapie, da es ohne erkennbaren Nutzen zusätzlichen Aufwand für Psychotherapeut*innen und Krankenkassen bedeutet. Auch die Verpflichtung zur Einholung eines Konsiliarberichts bei bereits ärztlich überwiesenen oder aus dem Krankenhaus entlassenen Patient*innen soll entfallen, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlung nicht unnötig zu verzögern.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Digitalisierung und Verschlankung des Antrags- und Gutachterverfahrens, das bislang ausschließlich in Papierform abgewickelt wird. Ein digitales Verfahren könnte die Abläufe deutlich straffen und Kosten reduzieren.
Zudem setzt sich die BPtK für eine zügige Reform der Gebührenordnungen GOÄ und GOP ein, um die komplexe und zeitaufwändige Abrechnung über Analogbewertungen zu vereinfachen. Ein bereits abgestimmter Entwurf bildet das Leistungsspektrum zeitgemäß ab und könnte die Rechnungsprüfung erheblich erleichtern.
Abschließend fordert die BPtK, Approbationsurkunden künftig auch in elektronischer Form auszustellen, um Verwaltungsprozesse zu modernisieren und zu vereinfachen.
Diese Vorschläge hat die BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke Anfang September in einem persönlichen Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken thematisieren können. Jetzt liegt der Ball beim Bundesministerium für Gesundheit.
Veröffentlicht am 02. Oktober 2025