Vorschläge der BPtK-Expertenkommission
Die Expertenkommission der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihre Vorschläge zur Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien vorgelegt. In den Psychotherapie-Richtlinien sind die Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit neue Psychotherapieverfahren in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Der G-BA plant diese Kriterien an die Regelungen im § 135 SGB V, § 92 Abs. 6a SGB V und die gültige Verfahrensordnung des G-BA anzupassen. Die Expertengruppe hat zu zentralen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, Vorschläge erarbeitet. Hierzu gehören:
- Definition von Anwendungsbereichen der Psychotherapie,
- Entwicklung von Entscheidungsregeln, mit denen die Wirksamkeit eines psychotherapeutischen Verfahrens beurteilt werden kann,
- Operationalisierung des Kriteriums Versorgungsrelevanz.
Die Vorschläge der Expertenkommission sind die wissenschaftliche Grundlage des BPtK-Symposiums zur Novellierung der Psychotherapie-Richtlinien, das am 3. April in Berlin stattfindet. Im Dialog mit den Landespsychotherapeutenkammern und psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden bereitet die BPtK ihre Stellungnahme an den G-BA vor.