BPtK kritisiert Desinformationskampagne des GKV-Spitzenverbands
Pressestatement von BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke
Der GKV-Spitzenverband versucht, die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen mit Falschbehauptungen glaubhaft zu machen. Das ist unredlich und hat mit einer fachlichen und lösungsorientierten Auseinandersetzung über Fragen der Versorgung und Honorierung in der Psychotherapie nichts zu tun.
Entgegen der Faktenlage behauptet der GKV-SV, die Honorare der Psychotherapeut hätten rund 10 Prozent über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen und auch nach der Absenkung würde das Vergütungsniveau noch immer über dem der ärztlichen Vergleichsgruppe liegen. Dies ist gleich in dreifacher Hinsicht falsch.
1. Die tatsächlichen Honorare der Psychotherapeut*innen wurden vom Bewertungsausschuss gar nicht betrachtet, sondern die theoretisch erzielbaren Einnahmen einer maximal ausgelasteten Musterpraxis mit 36 Behandlungsstunden genehmigungspflichtiger Psychotherapie, die zusätzlich weitere obligatorische Leistungen wie probatorische Sitzungen, die biografische Anamnese, Berichte an den Gutachter etc. erbringen muss.
2. Die für die ärztliche Vergleichsgruppe angesetzten Durchschnittshonorare beziehen sich ausschließlich auf GKV-Einnahmen. Die Arbeitszeiten und Vergütungen für die Behandlung von Privatversicherten, Selbstzahler*innen inklusive IGeL-Leistungen und Unfallversicherten werden ausgeblendet.
3. Die theoretisch erzielbaren Einnahmen der Psychotherapeut*innen im Jahr 2026 wurden mit den realen durchschnittlichen GKV-Einnahmen der Ärzt*innen von vor zwei Jahren verglichen. Die in der Zwischenzeit erfolgte Erhöhung der Vergütung um immerhin 6,8 Prozent blieb unberücksichtigt.
Mit dem der Angemessenheitsprüfung zugrunde liegenden Berechnungsmodell des Bundessozialgerichts sollte eine zu starke Ungleichbehandlung bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch eine Mindestvergütung verhindert werden. Der GKV-SV hat im Zusammenspiel mit dem unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses daraus unzulässigerweise eine Maximalvergütung abgeleitet. Es ist erschreckend, dass sogar die FinanzKommission Gesundheit in ihrem ersten Bericht diese Falschbehauptungen wiederholt, um eine Rückführung der Psychotherapie in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung zu begründen und damit einen erheblichen Verlust von Behandlungskapazitäten in Kauf zu nehmen. Das ist einer die Regierung beratenden Kommission nicht würdig. Mit der Re-Budgetierung und der damit verbundenen Mengenbegrenzung der ambulanten Psychotherapie würden der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Therapieplätze in erheblichem Umfang verloren gehen. Insbesondere viele Psychotherapeut*innen mit hälftigem Versorgungsauftrag könnten dann nicht mehr im bisherigen Umfang Behandlungen für GKV-Versicherte anbieten. Der Zugang zur Versorgung würde sich erheblich verschlechtern und Wartezeiten auf einen Therapieplatz würden sich weiter verlängern.
Downloads
Veröffentlicht am 09. April 2026