Sachverständigenanhörung der Bundespsychotherapeutenkammer zu den kranken-versicherungsrechtlichen Integrationserfordernissen der Neuropsychologischen Therapie am 16. Februar 2004, Düsseldorf, Psychotherapeutenkammer NRW

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat am 8. Juni 2000 die Neuropsychologische Therapie für den Anwendungsbereich "hirnorganische Störungen bei Erwachsenen" als wissenschaftlich anerkanntes psychologisches Therapieverfahren gekennzeichnet, das als Therapieoption bei cerebralen Insulten und Traumata nicht durch andere Maßnahmen zu ersetzen ist.

Veröffentlicht am 01. Februar 2004