Schwellenkriterium verabschiedet

G-BA regelt Zulassung von Psychotherapieverfahren neu

depressiven Störungen und Angststörungen und

mindestens einer psychischen Störung mittlerer Versorgungsrelevanz (somatoforme Störungen, Abhängigkeitserkrankungen und Persönlichkeitsstörungen) oder

mindestens zwei psychischen Störungen aus den weiteren Anwendungsbereichen.

Veröffentlicht am 21. Dezember 2007