Psychotherapeut*innen arbeiten häufig in ihrer eigenen Praxis, aber auch als Angestellte im Team mit anderen Behandlern zusammen. Sie behandeln Patient*innen mit vielen unterschiedlichen Erkrankungen, nicht nur Depressionen und Angststörungen, auch wenn diese besonders häufig sind. Zu Psychotherapeut*innen kommen Menschen, die etwas so sehr aus der Bahn geworfen hat, dass sie deshalb Hilfe benötigen. Häufig ist in der Öffentlichkeit das breite Spektrum an psychischen Erkrankungen gar nicht bekannt, bei denen Psychotherapeut*innen helfen können. Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt deshalb in acht Berufsporträts die Arbeit von Psychotherapeut*innen vor, wie sie viele vielleicht noch nicht kennen.

Praxis-Info – E-Patientenakte

Praxis-Info – Ergotherapie

Praxis-Info – Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Praxis-Info – Elektronischer Psychotherapeutenausweis

Praxis-Info – Digitale Gesundheitsanwendungen

Praxis-Info – Videobehandlung

Praxis-Info – Datenschutz 2018

Praxis-Info – Medizinische Rehabilitation

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Befugnis erhalten, medizinische Rehabilitation zu verordnen. Damit können Psychotherapeuten jetzt erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, die von Krankenkassen bezahlt wird.

Praxis-Info Patientenrechte

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen regeln ihre Behandlungsstandards selbstständig in ihren berufsrechtlichen Vorschriften. Die psychotherapeutischen Tätigkeit unterliegt allerdings allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Patientenrechtegesetz. Darüber informiert diese „Praxis-Info“ der Bundespsychotherapeutenkammer.

Praxis-Info Soziotherapie

Mit der Befugnis, Soziotherapie zu verordnen, wurde Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein hilfreicher Baustein für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen an die Hand gegeben. Durch eine soziotherapeutische Unterstützung ist es schwer psychisch kranken Menschen manchmal überhaupt erst möglich, eine niedergelassene Psychotherapeutin aufzusuchen.

Praxis-Info Krankentransport

Mit der Befugnis, Krankentransporte verordnen zu können, wurde eine langjährige Forderung der Profession erfüllt. Dies gilt sowohl für die Einweisung in ein Krankenhaus im Notfall als auch für die geplante stationäre Krankenhausbehandlung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können aber auch für Patienten mit Schwerbehinderung Krankenfahrten verordnen, damit sie Behandlungstermine in der ambulanten Psychotherapie wahrnehmen können.

Praxis-Info Krankenhauseinweisung

Mit der Befugnis, Patienten wegen ihrer psychischen Erkrankung zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus einzuweisen, können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nun umfassend koordinieren.

Praxis-Info – Jobsharing

Jobsharing bietet gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger die Möglichkeit, sich auch in gesperrten Planungsbereichen niederzulassen – sofern sich eine Praxisinhaberin bzw. ein Praxisinhaber findet, die bzw. der den eigenen Sitz zu teilen bereit ist. Jobsharing ermöglicht aber langfristig auch für Praxisinhaber in solchen Planungsbereichen eine Nachbesetzung des Praxissitzes.

Durch Änderungen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie ergeben sich zukünftig für Praxen mit einem unterdurchschnittlichen Praxisumfang sogar neue Möglichkeiten, Jobsharing mit einem erweiterten Praxisumfang zu planen. Die Einzelheiten des Jobsharings werden in dieser „Praxis-Info“ erklärt.

Praxis-Info – Psychotherapie-Richtlinie

Seit dem 1. April 2017 ist die geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Ein Kernpunkt ist dabei die Einführung von psychotherapeutischen Sprechstunden. Die Sprechstunde bietet für Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen einen direkten und schnelleren ersten Kontakt zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten.

BPtK-Leitlinien-Info – Essstörungen

BPtK-Leitlinien – Grundlagen und Übersicht

BPtK-Leitlinien-Info – Schizophrenie

BPtK-Leitlinien-Info – Alkoholstörungen

Einen praxisorientierten Überblick über die Inhalte und Empfehlungen der S3-Leitlinie “Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen” gibt die neue BPtK-Leitlinien-Info „Alkoholstörungen“. Abbildungen und Schaubilder ergänzen die Info und geben einen schnellen Überblick über die Versorgung von Alkoholstörungen sowie das Suchthilfesystem. Die Broschüre soll auch über eine leitlinienorientierte Behandlung von Patienten mit Alkoholstörungen in der ambulanten psychotherapeutischen Praxis informieren.

BPtK-Leitlinien-Info – Unipolare Depression

Die S3-Leitlinie/NVL Unipolare Depression richtet sich an alle Berufsgruppen, die an der Versorgung von Erwachsenen, die an einer unipolaren Depression erkrankt sind, beteiligt sind. Leitlinien sind häufig sehr umfangreiche Kompendien. Die BPtK will dazu beitragen, dass ihre Empfehlungen praxisorientiert für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verfügbar sind.

BPtK-Ratgeber: Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen

Kriege, politische Verfolgung, Terrorismus, organisierte Gewalt und Menschenrechts-verletzungen in vielen Ländern der Welt haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen gezwungen sehen, ihr Heimatland zu verlassen, um in Europa Schutz zu finden.  Im  Jahr  2014 suchten  mehr  als 200.000  Menschen  Asyl  in  Deutschland. Nach  neuesten  Prognosen  rechnet  die Bundesregierung  bis Ende  2015 mit bis  zu 800.000 weiteren Flüchtlingen.

Die Coronakrise hat auch die psychotherapeutische Beratung und Behandlung erheblich verändert. Hygieneregeln hielten Einzug in die psychotherapeutische Praxis, Patient*innen in Quarantäne mussten per Videogespräch versorgt werden, tagesklinische Angebote fielen weg. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat diese Entwicklung von Anfang an begleitet und die Erfahrungen mit Psychotherapie im Ausnahmezustand dokumentiert. Die ersten zehn Erfahrungsberichte von Psychotherapeut*innen hat die BPtK jetzt in einem Reader zusammengefasst.

BPtK-Reader: Erfahrungsberichte von Psychotherapeut*innen in der Coronakrise

BPtK-Tätigkeitsbericht – 2011-2015


25. April 2015

BPtK-Tätigkeitsbericht für die Amtsperiode 2011-2015

BPtK-Tätigkeitsbericht – 2007-2011

04. Mai 2011

BPtK-Tätigkeitsbericht für die Amtsperiode 2007-2011

BPtK-Tätigkeitsbericht – 2003-2007

24. Mai 2007

BPtK-Tätigkeitsbericht für die Amtsperiode 2003-2007

Psychotherapeutenjournal

Das Psychotherapeutenjournal publiziert Beiträge, die sich auf die Prävention, Therapie und Rehabilitation psychischer Störungen und auf psychische Aspekte somatischer Erkrankungen sowie auf wissenschaftliche, gesundheitspolitische, berufs- und sozialrechtliche Aspekte der Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Berufspraxis von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beziehen. Die Zeitschrift ist der Methodenvielfalt in der Psychotherapie und ihren wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen sowie der Heterogenität der Tätigkeitsfelder der Psychotherapeuten verpflichtet.
Das Psychotherapeutenjournal erscheint viermal jährlich für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer.

Weitere Informationen zur Zeitschrift sowie alle bisher erschienen Ausgaben finden Sie auf der Homepage des Psychotherapeutenjournals: www.psychotherapeutenjournal.de

Curriculum “Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie”

Das Curriculum „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“ basiert auf der Arbeit der Kommission „Digitale Agenda“ der BPtK. Es soll den Landespsychotherapeutenkammern als Grundlage zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen dienen.

Muster-Datenschutzerklärung

Aufgrund der Informationspflichten des Artikels 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss jede Website einer psychotherapeutischen Praxis eine Datenschutzerklärung enthalten. Die BPtK bietet eine Muster-Datenschutzerklärung, die dafür als Grundlage verwendet werden kann.

EAP – Employee Assistance Programs

Psychische Gesundheit von Mitarbeitern mit Beratungsprogrammen fördern
Immer mehr Unternehmen bedienen sich externer Dienstleister, um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Die BPtK hat diese Checkliste entwickelt, um den Unternehmen dabei zu helfen, aus der Vielzahl der Anbieter die qualitativ besten Angebote auszuwählen.

BPtK-Ergebnisübersicht: Befragung von PiA

Psychotherapeuten in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten verdienen während ihrer einjährigen Praktischen Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern wenig und sind gleichzeitig in hohem Maße in die Behandlung der Patienten eingebunden. Das ist ein Ergebnis einer Befragung von über 1.000 Psychotherapeuten in Ausbildung, die die BPtK im Rahmen der Angestelltenbefragung 2013 durchgeführt hat.

BPtK-Faktenblatt: Psychotherapie in der Suchtbehandlung

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat gemeinsam mit dem IGES Institut im Jahr 2013 eine bundesweite Befragung der angestellten Psychotherapeuten durchgeführt. Dazu gehörten auch Psychotherapeuten, die in der Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen tätig sind. Sie wurden zu ihrer beruflichen Situation und zur Versorgung von Patienten mit Suchterkrankungen befragt. Die BPtK hat die wichtigsten Ergebnisse dieser Befragung in dem Faktenblatt „Psychotherapie in der Suchtbehandlung“ zusammengefasst.

Updates

Gemeinsamer Familienratgeber bke/BPtK

BPtK-Newsletter 1/2023

BPtK-EuropaNews 2/2022

BPtK-Standpunkt "Cannabis legalisieren, Alkohol verteuern, Hilfsangebote ausbauen"