Über uns

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ihren Sitz in Berlin und ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern der Psychotherapeut*innen, Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut*innen. Sie wurde am 17. Mai 2003 von den Präsident*innen von neun Landespsychotherapeutenkammern gegründet. Heute gehören der BPtK alle zwölf Landespsychotherapeutenkammern an. Sie vertritt damit auf Bundesebene die Interessen von rund 64.000 Psychotherapeut*innen, Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peut*innen.

Aufgaben der BPtK

Der Zweck der Arbeits­gemeinschaft ist der ständige Erfahrungs­austausch unter den Psycho­­therapeuten­kammern, die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten und die gemeinsame Vertretung ihrer Anliegen. Zur Erreichung ihres Zweckes übernimmt es die Arbeitsgemeinschaft insbesondere

  • 1

    die Zusammengehörigkeit aller deutschen Psychologischen Psycho­therapeut*innen sowie der Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut*innen zu stärken,

  • 2

    den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Psychotherapeutenkammern der Länder zu fördern und diese zu beraten,

  • 3

    ihre Mitglieder und Berufsverbände zu kooperativen Anstrengungen zu gewinnen und insbesondere die Kooperation mit Angehörigen und Organisationen anderer Gesundheitsberufe zu fördern,

  • 4

    die Psychotherapeutenkammern der Länder über alle für die Psychotherapeut*innen wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens zu unterrichten,

  • 5

    auf eine möglichst einheitliche Regelung der psychotherapeutischen Berufspflichten und der Grundsätze für die psychotherapeutische Tätigkeit auf allen Gebieten, sei es im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder in selbstständiger Tätigkeit, hinzu­wirken,

  • 6

    die Belange der Berufsangehörigen und der Psychotherapie gegenüber der Öffent­lichkeit, der Politik, den Institutionen des Gesundheitswesens, den Bundesbehörden und den Vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer*innen auf Bundes­ebene sowie gegenüber den europäischen Institutionen zu vertreten,

  • 7

    die Psychotherapieforschung und die wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen der Psychotherapie und deren Weiterentwicklung zu fördern,

  • 8

    die psychotherapeutische Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,

  • 9

    sich für eine Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Berufsausübung einzu­setzen, die den psychotherapeutischen Arbeitsbedingungen angemessen ist und den psychotherapeutischen Prozess befördert,

  • 10

    in allen Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinaus­gehen, die beruflichen Belange der in einem Beschäftigungsverhältnis bzw. selbst­ständig tätigen Psychotherapeut*innen zu wahren,

  • 11

    auf eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im kura­tiven, präventiven und rehabilitativen Bereich hinzuwirken,

  • 12

    Tagungen zur öffentlichen Erörterung gesundheitlicher Angelegenheiten zu veran­stalten,

  • 13

    Beziehungen zu ausländischen und internationalen Organisationen und Institutionen herzustellen, zu pflegen und die beruflichen, berufspolitischen und wissenschaftlichen Belange der Psychotherapeut*innen zu vertreten,

  • 14

    sich für innovative Versorgungsformen und für eine gesundheitswissenschaftlich ausgerichtete stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (Public Health) einzusetzen.

Landespsychotherapeutenkammern

Die Psycho­logischen Psycho­thera­peut*innen und Kinder- und Jugend­lichen­psycho­thera­peut*innen sind in Deutschland in 12 Landes­kammern organisiert.

Länderrat

Aufgaben des Länderrats

Gremien

Vorstand

Der Bundesvorstand führt die laufenden Geschäfte der Bundes­psycho­therapeuten­kammer. Er setzt die Beschlüsse der Bundes­delegierten­versammlung um und berät sich mit dem Länderrat über die Fragen, die einer besonderen Berücksichtigung von Länder­interessen bedürfen.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der Bundespsychotherapeutenkammer
Diotima Logo

Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft

Die Bundes­psychotherapeuten­kammer vergibt seit 2009 den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psycho­therapeuten­schaft, der jährlich öffentlich verliehen wird. Mit ihm werden Personen geehrt, die sich besonders um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben oder sich durch ein besonderes berufspolitisches oder wissenschaftliches Engagement auszeichnen.

Mehr erfahren

Diotima-Ehrenpreis 2024

Pof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer haben den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft 2024 erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeut*innen, die sich in besonderem Maße für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben.

Stellenangebote

Derzeit haben wir keine offenen Stellen zu besetzen.

Publikationen

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