Gesundheitspolitik

BPtK begrüßt Entschließung zum GKV-BStabG und fordert Nachbesserungen

Mit dem GKV-BStabG werden psychotherapeutische Leistungen ab 2027 wieder im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) honoriert. Aufgrund der damit einhergehenden Deckelung drohen weniger Behandlungskapazitäten und längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz.

Veröffentlicht am 07. Oktober 2026

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