Gesundheitspolitik
Gesetzentwurf zur Primärversorgung für Ende November angekündigt
Der Referentenentwurf für das geplante Primärversorgungsystem soll nach jüngsten Ankündigungen bis Ende November vorgelegt werden. Die parlamentarischen Beratungen werden sich voraussichtlich über das Jahr 2027 erstrecken.
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) werden bereits wesentliche digitale Bausteine für das künftige Primärversorgungssystem vorbereitet. Dazu gehören die digitale Ersteinschätzung bzw. Bedarfseinschätzung, die digitale Terminvermittlung und die elektronische Überweisung. Wie das Primärversorgungssystem insgesamt ausgestaltet werden soll, ist jedoch in wesentlichen Punkten noch offen. Dazu gehören insbesondere die Verbindlichkeit der Steuerung, die Rolle des digitalen Versorgungseinstiegs, das Verhältnis von kollektivvertraglicher Primärversorgung und Hausarztzentrierter Versorgung (HZV), Ausnahmen von hausärztlich gesteuertem Zugang sowie die Versorgung von chronisch erkrankten Patient*innen.
Direktzugang zur Psychotherapie erhalten
Für die BPtK ist zentral, dass Patient*innen auch künftig ohne hausärztliche Überweisung direkt eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen können. Dieser niederschwellige Direktzugang und die Steuerung über die Psychotherapeutische Sprechstunde haben sich bewährt. In der Sprechstunde werden psychische Beschwerden diagnostisch abgeklärt, die Dringlichkeit einer Behandlung eingeschätzt und Patient*innen gezielt in geeignete Versorgungsangebote weitergeleitet. Die große Mehrheit der Patient*innen nutzt bereits heute den Direktzugang.
Eine obligatorische hausärztliche Konsultation vor der Psychotherapeutischen Sprechstunde würde dagegen eine zusätzliche Versorgungshürde schaffen, hausärztliche Ressourcen binden und zu unnötigen Doppelstrukturen führen. Die BPtK setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, den Direktzugang zur Psychotherapeutischen Sprechstunde im künftigen Primärversorgungssystem zu erhalten. Auch der Hausärzteverband hat sich zuletzt dafür ausgesprochen, auch für die Psychotherapie neben der Gynäkologie und der Augenheilkunde einen Direktzugang vorzusehen.
Kooperation durch elektronische Überweisung verbessern
Gleichzeitig bietet die Reform die Chance, die Kooperation zwischen Hausärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen noch weiter zu verbessern. Eine wichtige Grundlage dafür kann auch die elektronische Überweisung sein. Als eigener digitaler Versorgungsfachdienst kann sie Informationen strukturiert zwischen den beteiligten Praxen übermitteln und dazu beitragen, Patient*innen gezielter und schneller in die passende Versorgung zu vermitteln.
Digitale Ersteinschätzung als Ergänzung, nicht als Zugangshürde
Noch offen ist auch die Rolle der digitalen Ersteinschätzung, die perspektivisch zu einer digitalen Bedarfseinschätzung weiterentwickelt werden soll. Als zusätzliche Möglichkeit für den Einstieg in die Versorgung kann sie Patient*innen grundsätzlich eine erste Orientierung bieten und Praxen entlasten.
Eine verpflichtende digitale Ersteinschätzung vor jedem Kontakt mit einer hausärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis lehnt die BPtK dagegen strikt ab. Bestehende Ersteinschätzungssysteme wurden vor allem für die Akut- und Notfallversorgung entwickelt. Bei weniger akuten oder komplexen Beschwerdebildern sind standardisierte digitale Ersteinschätzungsverfahren insbesondere auch im Bereich psychischer Störungen ungeeignet. Zudem blieben bei einer obligatorischen digitalen Ersteinschätzung die fachliche Einschätzung einer Psychotherapeut*in oder Ärzt*in zunächst unberücksichtigt.
Zielführender ist es deshalb, digitale Instrumente dort einzusetzen, wo sie die Versorgung tatsächlich verbessern – etwa zur Unterstützung der Diagnostik und Steuerung durch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen aus den Praxen heraus. Digitalisierung muss den Zugang zur Versorgung erleichtern und die fachliche Steuerung unterstützen; sie darf keine neuen Hürden schaffen.
Veröffentlicht am 07. Oktober 2026