Datenschutz

Psychotherapeutische Vertraulichkeit muss absolut geschützt bleiben

Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts erweitert die Befugnisse von Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst insbesondere im digitalen Raum. Aus Sicht der BPtK darf dies nicht dazu führen, dass die besondere Vertraulichkeit psychotherapeutischer Behandlungen geschwächt wird.

Veröffentlicht am 07. Oktober 2026

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