Digitalisierung
GeDIG: Digitalisierung muss Versorgung verbessern und Patient*innenrechte schützen
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter vorantreiben.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem den Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA), die elektronische Überweisung sowie eine digitale Erst- bzw. Bedarfseinschätzung vor. Die BPtK begrüßt eine Digitalisierung, die einen konkreten Nutzen für Patient*innen und für die Versorgung schafft. Sie sieht jedoch an mehreren Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Digitale Zugänge ergänzen – analoge Zugänge erhalten
Die ePA soll künftig auch einen digitalen Einstieg in die Versorgung ermöglichen. Digitale Terminvermittlung und Bedarfseinschätzung können Patient*innen im Prinzip Orientierung bieten und den Zugang zur Versorgung erleichtern. Sie dürfen aber nicht zur Voraussetzung für eine Behandlung werden. Der direkte Zugang zur Psychotherapeutischen Sprechstunde muss ebenso erhalten bleiben wie analoge Zugangswege, etwa über die 116 117.
Versicherung und Versorgung klar trennen
Kritisch bewertet die BPtK die geplante Möglichkeit, dass Kranken- und Pflegekassen künftig ePA-Daten für automatisierte Beratungs- und Leistungsempfehlungen nutzen. Welche Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen auf Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung gemeinsam mit ihren Patient*innen entscheiden. Die BPtK fordert deshalb eine klare Trennung von Versicherung und Versorgung.
Zugleich müssen Versicherte insbesondere bei sensiblen Daten zu psychischen Erkrankungen differenziert steuern können, wer auf welche Informationen in ihrer ePA zugreifen darf.
Psychotherapeutische Versorgung digital abbilden
Die BPtK begrüßt die Einführung der elektronischen Überweisung. Psychotherapeut*innen müssen dabei jedoch ausdrücklich einbezogen werden und elektronische Überweisungen sowohl ausstellen als auch empfangen können. Darüber hinaus fordert die BPtK, mit dem GeDIG auch die Digitalisierung des bislang papiergebundenen Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie auf den Weg zu bringen.
Für die BPtK ist entscheidend: Digitalisierung muss der Versorgung dienen und sie muss stabil und aufwandsarm funktionieren. Sie soll Zugänge erleichtern und Zusammenarbeit verbessern, ohne neue Hürden zu schaffen oder die Grenze zwischen Versicherung und heilkundlicher Versorgung zu verwischen.
Veröffentlicht am 07. Oktober 2026