Digitalisierung
Kein Eingriff in das psychotherapeutische Vertrauensverhältnis
BPtK zum GeDIG: Digitalisierung muss der Patientenversorgung dienen
Mit Blick auf den Kabinettsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine ebenso leistungsfähige wie verantwortungsvolle Digitalisierung.
Damit aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ein tatsächlicher Nutzen für die psychotherapeutische Versorgung resultiert, ist es aus Sicht der BPtK zentral, alle notwendigen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens für eine ambulante Psychotherapie zu schaffen. Dazu ist insbesondere ein klarer gesetzlicher Auftrag an die Partner*innen des Bundesmantelvertrags notwendig.
Die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens eröffnet die Chance, Mehrwerte für die Versorgung von Patient*innen zu schaffen und insbesondere den Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag zu verbessern. Dabei darf aber nicht außer Acht geraten, dass diese Daten zuvorderst der Patientenversorgung dienen und nicht für Eingriffe in die heilkundliche Versorgung verwendet werden dürfen. Die von den Kranken- und Pflegekassen auf der Grundlage der automatisierten Verarbeitung von Daten aus der elektronischen Patientenakte geplante Ausweitung der Leistungsempfehlungen stellt einen systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den heilkundlichen Kompetenzbereich von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sowie die Vertrauensbeziehung zu ihren Patient*innen dar.
Die BPtK lehnt derartig übergriffige Befugnisse der Krankenkassen mit großem Nachdruck ab. Welche Art der Behandlung erforderlich ist, entscheiden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen im Einzelfall auf der Grundlage einer individuellen Diagnostik und Indikationsstellung unter Einbeziehung der Patient*innen. Leistungsempfehlungen seitens der Kranken- und Pflegekassen, die völlig losgelöst von der psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung ausgesprochen werden, stehen der Trennung von Versicherung und Versorgung fundamental entgegen und gefährden überdies das Wohl der Versicherten. Angesichts ökonomischer Interessenkonflikte und negativer Erfahrungen der Versicherten mit der Beratung durch die Krankenkassen – wie bereits beim Krankengeldbezug – lehnt die BPtK eine weitere Einmischung der Krankenkassen in die Behandlung beziehungsweise den Zugang zur Behandlung an den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorbei ab.
Damit die Digitalisierung künftig – nicht zuletzt bei Einführung eines Primärversorgungssystems – einen tatsächlichen Nutzen für die Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen erbringt, müssen auch Psychotherapeut*innen elektronische Überweisungen ausstellen können und Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen erhalten. Dies darf sich nicht auf das Konsiliarverfahren zu Therapiebeginn beschränken, sondern muss den gesamten Behandlungsprozess umfassen und insbesondere psychotherapeutische Überweisungen in die hausärztliche und psychiatrische Versorgung einschließen. Hierfür bedarf es eines ausdrücklichen Auftrags an die Partner*innen des Bundesmantelvertrags.
Veröffentlicht am 04. August 2026