Gesundheitspolitik
Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stärken: Bedarfsplanung reformieren
Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

In Deutschland ist etwa jede fünfte Minderjährige* von einer psychischen Erkrankung betroffen. Der Bedarf junger Menschen an psychotherapeutischer Behandlung wächst. Doch die Versorgungssituation ist unzureichend. Betroffene Kinder und Jugendliche warten durchschnittlich 28 Wochen auf einen Therapieplatz. Hinzu kommen lange Anfahrtswege, vor allem in ländlichen Regionen.
Die Konsequenzen sind gravierend: Psychische Belastungen werden zu spät erkannt, notwendige Behandlungen beginnen verzögert und nicht selten verschärfen oder chronifizieren sich Probleme, die bei frühzeitiger Unterstützung gut behandelbar gewesen wären. Für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien bedeutet das vermeidbares Leid. Für die Gesellschaft bedeutet das langfristig hohe Folgekosten. Denn etwa die Hälfte aller psychischen Erkrankungen beginnt bereits im Kindes- und Jugendalter.
Die gegenwärtige Bedarfsplanung kann die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht bedarfsgerecht steuern. Sie legt fest, wie viele Psychotherapeutensitze in jeder Region zur Verfügung stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist lediglich ein starrer Mindestanteil von 20 Prozent für Psychotherapeut*innen vorgesehen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Diese Struktur erlaubt es nicht, die Versorgung zielgenau für junge Menschen anzupassen, wenn bestimmte psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen besonders auffällig zunehmen oder besonders viele Heranwachsende in einem Planungskreis leben. Nötig ist deshalb eine eigenständige Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung hat die separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche schließlich im Koalitionsvertrag verankert. Der Bundestag muss über die Erteilung eines gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) jetzt rasch entscheiden.
BPtK-Kampagne zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen einer mehrstufigen Kampagne hat sich die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) für die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Den Auftakt bildete der am 13. April veröffentlichte Erklärfilm, in dem die Notwendigkeit einer separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen knapp und verständlich dargestellt wird. Im nächsten Schritt veröffentlichte die BPtK gemeinsam mit dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) am 22. April 2026 das Positionspapier „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen jetzt stärken“. Einen Tag später luden BPtK und BKJPP zu einem Parlamentarischen Gespräch ein zum Thema „Zielgenau. Wohnortnah. Kürzere Wartezeiten. Kinder und Jugendliche brauchen einen besseren Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung!“. Die Veranstaltung fand unter der Schirmherrschaft der Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Pilsinger und Stefan Schwartze in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft statt. Anwesend waren zahlreiche Abgeordnete verschiedener Fraktionen, die großes Interesse an einer Bedarfsplanungsreform für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zeigten.
Prof. Dr. Julian Schmitz, Professor für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie an der Universität Leipzig, gab zunächst einen Überblick über die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund aktuellster politischer Entwicklungen diskutierten die Anwesenden gemeinsam darüber, wie es gelingen kann, eine eigenständige Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche rasch umzusetzen. Schon damals war klar, dass die die anvisierten Änderungen im Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Bedarfsplanungsreform zusätzlich gefährden. Der darin vorgesehene Schritt, psychotherapeutische Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückzuführen, blockiert den erforderlichen zielgenauen Ausbau der Versorgung. Begleitet wurden diese Aktivitäten durch eine unterstützende Social-Media-Kampagne, in der die Forderungen der BPtK einem breiteren Publikum zugänglich gemacht wurden.
Politische Weichenstellungen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Auch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zur psychotherapeutischen Versorgung am 20. Mai 2026, zu der die BPtK als Sachverständige geladen war, spielte die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Im Nachgang der Sitzung mahnte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in einem einstimmigen Votum zentrale Korrekturen bei den Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung im GKV-BStabG an. Zudem müssten die wohnortnahe und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Einführung einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesichert und die vertragspsychotherapeutische Versorgung der Heranwachsenden kurzfristig und durchgreifend verbessert werden.
Mit dem GKV-BStabG wurden jedoch am 10. Juli 2026 die Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen und damit gravierende Einschnitte in die ambulante Versorgung beschlossen. Für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gibt es allerdings die berechtigte Hoffnung, dass diese Einschnitte noch vermieden werden. Denn nur zwei Tage vor der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat legten die Regierungsfraktionen am 8. Juli 2026 einen Entschließungsantrag vor. Sie hatten sich darauf verständigt, dass der Leistungsbereich der ambulanten Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen weiterhin extrabudgetär vergütet werden soll. Dies würde eine zentrale Korrektur zum GKV-BStabG darstellen. Die Regierungsfraktionen haben angekündigt, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in der ersten regulären Sitzungswoche im September beschlossen werden sollen, damit sie rechtzeitig zum Jahreswechsel greifen. Damit könnten die ansonsten zu befürchtenden Versorgungseinbußen für diese vulnerable Patientengruppe verhindert werden. Zugleich würden die notwendigen Rahmenbedingungen für die von der Politik angekündigte eigene Bedarfsplanung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geschaffen. In Verbindung mit einem entsprechenden gesetzlichen Auftrag an den G-BA könnten so gezielte Verbesserungen in Richtung einer zeit- und wohnortnahen psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht und Wartezeiten reduziert werden.
Veröffentlicht am 04. August 2026